P – Konto in Wohlverhaltensphase

Meine Frage wäre, ob in der Wohlverhaltensphase das P . Konto noch nötig ist.
Mein Insolvenzverwalter läßt einen Betrag von meiner Rente pfänden. Den Rest, der mir laut Pfändungstabelle zusteht wird auf mein P – Konto überwiesen. Dieser Betrag ist höher als der Freibetrag der Bank. Die Bank tätig keine Überweisungen mehr, obwohl ein Guthaben vorhanden ist, das sich nun stetig erhöht.
Dürfte oder kann ich mein P- Konto wieder in ein “normales” Konto umwandeln ohne Schwierigkeiten zu bekommen oder wäre evtl. sogar mein ganzes Geld weg?
Es liegen bei mir keine Kontopfändungen vor.

Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus

MfG

insolvenz

hallo ich will insolvenz machen priva und geschaftlische auch aber weis ich nicht wie kann ich so bitte helfen sie mir.
danke

Insolvenz

Darf ich nach Ablauf der Insolvenz wieder normal Geld verdienen oder wird weiterhin von meinem Gehalt Pfändungen durchgeführt?

Unterhalt in Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Privatinsolvenz zählt meine Frau als Unterhaltpflichtig bei 600 € Netto, wie hoch sind die Grenzen für Unterhalt?
MfG