Schadensersatz nach Eröffnung der PI

Hallo zusammen,

ich strebe eine PI an und das ist der Sachverhalt. Ich bin umgezogen und mein alter Vermieter will Schadensersatz für diverse Schäden ( Kein Vorsatz vorhanden ) in der Wohnung. Das war im Juli 2021. Bis jetzt hat er mir aber keine Forderung zukommen lassen.

Nun zu meiner Frage.
Was passiert wenn mein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und er mir erst danach die Schadensersatzforderung zukommen lässt? Geht die Forderung mit in das Insolvenzverfahren oder muss ich den Schaden trotzdem bezahlen?
Er hat ja drei Jahre Zeit für die Schadensersatzforderung.

Vielen Dank im Voraus

Vorsätzlich begangene unerlaubten Handlung

Guten Tag,

bei mir wurde am 26.10.2016 die private Insolvenz eröffnet. Eine Verkürzung auf 5 Jahre wurde rechtzeitig und rechtssicher beantragt und bestätigt.

Folgender Sachverhalt:
Ein gegnerischer RA hat sich seine Forderung von ca. 6000€ mit dem Grund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in die Insolvenztabelle eintragen lassen.

Diesem Grund habe ich rechtzeitig und durch das Gericht schriftlich bestätigt, somit nachweislich widersprochen.

Hintergrund: Der RA hat zwei meiner Opfer vertreten, die in der geforderten Höhe entschädigt wurden.

Mit Schreiben vom 19.08.21 forderte der RA mich auf, einen Zahlungsvorschlag über den Rest der Forderung mitzuteilen. Ihm wurden bereits rund 2270€ vom Insolvenzverwalter überwiesen.

Da ich keine Feststellungklage eingereicht habe (könnte man nur einen Monat nach dem Widerspruch auf den o. g. Grund, was mir nicht bekannt war), bleibt mir nur die
Möglichkeit einer Vollstreckungsgegenklage, sofern der RA einen Vollstreckungsbeschluss erwirkt. Einen Titel (Auszug aus der Insolvenztabelle) besitzt er wohl.

Mir wurde von allen Seiten mitgeteilt, dass der gegnerische RA schlechte Karten hätte, wenn ich auf seinen Vollstreckungsbeschluss eine Gegenklage einreiche.

Wie sind hier Ihre Erfahrungen bzw. wie schätzen Sie meine Chancen bei einer Vollstreckungsgegenklage ein?

Die unten aufgeführte Punkte sprechen nach allg. Auffassung der befragten Personen (Zwei Schuldnerberater im Landgericht Berlin, wo ich 2017 wohnte und ein Anwalt aus Berlin, der mir Beratend bezüglich der Widerspruchs auf den Grund bezogen, beigestanden hat):

Mit freundlichen Grüßen
Peekey

P.S. Da er seine Forderung bereits teilweise erhalten hat, kommen für mich weitere Zahlungen nicht in Betracht, falls Sie eine gütliche Einigung vorschlagen möchten.
Ich bin mir sicher, dass er sein Geld schon vor Jahren über die PKH der Opfer erhalten hat.

1. Die Justizkasse hat Ihre Forderung über ca. 9000 € nicht mit dem o. g. Grund in die
Insolvenztabelle eintragen lassen. Somit werden die Gerichtskosten in vollem Umfang von
der Restschuldbefreiung erfasst. Sie wären sicher nicht so großzügig gewesen, wenn Sie
eine rechtliche Handhabe gesehen hätten, ebenfalls mit dem o. g. Grund die Kosten nach
der Restschuldbefreiung vollstrecken zu können. Und ich bezweifele stark, dass Sie es vergessen haben.
2. Der gegnerische Anwalt hat seine Kosten durch die Gerichtskostenhilfe erstattet
bekommen.
3. Es ist gerade in meinem Fall wichtig, dass die finanzielle Situation geregelt ist und ich in
einem stabilen Umfeld lebe. Mit fast 7000 € Schulden nach der Restschuldbefreiung zu
starten ist da wenig förderlich.
4. Zwei der Opfer wurden voll entschädigt, dass dritte hat bis heute keine Forderungen
gestellt.
5. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Juli 2011 – IX ZR 151/10 bezieht sich auf Gerichts und
Nebenklagekosten im Strafverfahren
6. Nach Einschätzung der Schuldnerberater am Landgericht Berlin ist die Kernfrage, ob jemand unmittelbar oder mittelbar geschädigt ist. Unmittelbar sind z.B. die Opfer, der RA ist nur mittelbar und damit nicht durch mich geschädigt.
7. Im Insolvenzrecht werden die Schulden aufgezeigt, die von der Restschuldbefreiung nicht berücksichtigt werden. Gerichts- und RA-Kosten stehen wohl, und das durchaus beabsichtigt, nicht in der Auflistung.

