Ende der Wohlverhaltensphase

Guten Tag,

ich hätte ein paar Fragen:
bei mir ist zum 01.02.2017 die Wohlverhaltensphase zu Ende. Muss ich das Amtsgericht oder der Insolvenzverwalter kontaktieren bezüglich der Restschuldbefreiung?
Zudem ist es mir erlaubt bzw. meinem Chef die Lohnpfändung einzustellen oder muss man auf Schreiben vom Amtsgericht warten?
Bzw. ist der Insolvenzverwalter noch zuständig wenn er die Schulden an ein Inkassounternehmen abgetreten hat?