Insoventz
Ich bin seit September 2016 in privat insoventz,und jetzt haben sie eine zweite Person wegen ich in insoventz gegangen bin angeschrieben. Meine Frage dürfen die es wenn ich mit den Gläubiger in der Insoventz bin
Ich bin seit September 2016 in privat insoventz,und jetzt haben sie eine zweite Person wegen ich in insoventz gegangen bin angeschrieben. Meine Frage dürfen die es wenn ich mit den Gläubiger in der Insoventz bin
Hallo! ich habe mein insolvenzverfahren im februar 2016 erfolgreich abgeschlossen,zahle noch 1010 euro gerichtskosten ab.mit einem monatlichen betrag von 30 euro,jetzt habe ich eine hohe zahnarzt rechnung zu zahlen.besteht die möglichkeit eine zeit lang eine zahlpause einzulegen? und wie lange habe ich überhaupt zeit um die kosten zu zahlen,
über eine antwort würde ich mich sehr freuen.Vielen dank!
Hallo,
mein Sohn wurde am 13.03.1989 geboren, meine Freundin bezog damals Sozialhilfe und war übers Sozialamt krankenversichert. Die kosten für die Geburt soll ich bezahlen die haben ein tietel gegen mich von über 6000 Euro. Die haben sich ca 10 Jahre nicht gemeldet jetzt kam der Gerichtsvollzieher .
Muss ich das überhaupt bezahlen?
Hallo,
kann der Treuhänder einen Festnetzanschluss und Handyvertrag Kündigen lassen während einer Privatinsolvenz??
Sehr geehrter Herr Kraus
ich habe einen Mietvertrag Prozess verloren und muss
ca . 20000 Euro Zahlen an unseren Vermieter und seinen Anwalt ca. 3000 €uro
Wir musste unsere Betreibe aufgeben.Ich habe eine Umschulung gemacht und arbeite seit 3 Jahren als Busfahrer.
Mit einer Familie 2 Kinder war es mir bis heute nicht möglich zahlungen zu leisten.
Mit meine Gehalt ist es auch in Zukunft nicht möglich.
Wie viel Anwalt kosten kommen auf mich zu wenn ich Ihre Dienste brauche ??
Habe ich überhaupt Erfolg bei einem Vergleich ??
Mit freundlichen Grüßen
Wie sieht es aus nach der Befreiung, kann ich dann wieder ganz regulär am Wirtschaftsmarkt teilnehmen ?
Weil die Schufa ja auch nach erfolgreicher Befreiung noch die Daten 3 Jahre lange speichert ?
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Frage 1:
ich befürchte bald eine Kontopfändung.
Mein Konto weist aktuell einen Minusbetrag von 500 € auf.
Wenn nun eine Kontopfändung vollzogen wird, was kommt dann auf mich zu wenn mein Lohn auf dem gepfändeten Konto eingeht?
Pfändbarer Betrag, plus 500 € für die Bank (wg. Dispo Ausgleich) und nochmal zusätzlich 500 € wg. Dispo an den Gläubiger, sprich 1000 € plus Pfändbarer Betrag vom Guthaben?
Frage 2:
Wenn ich aktuell einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt habe, noch keine Lohn oder Kontopfändung existiert, darf ich bis zur Insolvenzeröffnung über alles bis dahin erhaltene Geld verfügen, auch wenn es über der Pfändungsfreigrenze liegt?
Vielen Dank für Ihre Antwort und die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe am 27.03.2017 einen Antrag, auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 InsO, beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt.
Am 08.02.20107 habe ich schon eine Vermögensauskunft beim zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben (Antragsteller: zukünftiger Insolvenzgläubiger).
Ich habe bis dato weder eine Lohn-, noch eine Kontopfändung!
Nun zu meiner Frage…
Ist nun noch damit zu rechnen, dass ein Insolvenzgläubiger -NACH Antragstellung oder VOR Insolvenzeröffnung – versuchen wird auf irgendeine Weise zu pfänden?…oder ihn die bekannte Rückschlagsperre im Voraus schon davon abhalten wird?…da er ja durch den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO) darüber informiert ist, dass ich einen Antrag auf Restschuldbefreiung (§ 287 InsO), aller Voraussicht nach, stellen werde…
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Dagobert Duck
Guten Tag,
mein Mann und ich haben Anfang Feb. jeweils die Privatinsolvenz beantragt, wir verdienen in etwas gleich und werden gegenseitig nicht als unterhaltspflichtig/-berechtigt angesehen. Wir haben ein 20jähriges Kind, das sich in schulischer Ausbildung befindet (Privatschule). Nun fordert mein Insolvenzverwalter (leider haben wir unterschiedliche Insolvenzverw.), das Kind jeweils nur als 0,5 unterhaltsberichtigt anzuerkennen, da es ja sonst zu einer “Doppelberücksichtigung” kommen würde. Ist das so in Ordnung oder ist es sinnvoll, etwas dagegen zu tun?
Das Gericht beabsichtigt, die Schulkosten hälftig zu berücksichtigen (hier sind aber keine Materialkosten etc. enthalten).