www.rechtslupe.de/zivilrecht/restschuldbefreiung-bei-vorsaetzlicher-unerlaubterhandlung-332448

Hier ein Auszug der relevanten Absätze:

Nach materiellem Schadensrecht stellt die vom Beklagten Freistaat zur Insolvenztabelle
angemeldete Forderung keine Verbindlichkeit aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung dar, weil dem Kläger zwar ein Vorsatzdelikt anzulasten ist, der Kostenerstattungsanspruch des Beklagten jedoch nicht aus Deliktsrecht begründet ist.
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, stellt der Anspruch der Staatskasse gegen einen verurteilten Straftäter auf Ersatz der Kosten des Strafverfahrens gemäß § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO keine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung dar6. Ein Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung setzt nicht nur voraus, dass der Schuldner eine unerlaubte Handlung begangen hat, sondern auch, dass der Gläubiger seine Forderung gerade aus dem Recht der unerlaubten Handlungen herleiten kann.

Die Staatskasse ist aber nicht allein aus dem Grund Geschädigter einer unerlaubten Handlung, weil diese zugleich einen Straftatbestand erfüllt hat. Richten sich Straftaten gegen Rechtsgüter im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, so stehen diese dem Staat nur in Ausnahmefällen wie etwa dem Diebstahl von Staatseigentum zu.

Die materiellen Strafgesetze und die strafprozessualen Kostenerstattungsvorschriften stellen auch keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zur Verschonung der Staatskasse vor der Belastung mit den Kosten des Strafverfahrens dar, weil nur
auf den Schutz von Individualinteressen zugeschnittene Bestimmungen Schutzgesetzcharakter haben können.

Die Schaffung von Strafgesetzen dient auch nicht dem Schutz der Allgemeinheit
vor der Belastung mit den Kosten des Strafverfahrens, sondern zieht diese Kosten erst nach sich.

Nichts anderes gilt im Ergebnis für den Anspruch auf Erstattung der notwendigen
Auslagen des Nebenklägers gegen einen verurteilten Straftäter, welchem diese Kosten
gemäß § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO auferlegt worden sind. Auch dieser Anspruch ist nicht
aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründet, weil die Nebenklagekosten
außerhalb des Schutzbereichs der Deliktstatbestände liegen und daher
schadensrechtlich nicht erstattungsfähig sind.

Insolvent

Meine Schwester ist in die privatinsolvents geraten… kann man mit verschuldet werden, wenn man ein Haus durch Tod des Vaters vererbt bekommen hat durch Anteile?
Mit Freundlichen Grüßen Evi K.

Insolvenzverfahren über mein Vermögen

Hallo,
im Juli 2020 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Zwischenzeitlich wurde meine Immobilie für 325.000 Euro verwertet.
Der Betrag müsste reichen um alle Gläubiger zu befriedigen.
Ich habe noch mit meinem Bruder einen Mitanteil von einem Wald der ca. 10.000 Euro wert ist. Ich habe den Wald vor 9 Jahren an meinen Bruder für 6.000 Euro verkauft und einen Kaufvertrag zwischen Brüder gemacht. Um Kosten zu sparen haben wir keinen Notar hinzu gezogen. Nun will mein Insolvenzverwalter meinen Anteil auch noch verwerten und gegebenenfalls Gerichtliche schritte einleiten. Da sind doch die Auslagen höher als die Einnahmen. Mein Insolvenzverwalter hat mich außerdem bis heute nicht über mein Guthaben und Schulden unterrichtet.
Über eine Antwort, bzw. eine Vorgehensweise freue ich mich sehr.
Liebe Grüße

