1. Pfändung Krankengeld. 2 ab wann in der Wohlverhaltensphase ?

Hallo,
ich befinde mich seit seit Mai 2021 in der Privatinsolvenz und mein Gehalt wird regelmäßig gepfändet.
Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse :-(.

Ich hätte 2 Fragen.

1: Ich bekomme seit 1 1/2 Monaten Krankengeld. Die Krankenkasse pfändet auf Grundlage der vollen monatlichen KG Zahlung von ca. 1600 EUR obwohl ich in einem Monat nur für 12 Tage ca. 640 Euro und im März für 31 Tage 1600,- Euro bekommen habe. Ist das rechtens.?
Die Sparkasse gibt jedes Mal den Betrag nicht frei, obwohl der ISW sie benachrichtigt, ich muss jedes Mal hinterherlaufen, den Verwalter anschreiben 1–2 mal bis sich was tut und das Geld freigegeben wird, stehe ich jedes Mal ohne Geld da, sehr lange.
Würde mich gerne mal über den Verwalter beschweren, weil er nichts oder nur nach langen schreiben tätig wird. Aber wo?
Ich fange demnächst einen neuen Job an und der Verwalter hat schon gegen meinen Willen den neuen AG angeschrieben, obwohl ich deswegen fast den Job nicht bekommen hätte :-( jetzt habe ich angst das es wieder wochenlang dauert bis mein Gehalt auf dem Konto freigegeben wird, obwohl bereits gepfändet ist.

Die zweite Frage, die sich mir stellt ?

Ab wann kann ich wieder ein Guthaben auf meinem Konto aufbauen?
Das ist dann doch die Wohlverhaltensphase? Ich bekomme von Verw keine Informationen.
Würde so gerne die Sparkasse verlassen, bekomme aber nirgends ein neues Girokonto.

Vielen Dank für Ihrer Hilfe erst mal.

Vorzeitige Restschuldbefreiung

Hallo.
Meine Insolvenzverfahrenseröffnung war am 19.12.2019.
Durch die neue EU Regelung endet meine Abtretungsfrist ja am 18.07.2025 statt am 18.12.2025.
Wie sieht es aus bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung?
Die Verfahrenskosten sind bereits aus der Masse zu 100% bezahlt.
Wann endet nach Antrag meine Abtretungsfrist? 18.12 oder 18.07.2024?
Und wann sollte ich den Antrag stellen?

Vielen Dank

außergerichtliche Schuldereinigungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einers Schulrenreinigungslan, habe ich mit diverse Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbart. Bei einigen Gläubigern sind Restschulden in etwas 50,00 €, 20,00 € und bei einigen etwas mehr noch offen.

Nun meine Frage ist, ist es sinnvoll, wenn ich die kleinere Beträge sofort begleiche? oder bekomme ich Schwierigkeiten? kleinere Summen kann ich begleichen, größere wird eher schwieriger.

Haben Sie vielen Dank für eine Auskunft hierzu.

Hochachtungsvoll,
S. von Bergen

Bürge hat Hauptschuld in die eigene Privatinsolvenz übernommen

Hallo, es geht um einen kniffligen Fall aus dem Bekanntenkreis.
Es wurde damals ein Auto gekauft. Bei diesem Kauf ist die Mama als Bürge eingesprungen.
Die Raten konnten nicht mehr beglichen werden und die Mama hat beschlossen in Privatinsolvenz mit ihren eigenen Schulden und dem Auto, bei dem sie als Bürge fungiert, zu gehen.
Ihre Insolvenz ist jetzt zu Ende, der Restschuldantrag ist gestellt, doch die Bank des Autos schickt weiterhin Briefe an den eigentlichen Schuldner, ihren Sohn, der auch bald in Privatinsolvenz geht.
Ist das rechtens? Kann die Bank (Gläubiger) erst bei der Insolvenz des Bürgen und dann bei der Insolvenz des Hauptschuldners dabei sein oder ist die Sache durch Beendigung der Insolvenz des Bürgen erledigt bzw. wenn die Restschuldbefreiung bewilligt wird.

Liebe Grüße

BU-Versicherung pfändbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiberuflicher Selbstständiger und stehe wegen einer Depression vor der Insolvenz und Berufsunfähigkeit.

