450,-€ Job neben dem Hauptjob

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit knapp 21/2 Jahren in einer Regelinsolvenz, dass Verfahren wurde geschlossen und die Wohlverhaltensphase hat begonnen.

Nun würde ich gerne nebenbei einen 450,-€ Job ausüben. Muss man hierfür auch einen pfändbaren Betrag abführen!? Wenn ja, muss ich das dann selber ermitteln und abführen oder muss das mein Arbeitgeber machen!?

In meinem Verfahren belaufen sich die anerkannten Forderungen auf 52.504,54€, die Bar Masse beläuft sich auf derzeit 18.228,-€ und von meinem Gehalt werden monatlich 330,-€ gepfändet. Mein IV hat ein Auslagen Betrag in Höhe von 10.589,65€ geltend gemacht.

Meine Frage beruht darauf, dass ich das Verfahren gerne nach drei Jahren beenden würde.
Wie hoch wäre der Betrag den ich noch aufbringen müsste um auf den entsprechenden Betrag zu kommen!? Und wie hoch wäre der Gesamt Betrag= 35% + Gerichtskosten + IV!? Wann muss das Geld auf dem Konto sein und wann muss man den Antrag gestellt haben!?

Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, denn ich weiß nicht weiter.

Für Ihre Mühe, danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bengel

Lohnt sich ein Vergleich

Guten Tag.
Habe leider meine Kreditkarten ausgeschoepft und einen Kredit am laufen.
Die mtl. RATEN sind hoeher als mein Einkommen.
Wollte einen Kredit in Hoehe von 40000 Euro aufnehmen um alles aufzuloesen.
Aber bei Netto 975 Euro bei Sohn Steuerklasse 5 ist das nicht möglich.