Erstatung von der Krankenkasse wegen Überschreitung der Zuzahlungsgrenze

Sehr geehrte Herren,
Ich bin in der Verbraucherinsolvenz (noch nicht WVP) und war jetzt 18 Tage
im Krankenhaus. Ich bekomme Alterssrente + Grundsicherung.
Somit ist meine jährliche Zuzahlung für Medikamente, Hilfsmittel,
Krankenhausaufenthalt usw. ca. 108 €. Wenn ich jetzt alle Belege der
Krankenkasse einreiche (Medikamente +Krankenhauszuzahlug ca.250 €)
erhalte ich eine Rückerstattung. Fällt diese in die Insolvenzmasse und muß
ich das dem IV melden?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße

Betriebskostenguthaben

Meine Frage ist, ich habe ein Guthaben in den Nebenkosten von 2020, habe die Abrechnung aber erst in 10/2021 bekommen. Der Betrag soll wird von der Miete abgezogen. Ich wohne in einer Wohnungsbaugenossenschaft wo ich auch Kaution hinterlegt habe. Ich vermute das mein Insolvenzverwalter eine Enthaftungserklärung abgegeben hat. Nun meine Frage, muss ich mich beim Insolvenzverwalter melden wegen den Nebenkostenguthaben oder brauche ich mich nicht darum kümmern??

Steuererklärung in der Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne wissen, ob es vom Insolvenzverwalter rechtens ist, einen Aufschlag bei seiner Bezahlung zu fordern, wenn er die Steuererklärung des Schuldners einreichen muss, diese aber vom Steuerberater bereits fast fertiggestellt und die Rechnung dafür zur Insolvenztabelle angemeldet wurde? Der Insolvenzverwalter hat sich geweigert, den Steuerberater seine Arbeit beenden zu lassen und die komplette Arbeit nochmal gemacht. Muss diese Arbeit vom Schuldner nun doppelt bezahlt werden? Kann man dies irgendwie verhindern?
Vielen Dank.

Neuer Mietvertrag

Ich befinde mich in der Insolvenz . Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt . Meine Partnerin und ich haben nach langem Suchen eine Wohnung gefunden . Es wurde nicht nach einer laufenden Insolvenz gefragt . Deshalb habe ich den neuen Vermieter darüber nicht informiert .

Mein Verwalter habe ich über den Umzug informiert . Dieser fordert jetzt den Mietvertrag an . Informiert er meine. Vermieter über meine Insolvenz jetzt ? Meine Partnerin ist Hauptmieterin reicht diese Antwort dem Verwalter ? Oder muss er den Vertrag bekommen ?

Danke im Voraus !

Nachforderung Insolvenzverwalter berechtigt?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ehefrau und ich befinden uns in der Privatinsolvenz (unterschiedliche Inso-Verwalter).
Meine Frau ist chronisch krank und kann ihren bisherigen Beruf nicht ausüben, i.M. studiert sie um einen anderen Beruf ausüben zu können. Ab kommenden Monat wird sie einen Mini-Job beginnen.
Bis dato habe ich meiner Frau monatlich 300€ überwiesen, damit sie Geld zur Verfügung hat.
In den letzten beiden Monaten haben wir gebrauchte Bekleidung unserer Tochter verkauft, um ihr entsprechend neue Bekleidung zu kaufen.
Meine Zahlungen , sowie die Verkäufe (ca. 15 Stück-insgesamt 300€ Ertrag) sind offiziell auf das P-Konto meiner Frau eingegangen und wurden dem Inso-Verwalter meiner Frau schriftlich mitgeteilt.
Nun konfrontiert uns der Inso-Verwalter mit einer Nachforderung aller o.g. Beträge (insgeamt ca. 1.500€), allerdings erst über 3 Monate später.
Ist diese Nachforderung berechtigt?
Wenn ja, wie kann der Inso-Verwalter diese einziehen?
Kann er mir mein zukünftiges Gehalt des Mini-Jobs(450€) pfänden bis die Forderung eingetrieben ist?
Sollten diese Forderungen berechtigt sein, möchte ich diesen natürlich nachkommen.
Kann ich in einem solchen Fall dem Inso-Verwalter eine Ratenzahlung, bis zum Ende des Verfahrens vorschlagen?

Ich hoffe sie können mir hier weiterhelfen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Corona Bonus

Sehr geehrte Damen und Herren,

Darf man einen corona Bonus behalten, den man in der WhP von der Arbeit erhält? Die Eröffnung war vor 2019. Vielen Dank!
Ps: der Lohn und der Bonus würden natürlich den Freibetrag sprengen. P Konto gibt es nicht, es könnte aber in 2 Zahlungen stattfinden