Guten Tag,
Person A kommt aus Krankheitsgründen ins Pflegeheim, hat Rente von knapp 900 Euro.
Person A hat einen Kredit von noch ca. 3000 Euro offen. Ein Vergleich von 400 Euro (Geschenk von Person B an Person A ) wurde der Bank angeboten, jedoch von der Bank abgelehnt. Es wurde ein P – Konto bei einer neuen Bank eingerichtet und die Rente wird umgeleitet. Person A kann ab sofort die Kreditraten nicht mehr bedienen, da die gesamte Rente für die Heimunterbringung benötigt wird. Ansonsten kein Vermögen vorhanden.
Meine Frage: Sind Rente, Zuschuss Heimkosten Sozialamt, Pflegekasse, Heim – Taschengeld pfändbar?
Wer trägt die Kosten des Gerichtsverfahrens wenn kein Geld auf langer Sicht vorhanden?
Benötige ich einen Rechtsanwalt oder reicht Schuldnerberatung aus?
Schuldnerberatung sagte: 2 Möglichkeiten: erste. Insolvenz oder einfach nicht reagieren .. was passiert wenn man nicht reagiert?
Ich bin wirklich überfragt :(