Gibt es auch ein P-Konto für Selbständige?
Auch Selbstständige können ein P-Konto eröffnen
Für Sie, als Selbstständigen oder Freiberufler, kann eine Kontopfändung existenzbedrohend sein. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle das P-Konto eingeführt, um auch die Personen zu schützen, die Ihren Lebensunterhalt mit einer selbstständigen Tätigkeit sichern.
Selbstständige können genau wie Privatpersonen Ihr Einkommen durch ein P-Konto schützen. Wenn Sie einen vollen Schutz in Höhe des Ihnen gesetzlich zustehenden Pfändungsfreibetrages erreichen wollen, benötigen Sie eine § 850k ZPO Bescheinigung.
Als eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihr P-Konto. Sie können diese Bescheinigung bei uns auf der Webseite beantragen und wir werden Sie Ihnen innerhalb kürzester Zeit zuschicken.
Wenn Ihnen diese pauschalen Freibeträge bei der Durchführung Ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht ausreichen, können Sie unter Umständen in den Genuss der § 850i ZPO Regelung fallen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne dazu!