Inso Antrag eingereicht aber wieder schulden gemacht

Hallo Herr Rechtsanwalt, ich habe mein Inso Antrag bei der zuständigen AG eingereicht, allerdings habe ich wieder Schulden gemacht wobei ich die meisten schon vergessen habe welche die sind. Der Insolvenzverwalter wird mich wahrscheinlich fragen warum all die Schulden.

1. Darf ich sagen das ich Kaufsucht hatte? Ist das Strafbar?
2. Was soll ich nun für den neuen Schulden bzw. Schulden aus 2017 machen? Soll ich’s Zahlen oder doch nicht?

Gerichtlicher Vergleich

Hallo,
Ende Mai habe ich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen müssen, nachdem ein außergerichtlicher Vergleich nicht zustande kam. Nun hat ein gerichtlicher Vergleich eine Kopf- und Summenmehrheit ergeben (99,65% der Summe und 87,50% der Gläubiger). Dennoch hat meine Anwältin einen neuen Plan an das Gericht verschickt, wie ich aus meiner Post sehen kann. Ist das nicht falsch ? Welche Gründe gibt es für ein solches Vorgehen überhaupt? Besteht nicht die Gefahr, dass die Gläubiger dann ablehnen, wenn immer wieder neue Pläne aufgestellt werden ? Die Summe der Zustimmungen beträgt über 50.000 Euro im Vergleich zu den Ablehnungen von 100 Euro. Könnten Sie mir erklären, warum man in diesem Fall überhaupt noch einen neuen Plan aufstellt ?

Mit freundlichen Grüßen
Anjuta

Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe insgesamt 34000€ Schulden.
Ich habe 1394 € netto und 2 Unterhaltspflichtige Kinder 12 und 17 J.
Was ist davon Pfändbar?
Ich strebe einen aussergerichtlichen Vergleich an für alle Schuldner ..Anzahl:7 an.
Ich könnte 12000 € ,hätte ich damit Erfolgsaussichten.

MfG M Reichert

Insolvenz

Hallo Herr Kraus Gendler wir haben mal eine Anfrage:können sie uns bitte helfen,meiner Verlobten,und mir helfen,haben einen Berg voller Schulden,und ich habe noch eine Lohnpfändung. Wie kommen wir da wieder raus,haben keine anung,wir hoffen das sie uns irgendwie helfen können… In voraus vielen dank Herr Scharf D.

Privatinsolvenz monatlicher verbleibender Betrag

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst, mein monatliches Gehalt schwankt,
bedingt durch Rufbereitschaft / Urlaubs und Krankenaufschlag.

So kann es sein das ich einen Monat 2300,- den anderen Monat 3000,- €
netto bekomme.

Wird der mir verbleibende, bzw. pfändbare Betrag nun für jeden Monat neu errechnet?

Mit was kann man hier Rechnen oder wie?

Kann ich mich an den Pfändungsrechner halten was nicht pfändbar ist?

Vielen Dank.

Lebensversicherung aufgetaucht von der ich nichts mehr gewusst habe weil sie still gelegt war..

Da ist jetzt noch ein Guthaben was ich ausgezahlt bekommen soll.. bin das 5 Jahr in der Privatinsolvenz jetzt weiß ich nicht was ich machen soll die ist schon in den 90 Jahren still gelegt worden und ganz vergessen gegangen weil ich auch den Versicherungsschein nicht mehr habe ist abhanden gekommen. Vielleicht können Sie mir raten was ich machen soll damit ich das Geld nicht verliere.

Mietkauf

Darf man einen privaten Mietkauf eingehen innerhalb der Privatinsolvenz?
Kein Kredit über die Bank, keine Finanzierung!

Pfändung

Hallo,
ich hatte für mein Mann gebürgt, 23.000 € stehen noch offen. Vor 8 Wochen ist Er gestorben. Witwen Rente bekomme ich 100 € Mtl. Mein Einkommen ist im Durchschnitt 2.000-2.200 €.
Meine Ausgaben belaufen sich auf 1.700 €. Zum leben bleiben mir 300-500 €. Die Forderung läuft über ein Inkasso GmbH. Was darf nach den Ausgaben Gepfändet werden???
Ich bedanke mich für Ihre Auskunft recht herzlich im voraus.
MfG
L. Marcias

Dauer des Hauptverfahrens bei einer privaten Insolvenz

Guten Tag,
das Verfahren zur Verbraucherinsolvenz eines Familienmitglieds wurde beim entsprechenden Insolvenzgericht in einem schriftlichen Verfahren am 24.06.2016 eröffnet. Im Rahmen der Belehrung wurde mitgeteilt, dass sich das Verfahren in zwei Abschnitte gliedert: 1) das Hauptverfahren 2) die Wohlverhaltensphase. Meine Frage ist, ob es für die Dauer des Hauptverfahrens einen festen Zeitraum gibt (z.B. 12 Monate) und dann ist dieses beendet. Wenn nicht, wovon hängt die Beendigung des Hauptverfahrens ab ? Im Rahmen des vorliegenden Insolvenzverfahrens ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Bis jetzt (über 1 Jahr nach Eröffnung des Verfahrens) gibt es keinerlei Rückmeldung, auch z.B. über zu erwartende Pfändungen. Der Insolvenzverwalter ist quasi nicht erreichbar für Rückfragen. Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung! Grüsse Nicole Beyer