Wohlverhaltensphase

Hallo und guten Tag!
Seit 12.04.2021 bin ich in Privatinsolvenz. Das erste Jahr ist damit geschafft. Der vom Gericht angesetze Schlusstermin ist am 25.04.2022. Das Büro des Insolvenzverwalters hat mir inzwischen mitgeteilt, dass dann der Insolvenzverwalter nur noch Treuhänder sei.
Ich habe seit Anfang an ein P Konto. Ein Gerichtsbeschluss, zur Mitteilung auch an meine Bank im Nov`21, sagt, dass alle vom meinem Arbeitgeber auf mein P Konto überwiesenen Beträge zu meiner Verfügung stehen,auch wenn diese über dem gestztl. Pfändungsbetrag liegen, da pfändbares Einkommen durch den Arbeitgeber schon an den Insolvenzverwalter überwiesen wurde.
Ab Mai beginnt dann die Wohlverhaltensphase.
Frage 1: Kann/soll man das P Konto dann in eine normales Konto ändern oder weiter als P Konto betreiben? Es gab ein paar Probleme mit den nutzbaren Freibeträgen im Monat. Evtl. würde ich sogar die Bank wechseln.
Frage 2: Wird dann nur noch das pfändbare Einkommen abgeführt? Wie verhält es sich zB. bei Steuerückzahlungen?
Frage 3: Der schrftl. Mitteilung zum Abschlusstermins vom Gerichtes. lag auch eine Rechnung bei. Diese hat der Insolvenzverwalter beantragt, auf Staatskasse. Wenn der Insolvenzverwalter nun “Treuhänder” ist, muss ich da Kosten übernehmen?

Vielen Dank schon mal im voraus
Mit freundlichem Gruß

Risikolebensversicherung für Hausfinanzierung

Hallo,
ich habe seit einen halben Jahr Restschuldbefreiung erreicht. Für eine Haussanierung wurde ein KFW Kredit in Anspruch genommen,( mit in die Insolvenz) dieser wurde seitens der Bank über eine Risikolebensversicherung zusätzlich abgesichert. Der Beitrag wurde zu Beginn der Insolvenz ruhend gestellt, mein Wunsch nach Auszahlung, des Guthabens wird vom Versicherer abgelehnt mit dem Hinweis, das die Bürgschaft auch nach erlangter Restschuldbefreiung weiter besteht, ich solle mich an die Bank wenden, diese verwies mich auf 301, Abs. 2 Insolvenzgesetz, was bedeutet das?
Vielen Dank
Kerbstaks

Verbraucher – oder Regelinsolvenz?

Guten Tag,

Ich bekomme unterschiedliche Aussagen, was für mich richtig ist, oder was besser?
Hintergrund: Ich bin Solo-Selbstständig als Freiberufler und habe keine Mitarbeiter.
Leider habe ich dazu keine große Einnahmen, im Schnitt 1.200 Euro. Möchte das aber auch nicht aufgeben.

Ich habe viele Schulden aus meiner Vergangenheit, ehemaliger GF einer GmbH, wo ich bürgte und die mir dann mein Gehalt nicht mehr zahlen konnte, was dann zur weiteren Krise führte, Privatschulden.

Ich war aber kein Inhaber derGmbH einst. Ich habe ungefähr 15 Gläubiger aus der Zeit. Mit 55 Jahren will ich nun einen Neuanfang und mich entschulden.

Die einen sagen, ich darf keine Verbraucherinsolvenz anmelden, da ich dazu meine Solo-Selbsständigkeit aufgeben muss, die anderen sagen, doch das geht. Die dritten emfehlen aber Regelinsolvenz, da gleiche Zeitdauer, aber weniger kompliziert.

Was stimmt denn nun?

Randfrage: Als GF damals wurde ich wegen Insolvenzverschleppung im minderschweren Fall verurteilt. 2015 – 120 MT a 30 Euro. Ich stimmte dem zu, da mir gesagt wurde, nach 5 Jahren wäre das erloschen. Nun lese ich ab und an 10 Jahre und könne daher keine Insolvenz anmelden?

