Erstattungen im Insolvenzverfahren
Guten Tag.
Seit Dezember 2014 befinde ich mich in Privatinsolvenz.
Aus meinem pfändungsfreien Einkommen leisten ist ich Vorrauszahlungen bei meinen Energieversorgern. Nun ergab es sich, dass die Vorrauszahlungen nicht komplett aufgebraucht wurden und sich eine Erstattung ergeben hat. Muß die Erstattung an den IV abgeführt werden? Wäre das dann nicht eine nachträgliche Pfändung meines pfändungsfreien Einkommens?
Oder müssen die Energieversorger das Guthaben an mich auszahlen?
Danke für eine Antwort