Abfindung der Unfallkasse einer Verletzten-Rente

Hallo,
da mein Insolvenzverwalter mir nicht wirklich antworten will oder kann, hier eine Frage, die mir wirklich unter den Nägeln brennt.
Ich befinde mich seit 02/12 in der Privatinso. Bin eigentlich fast durch, durch das Verfahren. Möchte aber nun meine Unfallrente abfinden um mir ein Häuschen zu kaufen. Meine Restschuld beläuft sich auf ca 11.000 €. Der von der Rentenkasse in Aussicht gestellte Betrag (dieser verringert sich alle 5 Jahre) beläuft sich auf ca 53.000 €. Darf der Inso-Verw. den gesamten Betrag pfänden oder nur in Höhe der Restschulden? Die Verfahrenskosten sind da schon mit eingerechnet.

LG Yvonn

Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs

Es kommt bei Verhandlungen zum einen auf die Wirtschaftlichkeit des Angebots für die Gläubiger, als auch auf die Tragbarkeit für Sie an.

Die Gläubiger würden das Angebot dann annehmen, wenn sie damit besser stehen, als wenn sie das Angebot nicht annehmen und Sie in ein Insolvenzverfahren gehen würden. Daher ist es zunächst wichtig festzustellen, was im Rahmen eines Insolvenzverfahrens von Ihnen abzuführen wäre. Von diesem Betrag müsste man dann die Kosten für das Insolvenzverfahren abziehen. Diesen Betrag würden dann Ihre Gläubiger in einem Insolvenzverfahren über Ihre Vermögen erhalten. Um ein erfolgreiches Angebot an die Gläubiger im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zu machen, müssten wir diesen Betrag überbieten.

Im zweiten Schritt müssen wir das Angebot so berechnen, dass Sie die Zahlungen tragen können. Es bringt nichts, wenn Sie den Gläubigern ein Angebot machen, dass Sie wirtschaftlich nicht stemmen können.

Wenn wir nun auf einen Betrag kommen, der sowohl wirtschaftlich für die Gläubiger, als auch tragbar für Sie ist, dann können wir mit den Verhandlungen loslegen.

Ablauf eines außergerichtlichen Vergleichs

In diesem Video geht es um den Ablauf eines außergerichtlichen Vergleichs. Der außergerichtliche Vergleich ist neben der Insolvenz eine weitere Möglichkeit schuldenfrei zu werden. Im Gegensatz zu der Insolvenz können Sie mit einem Schuldenvergleich innerhalb weniger Monate schuldenfrei werden. Es muss kein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden und Sie können innerhalb weniger Monaten entschuldet sein.

Um einen Schuldenvergleich durchführen gehen wir wie folgt für Sie vor:

1. Ihre Schulden – hierzu wenden wir uns an Ihre Gläubiger, um eine Forderungsaufstellung zu erhalten.

2. Vermögenssituation erfassen – wir gehen alle ihre Vermögenswerte durch und überlegen, was davon pfändbar ist

3. Ausrechnen, was Ihre Gläubiger in der Insolvenz von Ihnen erhalten würden. Das könnte zum Beispiel Ihr pfändbares Einkommen oder/und die pfändbare Vermögenswerte sein.

4. Jetzt erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Angebot an Ihre Gläubiger, welches die Gläubiger besser stellt, als in einer möglichen Insolvenz und zum anderen für Sie tragbar ist. Hierbei kann es sich zum einen um eine Einmalzahlung oder eine monatliche Ratenzahlung handeln.

5. Im nächsten Schritt wenden wir uns an Ihre Gläubiger und unterbreiten dieses Angebot. Hierbei zeigen wir den Gläubigern, dass es für diese sinnvoll ist, unser Angebot anzunehmen. Ganz oft würden die Gläubiger von unserem Mandanten in der Insolvenz ganz wenig oder überhaupt nichts erhalten.

6. Wenn die Gläubiger zustimmen, schließen wir den Vergleich rechtssicher ab.

7. Sie zahlen den vereinbarten Betrag entweder als Einmalzahlung oder monatlich an Ihre Gläubiger und im Anschluss sind Sie schuldenfrei.

Schulden bezahlen während der Insolvenz

Hallo, darf ich während der Insolvenz meine 1-2 Gläubiger noch abbezahlen den ich mit in die Insolvenz nicht eingetragen habe?
Würde es da Probleme mit der Verwalter geben?

Diese sollten natürlich mit eingetragen werden, allerdings kann ich die nicht eintragen lassen weil ich angst wegen der Eingehungsbetrug hatte.

LG

Insolvenz Freibetrag

Hallo,
wenn ich mit meinem Einkommen unter dem Freibetrag liege wird mir ja nichts abgezogen.
Wie sieht es dann aus mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss?
Weil damit würde ich den Freibetrag übersteigen, jedoch ist das doch fürs Kind.
Ist eilig.
Vielen Dank im Voraus.

Kinder von meiner zukünftigen Frau

Hallo,

Ich werde bald meine Verlobte Heiraten .Sie hat 2 Kinder , und nach der Heirat kommen die Kinder auch in meinen Haushalt.Zählen die Kinder dann auch als unterhaltspflichtig oder muss ich die Kinder Adoptieren.

Ende der Wohlverhaltensphase

Guten Tag,

ich hätte ein paar Fragen:
bei mir ist zum 01.02.2017 die Wohlverhaltensphase zu Ende. Muss ich das Amtsgericht oder der Insolvenzverwalter kontaktieren bezüglich der Restschuldbefreiung?
Zudem ist es mir erlaubt bzw. meinem Chef die Lohnpfändung einzustellen oder muss man auf Schreiben vom Amtsgericht warten?
Bzw. ist der Insolvenzverwalter noch zuständig wenn er die Schulden an ein Inkassounternehmen abgetreten hat?