Herzlichen Dank für Antwort

Gutschein

Guten Tag,

ich bin aktuell in der Wohlverhaltensphase und habe von meinem AG einen Gutschein für besondere Leistungen erhalten. Diesen Gutschein kann ich auf einer speziell von der Firma angelegten Seite ausgeben, Werte werden hier nich dargestellt, man hat lediglich eine Punktzahl die man verbrauchen kann. Wie muss ich dies gegenüber meinem Treuhänder behandeln?

Besten Gruß

Pkw in der Insolvenz

Meine Frau besitzt einen PKW. Dieses ist auf sie angemeldet. Das Geld hat sie von ihrem Vater bekommen. Beim Kauf haben wir beide den Kaufvertrag unterschrieben. Meine Frage ist ob das Auto pfändbar ist

Berücksichtigung Ehefrau (sie hat selbst schulden) und Kinderunterhalt rückwirkend ?

Hallo

ich bin seit September 21 in einer Privatinsolvenz.

Frage 1.
Im März 22 hab ich geheiratet, Meine Frau bezieht elterngeld in Höhe von 1232 Euro. Da Sie selbst schulden hat und diese abbezahlen muss, bleibt ihr nicht mehr als 500 Euro im Monat. Grundsätzlich ist Sie ja durch die 1232 Euro über der Grenze sodas Sie in der Pfändungstabelle bei mir als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird. Ändert das etwas da Sie ja selbst schulden hat und dadurch unter die Grenze fällt?

Frage 2.
Im Oktober 21 gekamen wir einen Sohn, Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschieden und dadurch läuft zur zeit noch eine Vaterschaftsanfechtung/Anerkennung. Wenn diese abgeschlossen ist, wird mein Sohn dann rückwirkend zum Oktober in der Pfändungstabelle berücksichtigt oder erst ab dem beschluss des Amtsgerichts (Vaterschaftsanerkennung) ?

nachträglich Bekanntgabe der Schulden

Hallo,
mein Insolvenzverfahren ist fast zu Ende (3 Jahen sind, sagen wir mal, im Juni vorbei) ich habe bis zu 100% Schulden und Verfahrenskosten (Insolvenzverwaltergebühren und Gerichtskosten) eingezahlt, 67% der Schulden wurden an die Gläubiger gekehrt. Ich hatte vor Verfahrensbeginn eine Stundung für meine BAföG-Schuld bekommen gehabt, deswegen habe ich die BAföG-Schuld der Insolvenzverwalter nicht mitgeteilt gehabt. Jetzt ist die Stundungsfrist vorbei und meine BAföG-Schuld ist jetzt fällig. Meine Frage ist, welche Nachteile habe ich zu befürchten, wenn ich die BAföG-Schuld jetzt beim Insolvenzverwalter anmelden würde und welche wenn ich dies nicht täte?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung und viele Grüße,

erbe in Wohlverhaltensphase

Insolvenz ist abgeschlossen. Nun bin ich in der Wohlverhaltensphase.
Vor einer Woche ist meine Mutter gestorben und ich erbe 25% von ihrem Haus. Ein Bruder lebt im Haus und wir unterstützen ihn. Kann er gezwungen werden, das Haus zu verkaufen, damit ich Geld erbe, um dies in die Insolvenz zu geben?

Restschuldbefreiung

Mir ist die Restschuldbefreiung ab dem 26.01.2022 erteilt worden (laut§300 Abs.1)
Die Abtretungsfrist ist am 13.10.2021 verstrichen.
Erst hatte meine Insolvenzverw. mir mitgeteilt das ich die abgetretenen Beträge für Nov 2021 – Feb 2022 zurück erstattet bekomme.
Nun teilte sie mir mit, das das Gericht ihr mitgeteilt habe: die Wohlverhaltensphase endete am 26.01.2022.
Sodass ich nun lediglich nur den Betrag für Feb 2022 erstattet bekomme.
Was enspricht denn nun der Richtikeit ?

Insolvenz einer Fa. in die ich investiert habe

die Investfirma hat die Insolvenz abgeschlossen und ich habe 1% meiner Einlage bekommen. Damals musste ich ein Depot eröffnen. Da das Depot schon seit 2006 besteht ist meine Frage: kann ich das depot kündigen oder habe ich noch irgendwann einen Anspruch. Ich möchte nichts falsch machen.