Vergleich

Sehr geehrter Herr Kraus

ich habe einen Mietvertrag Prozess verloren und muss
ca . 20000 Euro Zahlen an unseren Vermieter und seinen Anwalt ca. 3000 €uro
Wir musste unsere Betreibe aufgeben.Ich habe eine Umschulung gemacht und arbeite seit 3 Jahren als Busfahrer.
Mit einer Familie 2 Kinder war es mir bis heute nicht möglich zahlungen zu leisten.
Mit meine Gehalt ist es auch in Zukunft nicht möglich.
Wie viel Anwalt kosten kommen auf mich zu wenn ich Ihre Dienste brauche ??
Habe ich überhaupt Erfolg bei einem Vergleich ??

Mit freundlichen Grüßen

Nach der Restschuldbefreiung

Wie sieht es aus nach der Befreiung, kann ich dann wieder ganz regulär am Wirtschaftsmarkt teilnehmen ?
Weil die Schufa ja auch nach erfolgreicher Befreiung noch die Daten 3 Jahre lange speichert ?

Kontopfändung, wenn Konto im Soll

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Frage 1:

ich befürchte bald eine Kontopfändung.
Mein Konto weist aktuell einen Minusbetrag von 500 € auf.
Wenn nun eine Kontopfändung vollzogen wird, was kommt dann auf mich zu wenn mein Lohn auf dem gepfändeten Konto eingeht?
Pfändbarer Betrag, plus 500 € für die Bank (wg. Dispo Ausgleich) und nochmal zusätzlich 500 € wg. Dispo an den Gläubiger, sprich 1000 € plus Pfändbarer Betrag vom Guthaben?

Frage 2:

Wenn ich aktuell einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt habe, noch keine Lohn oder Kontopfändung existiert, darf ich bis zur Insolvenzeröffnung über alles bis dahin erhaltene Geld verfügen, auch wenn es über der Pfändungsfreigrenze liegt?

Vielen Dank für Ihre Antwort und die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Rückschlagsperre nach Antrag

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe am 27.03.2017 einen Antrag, auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 InsO, beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt.
Am 08.02.20107 habe ich schon eine Vermögensauskunft beim zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben (Antragsteller: zukünftiger Insolvenzgläubiger).
Ich habe bis dato weder eine Lohn-, noch eine Kontopfändung!

Nun zu meiner Frage…
Ist nun noch damit zu rechnen, dass ein Insolvenzgläubiger -NACH Antragstellung oder VOR Insolvenzeröffnung – versuchen wird auf irgendeine Weise zu pfänden?…oder ihn die bekannte Rückschlagsperre im Voraus schon davon abhalten wird?…da er ja durch den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO) darüber informiert ist, dass ich einen Antrag auf Restschuldbefreiung (§ 287 InsO), aller Voraussicht nach, stellen werde…

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Dagobert Duck

Unterhaltsberechtigtes Kind

Guten Tag,
mein Mann und ich haben Anfang Feb. jeweils die Privatinsolvenz beantragt, wir verdienen in etwas gleich und werden gegenseitig nicht als unterhaltspflichtig/-berechtigt angesehen. Wir haben ein 20jähriges Kind, das sich in schulischer Ausbildung befindet (Privatschule). Nun fordert mein Insolvenzverwalter (leider haben wir unterschiedliche Insolvenzverw.), das Kind jeweils nur als 0,5 unterhaltsberichtigt anzuerkennen, da es ja sonst zu einer “Doppelberücksichtigung” kommen würde. Ist das so in Ordnung oder ist es sinnvoll, etwas dagegen zu tun?
Das Gericht beabsichtigt, die Schulkosten hälftig zu berücksichtigen (hier sind aber keine Materialkosten etc. enthalten).
Vielen Dank für Ihre Rückantwort und viele Grüße