Privatinsolvenz und P-Konto
Sehr geehrter Herr Kraus,
Meine Frage bezieht sich auf die P-Konto pfändungsfreigrenze! Warum sind Pfändungsfreigrenzen in der Tabelle und bei der Bank P-Konto unterschiedlich?
Kann man Pfändungsfreibetrag bei der Bank (P-Konto) mit dem freibetrag von Tabelle angleichen?
Beispiel: lohngehalt 2400€ mon 4 Unterhaltspflichtigen Personen – laut Tabelle kann nur 50€ gepfändet werden, und bei der Bank P-Konto pfändungsfreigrenze ist 2153.50€
2400 lohn – 50 Arbeitgeber – 196.50 Bank = 2153.50 bleibt.
MfG