Mietkaution-Rückzahlung während Wohlverhaltensphase_Update
Sehr geehrter Herr RA Kraus,
vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort am 07.04.2017.
[Kurz noch mal ein paar Fakten: das Mietkautions-Sparbuch gibt es seit 2009. Meine Insolvenz läuft seit 2013.]
Jedoch habe ich mich wohl etwas umständlich ausgedrückt. Ich fragte, ob ich ( und nicht mehr der Insolv-Verwalter) den Restbetrag behalten kann. Mein Insolv-Verwalter hat mir diesbezgl. fernmündlich sein OK bereits gegeben, das er auf die Forderung
verzichtet.
Wie sieht es dann aus ?
Bzw. kann, die (Schuldner-)Bank mir in 2017 ff die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn der Vermieter mir den Restbetrag aushändigt ?
Viele Grüsse, K-H Vogel