Vielen Dank für Ihre Rückantwort und viele Grüße

Das Berliner Startup-Unternehmen „Miito GmbH“ hat Mitte März 2017 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Wie „Gründerszene“ berichtet wurde der Berliner Rechtsanwalt Stefan Ludwig zum Insolvenzverwalter bestellt.
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Die revolutionäre Idee der Miito GmbH scheiterte bis in die Insolvenz.
Mit der Miito GmbH verfolgten die beiden Gründer Nils Chudy und Jasmina Grase eine Idee, die das tagtägliche Wasserkochen revolutionieren sollte. Hinter der Idee steckte das neuartige Produkt „Miito“ – ein Induktions-Wasserkocher, mit dem Wasser in beliebigen Gefäßen zum Kochen gebracht werden kann. Das ressourcenschonende Produkt bestehend aus einer Induktionsfläche und einem Induktionsstab sollte den herkömmlichen Wasserkocher in Rente schicken.
Optisch sticht „Miito“ schon allein durch das moderne Design hervor. Die Vorgehensweise schien simpel: Das Gefäß mit der zu erhitzenden Flüssigkeit (z.B. eine Tasse Tee) auf die Induktionsfläche stellen, den Induktionsstab anschließend direkt in dem Gefäß platzieren und die Flüssigkeit sollte ruckzuck erhitzt sein. Einer der vielen Vorteile von „Miito“ sollte darin bestehen, dass die exakt benötigte Flüssigkeitsmenge erhitzt werden könne. Ohne Mindestmengen und Überreste nach dem Wasserkochen hätten Wasser- und Energieeinsparungen erzielt werden können – die Idee eines rundum ressourcenschonenden Produkts. Kalkablagerungen sollten ebenfalls der Vergangenheit angehören.
Laut „Gründerszene“ entwickelte sich „Miito“ von einem einstigen Studienprojekt zum erfolgreichen Kickstarter-Projekt, das auch international mediale Aufmerksamkeit verzeichnen konnte.
„Kickstarter“ ist eine US-amerikanische Crowdfunding-Plattform. Der relativ junge Begriff des „Crowdfunding“ meint eine Art der Kapitalbeschaffung, bei der eine Masse an Menschen an der Finanzierung einer Geschäftsidee mitwirkt. Etwa über die Homepages von Crowdfunding-Anbietern im Internet. Kickstarter gilt in dem Bereich des Crowdfunding als Vorreiter und gleichzeitig als erfolgreichster Anbieter. Und ebenda platzierte sich auch „Miito“ mit seiner revolutionären Idee zwecks Finanzierung im Frühjahr 2015.
Die offizielle Projektseite von „Miito“ auf „Kickstarter“ zählt mehr als 6.000 Unterstützer, die insgesamt mehr als 800.000 € zur Verwirklichung der Idee beigetragen haben.
Dabei war die Idee und Funktionsweise von Induktion keinesfalls neu. Die Gründer von „Miito“ konnten die Unterstützer eher durch eine in die Welt gerufene Innovation mit einer Glanzleistung an Design überzeugen.
Vom Kickstarter-Erfolg getragen hofften viele Unterstützer und potenzielle Kunden auf ein „Miito“-Modell zum angesetzten erstmaligen Liefertermin im April 2016. Nachdem der Erscheinungstermin von „Miito“ mehrmals verschoben wurde, kündigte das Unternehmen zuletzt einen Liefertermin für Mitte 2017 an.
Über zwei Jahre verfolgten die Gründer mit Ihrem Team die Umsetzung und Realisierung des Projekts. Nun ist es gescheitert. Auf ihrer Projektseite treten die Gründer von „Miito“ ihren Unterstützern ehrlich und transparent gegenüber. So heißt es in einer offiziellen Meldung auf der Projektseite seitens der beiden Gründer:
„Unfortunately, there is never a good way to deliver bad news – but out of respect for people who have given us their time, money and input over the last months, we want to be as honest and transparent as possible with you.“
und weiter
„As you have been following the updates during the last two years, the MIITO team has done everything to bring this project to life together with input from our backers and partners. While we knew we were embarking on an extremely difficult path to try and make our first product, it has become clear in the last months that we will not be able to deliver the product we initially planned. We have filed for insolvency and are shutting down the project (more details below).“
Das Projekt „Miito“ ist somit offiziell gescheitert und die „Miito GmbH“ in Insolvenz.
Die offizielle Mitteilung der Gründer Nils Chudy und Jasmina Grase auf der Projektseite enthält auch eine dreiteilige Aufzählung zu der Lage der „Miito GmbH“.
„Issues that led to this painful decision:
Die schmerzhafte Entscheidung der Gründer den Insolvenzeröffnungsantrag für die „Miito“ GmbH zu stellen, wurde somit von Verlusten von Entwicklungs- und Herstellungspartnern und Problemen die notwendigen Zertifizierungen für den Prototypen des „Miito“ zu erlangen geleitet. Beides führte im Ergebnis vermutlich zu einer stärker zunehmenden Zeit- und Kostenfrage des Projekts, die es letztlich scheitern ließ. Auf der Projektseite bei „Kickstarter“ führen die Gründer eine detaillierte Erklärung zu den Umständen auf.
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