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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Kosten des Insolvenzverfahrens

31. Juli 2012/12 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Gesetzbuch aufgeschlagen im Insolvenzrecht

Kosten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren entstehen Verfahrenskosten und anwaltliche Gebühren der Vorbereitung und Begleitung des Insolvenzantrags.
Die Verfahrenskosten unterscheiden sich je nach Verfahrensart:

  • Privatinsolvenz
  • Regelinsolvenz

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


Inhalt dieser Seite:

  • Gerichtskosten im Privatinsolvenzverfahren
  • Gebühren im Privatinsolvenzverfahren
  • Gerichtskosten im Regelinsolvenzverfahren
  • Gebühren im Regelinsolvenzverfahren

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Gerichtskosten im Privatinsolvenzverfahren

Im Privatinsolvenzverfahren betragen die durchschnittlichen Gerichtskosten 1.700 bis 2.500 Euro. Sie umfassen die Kosten des Insolvenzgerichtes und des Insolvenzverwalters. Der Gesetzgeber hat den Insolvenzschuldnern die Option eingeräumt, die erforderlichen Gerichtskosten erst nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode zu begleichen (§ 4a InsO – Stundung). Nach dem Eintritt Ihrer Entschuldung wird Ihnen zu diesem Zweck die Möglichkeit einer Zahlung in kleinen Raten eröffnet. Die Höhe der Raten wird von Ihrem Einkommen nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode abhängen. Sollten Sie nur ein geringes Einkommen haben oder erwerbslos sein, werden Sie nichts zahlen müssen (sogenannte Nullraten). Sollten die Raten klein angesetzt werden, werden Sie nach 48 Monaten nicht mehr weiterzahlen müssen, unabhängig davon, ob sie die Gerichtskosten vollständig getilgt haben (§ 4b InsO, §§ 115, 120 ZPO). Angenommen, Ihre Gerichtskosten betrugen 2.500 Euro. Sollten Ihre Monatsraten bei 30 Euro angesetzt sein, würden Sie nach 48 Monaten lediglich 1.440 Euro bezahlt haben. Dennoch müssen Sie nicht weiterzahlen.

Gebühren im Privatinsolvenzverfahren

Kostenfrei bei Beratungshilfe

Die Gebühren der Vorbereitung und Begleitung des Privatinsolvenzverfahrens decken die anwaltlichen Kosten. Wir begleiten Ihren Privatinsolvenzantrag kostenfrei, wenn Sie Beratungshilfe beantragen. Die besten Aussichten auf Beratungshilfe haben Sie, wenn Sie sich von einer öffentlichen Schuldenberatung schriftlich bestätigen lassen, dass Sie auf einen Beratungstermin länger als 6 Monate (je nach Wohnsitz) warten müssen. Die öffentlichen Schuldenberatungen freuen sich meistens darüber, Ihnen diese Bestätigung auszustellen, weil sie dadurch etwas entlastet werden. Sollte es wider Erwarten nicht klappen, bieten wir Ihnen grundsätzlich an, Ihre Entschuldung auf Raten zu finanzieren.



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Gerichtskosten im Regelinsolvenzverfahren

Die Gerichtskosten im Regelinsolvenzverfahren hängen vom Wert der Insolvenzmasse ab. Weil sie sich im Einzelfall stark unterscheiden können, kann ein Durchschnittswert nicht pauschal angegeben werden. Auch sie können nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode und dem Eintritt Ihrer Entschuldung in kleinen Raten bezahlt werden (§ 4a InsO – Stundung).

Gebühren im Regelinsolvenzverfahren

Kostenfrei bei Auffanggesellschaft und Beratungshilfe

Unter Umständen begleiten wir Ihren Regelinsolvenzantrag kostenfrei. Dies wird möglich, wenn eine Auffanggesellschaft gegründet wird. Dann beantragen Sie Regelinsolvenz und können Beratungshilfe beantragen.



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Sammeln und sortieren Sie die Gläubigerkorrespondenz

28. Juli 2012/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von wp_admin
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Ziele des Schuldenvergleichs

28. Juli 2012/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von wp_admin
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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-28 18:34:572019-10-28 14:16:37Ziele des Schuldenvergleichs

Umgang mit vergessenen Gläubigern und unklaren Schuldenstand

28. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung

Weil es oft vorkommt, dass Schuldner den Überblick über Ihre Schulden verlieren und nicht mehr wissen, ob Sie noch mehr Schulden haben, sollten Sie wissen, wie man verfährt. Denn falls Sie einen Gläubiger vergessen haben, kann dies zur Versagung Ihrer Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Um das zu verhindern, ist es nämlich erforderlich, dass Sie als Schuldner alles erforderliche und in Ihrer Macht stehende tun, um vergessene Schuldner zu finden.

