Absprache mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht
/0 Kommentare/in Insolvenzplan /von Andre KrausVorzeitige restschuldbefreiung
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerIch habe alle forderungen der angemeldeten gläubiger begleichen können und die rsb beantragt. Laut gericht gibt es auch keine versagungsgründe und mein treuhänder hat post bekommen das er seine vorderungsaufstellung dem gericht zuschicken soll. Aber die rsb wird wohl erst ende august oder anfang september erteilt werden. Bzw da ergeht der beschluss da es ja erst für nen monat öffentlich gemacht wird ob die gläubiger was dagegen haben. Daher meine frage ob es eine möglichkeit gibt das von meinem gehalt mitte August nichts gepfändet wird da ich ich ja alles bezahlt habe? Mitte juli wurde noch gepfändet obwohl schon alles bezahlt ist, einschliesdlich verfahrenskosten. Besteht ne möglichkeit das im august zu umgehen und das ich meinen kompletten lihn zur verfügung habe bevor die rsb entgültig erteilt wird? Gruss
Bankschulden
/3 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von Frage StellerHallo,
Ich zahle seit dem Jahr 2000 an meine Hausbank monatlich 696 Euro
ab ! Der Ursprungskredit waren 90000 Euro ! Jetzt sind immer noch 45000 Euro zu tilgen bei einem Prozentsatz von 7,2 Prozent ! Jetzt würde ich gerne ein Vergleich mit der Bank machen und wollte wissen ,wieviel Prozent ich der Bank vom Resbetrag anbieten soll !? Ich dachte so um die 10000 Euro ! Ist das realistisch ?
MfG
Michael bommersheim
Kfz in der privatinsolvenz
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerHallo,
Wahrscheinlich kommt auf mich auch die privatinsolvenz zu. Meine beiden Kinder leben bei mir. Da ich beruflich ca. 25 km weit entfernt arbeite und auch im 3 wöchigen Wechsel Bereitschaft habe auch an Wochenenden kann ich auf das Fahrzeug eigentlich nicht verzichten.ich muss ja irgendwie auch zur Arbeit kommen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Frage zum Insolvenzrecht
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerHallo,
Ich habe aktuell ein Schreiben eines Insolvenzverwalters mit Anfechtung einer Schenkung an mich in Bezug auf einen Nachlass meines Vaters erhalten.
Da der Nachlass aufgrund einer gestellten Forderung potentiell überschuldet war habe ich das Erbe ausgeschlagen. Der Insolvenzverwalter möchte nun zur Deckung der gestellten Forderung die Schenkung zurückgezahlt haben.
Der Gläubiger ist 2007 in Privatinsolvenz gegangen und hat nach Abschluss der Privatinsolvenz in 2014 die Forderung an meinem Vater gestellt. Die Forderung bezieht sich auf den Zeitraum vor seiner Privatinsolvenz.
Ist diese Forderung überhaupt rechtens, da der Gläubiger sich ja auf einen Vorgang vor seiner Privatinsolvenz bezieht. Hätte diese Forderung nicht bereits im Rahmen seiner eigenen Privatinsolvenz eingetrieben werden müssen?
Besteht die Möglichkeit einspruch gegen die Rückzahlung der Schenkung zu erheben, da im Falle einer unbgründeten Forderung der Nachlass nicht überschuldet und damit nicht insolvent wäre und das Insolvenzverfahren nach § 212 InsO eingestellt werden müsste?
Vielen Dank für ein erste Einschätzung zu dem Fall.
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