Privatinsolvenz von 06.06.2018
Mein Verfahren wurde am 20.06.18 eröffnet, Restschuldbefreiung ist ausgesprochen, muss ich diese 6 Jahre voll machen oder kommt für mich auch irgendwo die Regelung nach 3 Jahren befreit , mit zum tragen?
Was ist wenn ich die Gerichtskosten bezahle dann nur noch 5 Jahre ?
Wie hoch sind die Gerichtskosten ? gibt es einen speziellen Rechner hierfür , hängt es mit der Schuldensumme zusammen?