Ein Auto fällt normalerweise in die Insolvenzmasse. Sie haben allerdings die Chance, Ihr Auto zu behalten falls dieser zur Fortführung Ihres Berufs erforderlich ist. Erforderlichkeit ist dabei erfüllt, falls der Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 2-3 Stunden in Anspruch nehmen würde.
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Seit einem neuen Urteil des BGH können Sie ein Auto auch dann behalten, wenn es von einem Familienmitglied für dessen Berufstätigkeit benötigt wird.
Seit einem neuen Urteil des BGH können Sie ein Auto auch dann behalten, wenn es von einem Familienmitglied für dessen Berufstätigkeit benötigt wird (BGH NJW-RR 2010, 642).
Auch bei schwerer Gehbehinderung können Sie einen PKW in der Regel behalten, und zwar auch, wenn Sie erwerbslos sind (NJW-RR 2004, 789).
Wird das Auto dennoch gepfändet, gehen Sie wie folgt vor: sprechen Sie mit dem Treuhänder und verständigen sie sich mit diesem über einen Herauskauf. Sie können dann den Wagen behalten und bezahlen aus dem unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ratenweise das Auto ab.
Wenn allerdings ein Fahrzeug vor Antragstellung an einen Freund oder Verwandten verkauft wurde und dieser Sie damit fahren lässt, gehört es nicht zur Insolvenzmasse. Schenkungen an Verwandte sind dabei ungültig, weil sie im Privatinsolvenzverfahren angefochten werden können (§ 134 InsO).
Guten Tag Herr Kraus,
ich habe eine kurze Frage zur Verbraucherinsolvenz: Ich ziehe aus Berlin nach Bayern und werde dort eine neue Arbeit aufnehmen. Wie zeige ich den Umzug dem Insolvenzgericht und TH an? Per Brief, Einschreiben oder reicht eine Email oder Fax?
Vielen Dank!
Insi
Hallo Herr Kraus,
Folgende Frage: mein altes Konto ist gepfändet . Nun will in den nächsten Tagen ein neues Konto eröffnen.
1. Was erzählt man der neuen Bank falls sie nach der alten Bank fragt?
2. Was halten Sie von Internet-Banken ?
Vielen Dank für dieses Forum!
VG Ceylan T.
Sehr geehrter Herr RA Kraus,
Meine Frage bezieht sich auf den außergerichtlichen Vergleich.
Ich hatte ca. 70 000 Privatschulden bei einem grossen Inkassounternehmen. Wir haben dann einen außergerichtlichen Vergleich über 50 000 Euro vereinbart, davon 40000 als einmalzahlung und 10000 Euro in 500 Euro Raten.
Dafür habe ich bei meinem Arbeitgeber ein Darlehen von 25000 Euro und ein Darlehn von 25000 Euro von einem Bekannten aufgenommen.
Letzten Monat war ich mit einer Rate kurzeitig im Verzug und habe diese nun ausgeglichen.
Heute kam aber der Gerichtsvollzieher mit einer Forderung von 20000 Euro bei meinen Arbeitgeber.
Beim Anruf beim Inkassounternehmen sagten sie mir, dass der Vergleich durch den Verzug gescheitert sei.
Mein Arbeitgeber hat dem Inkassounternehmen sofort mitgeteilt das er den restlichen Betrag aus dem Vergleich, was ja eigentlich noch gar nicht fällig ist,überweisen würde.
Somit hätte ich den gesamtbetrag von 500 00 Euro getilgt.
Das Inkassounternehmen will aber erst nach einer Abtretungserklärung und der Zusendung des Aufhebungsvertrages entscheiden, ob sie damit einveratanden ist.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin schon so kurz vor dem Ziel.
Vielen Dank
Guten Tag Herr Kraus,
ich bin gerade in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz. Mal angenommen eine dritte Person möchte mir helfen aus der Insolvenz zu kommen. Darf diese Person mit einzelnen meiner Gläubigern verhandeln und unabhängige Absprachen und Vergleiche treffen, so dass diese Gläubiger bei mir wegfallen?
Vielen Dank und viele Grüße
Guten Tag,
Ich bin ein Einzelunternehmer und stehe kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Mein Konto ist bereits von dem Finanzamt gepfändet.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich zur Vorbereitung der Privatinsolvenz oder ggf. Regelinsolvenz die ausstehenden Honorarzahlungen auf ein anderes Konto umleiten darf? Wichtig ist mir, dass ich mich damit nicht strafbar mache!
Ich möchte meine Selbstständigkeit abmelden, damit ich endlich einen Neustart beginnen kann. Muss ich einen Anwalt vor Ort nehmen, oder kann das auch Ihre Kanzlei übernehmen?
Vielen Dank!
Guten Tag,
ich bin Unternehmer und stehe vor der Insolvenz.. Ich wollte Sie zur Pfändung fragen: Kann aufgrund meiner Insolvenz bei meiner Frau gepfändet werden?
Meine Frau hat ein Sparguthaben und einige Wertsachen wie Uhr, Schmuck usw. Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft und sind seit 15 Jahren verheiratet.
Danke Ihnen!
Michael
Hallo,
ich wollte fragen, was mit den Insolvenz Kosten passiert? Muss ich sie bezahlen, wenn die Wohlverhaltensperiode vorbei ist? Ich gebe ja schon monatlich etwa 200 Euro an den Treuhänder ab. Kommt da noch was?
Gruß
Marc
Hallo,
eine Frage zu KFZ Steuerbescheid: ich bin seit Beginn des Jahrs privat Insolvent. Jetzt habe ich meine KFZ Steuer bekommen. In der Insolvenztabelle hat das Finanzamt eingetragen, "Keine KFZ Steuerschulden". Muss ich das bezahlen?
Guten Tag Herr Kraus,
ich habe eine dringende Frage an Sie: ich habe zwei Kreditverträge, die ich sehr bald nicht mehr bezahlen kann. In allen Krediten ist eine Abtretungsklausel enthalten.
Stimmt es also, dass die Banken nun in mein Konto Pfänden werden? Ich habe vor, schnell ein P-Konto zu beantragen.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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