Nachforschungen hinsichtlich der Gläubiger

Wir führen dazu für jeden Mandanten umfassende Nachforschungen durch. Wir holen schriftliche Auskünfte bei

– der Schufa,
– dem ICD und
– dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes Ihres Wohnortes ein.

Auch wenn sich dann im Laufe des Privatinsolvenzverfahrens herausstellt, dass noch weitere Schulden vergessen worden sind, dürfte es für Sie keine Konsequenzen haben. Denn Sie werden nicht die zur Versagung der Restschuldbefreiung vorausgesetzte grobe Fahrlässigkeit aufweisen.

Nachforschungen hinsichtlich der Forderungshöhe

Danach sollten Sie Ihre Forderungen genau beziffern. Es ist zwar üblich, dass Insolvenzgerichte kleine Abweichungen tolerieren, Sie sollten jedoch bei der Bezifferung trotzdem äußerst gründlich vorgehen. Wir führem deshalb rein prophylaktisch eine förmliche Anfrage Ihres Schuldenstands bei allen Gläubigern durch. Diese sind uns im Privatinsolvenzverfahren zur Auskunft verpflichtet (§ 305 Abs. 2 S. 2 InsO).

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-28 15:18:192016-06-15 13:02:27Umgang mit vergessenen Gläubigern und unklaren Schuldenstand

Als Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen – Wer ist berechtigt?

28. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung


Privatinsolvenz beantragen – Für Sie entstehen zwei Vorteile gegenüber der Regelinsolvenz:

Sie ist billiger, weil die Gerichtskosten geringer sind. Zudem ist die Privatinsolvenz angenehmer, weil sie auf Privatpersonen zugeschnitten ist. So hat der Treuhänder in der Privatinsolvenz weniger Befugnisse als der Insolvenzverwalter in der Regelinsolvenz. Zudem tritt im Privatinsolvenzverfahren die Wohlverhaltensperiode bereits nach 12 – 18 Monaten ein. Im Regelinsolvenzverfahren vergehen 2 – 3 Jahre. Der schnellere Eintritt der Wohlverhaltensperiode hat den Vorteil, dass die Verwertung Ihres Vermögens bereits beendet ist, Sie Vermögen ansparen können und nicht mehr jeden Vermögenszuwachs anzeigen müssen.

Ehemals selbstständige können ein Privatinsolvenzverfahren beantragen: bei Gründung einer Auffanggesellschaft oder gänzlicher Unternehmungseinstellung

Wenn Sie ein ehemaliger Selbstständiger sind, können Sie die Privatinsolvenz beantragen. Sie sind ehemals selbstständig, falls Sie eine Auffanggesellschaft gegründet haben oder Ihre Unternehmung gänzlich eingestellt haben. In beiden Fällen beenden Sie Ihre alte selbstständige Tätigkeit. Im Fall einer Auffanggesellschaft stellen Sie Ihren Betrieb ein und sind nun Arbeitnehmer der Auffanggesellschaft.

Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie ein Kleinunternehmer sind

Privatinsolvenz beantragen können Sie auch, wenn ihre Unternehmung als klein eingestuft werden kann (§ 304 Abs. 1 InsO). Nur dann kommen sie eine Privatperson gleich. Folgende Voraussetzungen bestehen für Selbstständige zur Beantragung der Privatinsolvenz:

– Sie sollten ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben, bevor sie den Insolvenzantrag gestellt haben,

– 19 oder weniger Gläubiger haben und

– keine ihrer Schulden sollte aus einem Arbeitsverhältnis mit einem früheren Arbeitnehmer stammen.

Wenn Sie nur einige wenige Gläubiger als 19 haben, empfiehlt es sich, Ihre Schulden bei diesen zu bezahlen und dann Privatinsolvenz zu beantragen.

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Mehr Infos zum Thema Privatinsolvenz beantragen

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Einleitung des Insolvenzverfahrens

27. Juli 2012/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von wp_admin
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Vorteile des Schuldenvergleichs

27. Juli 2012/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von wp_admin
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Regelinsolvenz oder Auffanggesellschaft?

27. Juli 2012/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von wp_admin
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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-27 18:39:022019-10-17 14:55:34Regelinsolvenz oder Auffanggesellschaft?

Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter / Treuhänder

27. Juli 2012/168 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
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Wer ist bei der Regelinsolvenz antragsberechtigt?

27. Juli 2012/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von wp_admin
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