Immerhin habe ich eine BU-Versicherung, die mir ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze sichern könnte.

Als Begünstigte ist jedoch meine Frau eingetragen, die angestellt und nicht insolvent ist.

Daher die Frage: Sollte meine BU durch die Versicherung anerkannt werden und die Zahlungen an meine Frau gehen, würden diese trotzdem gepfändet werden können oder wäre das Geld “in Sicherheit”?

Gerichtskosten/Insolvenzverwalterkosten zur Insolvenzmasse?

Hallo,

gehören die Kosten für das Insolvenzgericht sowie die Kosten für den Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse? D.h. das zuerst die Kosten beglichen werden bevor Beträge an die Gläubiger ausgeschüttet werden?

Vielen Dank für die Informationen.

Neue Herausgabeobliegenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach neuen Recht müssen ja z.B. Lottogewinne zu 100% herausgegeben
werden. Angenommen die Gesamtschulden betragen 20.000 € plus
Verfahrenskosten und der Gewinn 100.000 €. Müssen dann die vollen
100.000 € an den Treuhänder herausgegeben werden oder reicht
ein Betrag der die Gesamtschulden plus Verfahrenskosten deckt.
Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Privatkredit

Ich habe meiner Schwester einen Privatkredit gegeben. Dafür habe ich einen Kredit auf meinen Namen aufgenommen, da sie keinen mehr bekam. Sie ist jetzt in der Insolvenz. Seitdem darf sie nicht mehr Geld für die Tilgung des Kredites zahlen. Was ist mit den Zinsen, die ja weiterhin monatlich anfallen? Darf ich ihr die in Rechnung stellen?

Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit dem 30. November 2021 in der Wohlverhaltensphase .
Um eine gute Kontrolle über meine Finanzen zu haben, habe ich mir ein zweites Girokonto ,inklusive einer Prepaid Kreditkarte, bei der Vivid Bank ( auf Guthabensbasis) zugelegt. Ich überweise auf dieses Konto einen Teil meines Gehaltes , mit dem ich dann Lebensmittel und ähnliches des täglichen Bedarfs einkaufe. Meinen zuständigen Treuhänder habe ich über dieses Konto nicht informiert. Nun hat mein Treuhänder dieses Konto, ohne Info, sperren lassen.
Darf er das so einfach und wie komme ich jetzt an mein Geld? Und wie kommt er an die Information, dass ich ein Konto eröffnet habe. Die Vivid Bank teilte mir mit, sie habe keinerlei Informationen an Schufa oder anderen Banken mit geteilt .
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

mfG.

Regelinvolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.12.2019 stellte ich den Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und musste diesen formlos umwandeln in einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens. Die Eröffnung des Verfahrens war am 16.01.2020.
Meine Schuldensumme ohne Treuhänderkosten und Gerichtskosten beliefen sich auf ca. 22.500,00 Euro, ca. 17 Gläubiger.
Durch meine Tätigkeit als Angestellte sind monatlich der pfändbare Anteil des Gehaltes sowie sind Einmalzahlungen von Weihnachtsgeld, Coronaprämie, Einkommensteuerrückerstattungen in die Insolvenzmasse geflossen.
Nach 2 Jahren habe ich bereits 13.100,00 Euro der Schuldensumme durch das pfändbare Einkommen getilgt und wird mit Ablauf des 3. Jahres auf insgesamt ca. 17.100,00 Euro ansteigen (dies entspricht einer Rückzahlung der Schuldensumme von ca. 75 %).
Was kann und muss ich tun, um nach 3 Jahren vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erlangen? Wer stellt den Antrag – formlos oder gibt es ein Formular beim Insolvenzgericht – mein Treuhänder oder ich? Bis wann muss der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht eingegangen sein? Wie verhält es sich dann mit der Zahlung der Gerichtskosten und der Anwalts- bzw. Treuhänderkosten?
Kann ich bei meinem Treuhänder Auskunft erlangen, wie er meine pfändbaren Anteile auf die Gläubiger verteilt hat und welche Pflichten hat er mir gegenüber?
Ich würde mich auf eine Rückantwort ihrerseits freuen und bedanke mich bereits jetzt im Voraus.