zusendung der aktuellen Tabelle

Hiermit wollte ich Sie fragen ob Sie mir die oben genannte Tabelle mit der Übersicht der Abtretungspflicht zuschicken können. ich bekomme Sie leider nicht ausgedruckt. Sie wäre für mich aber sehr wichtig. Vielen Dank

Insolvenz Eröffnungsbeschluß

Guten Tag,
ich habe PI beantragt. Da ich früher (vor 20 Jahren) mal selbständig war habe ich
die im Antrag gem Schuldnerberatung entsprechend angekreuzt. Nun wird im
Eröffnungsbeschluß des Insolvenzgerichtes ein Berichtstermin anberaumt und nicht
wie sonst eigentlich üblich ein schriftliches Verfahren.
Meine Frage: Muß ich als Schuldner bei diesem Termin erscheinen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Restschuldbefreiung: 1 Gläubiger nicht zustellfähig – Frist verlängert sich

Guten Morgen,
Gläubiger und Treuhänder haben eine Frist von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung durch das Gericht um einen Versagungsantrag anzumelden.
Nun ist ein Gläubiger lt. Gericht “nicht zustellfähig” und das Schreiben kam als solches an das Gericht zurück. Weiter informiert mich das Gericht nun, dass erneut versucht wird, diesem Gläubiger das Schreiben zuzustellen und hat nun die Frist zur möglichen Erteilung der Restschuldbefreiung weitere 30 Tage in die Zukunft verschoben.
So zieht der Insolvenzverwalter weiter hunderte von Euros meines Gehaltes ein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass mich an diesem Umstand keine Schuld trifft.
Hat nicht der Gläubiger auch die Pflicht, dem Gericht – schon in seinem eigenen Interesse – unaufgefordert Kontakt- und Adressänderungen zukommen zu lassen?
Oder ist das eine Schlamperei des Gerichts, sich nicht vor Zustellung der Schreiben über die Aktualität der Adressen zu erkunden (z.B. beim Insolvenzverwalter)?
Habe ich hier irgend welche Regressansprüche?
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung hierzu.

Restschuldbefreiung

Hallo ich habe eine Frage die mir bisher noch niemand so richtig beantworten konnte.
Ich war in einer Privatinsolvenz. Nach 26 Monaten habe ich durch Lohnpfändung die gesamte Schuld sowie sämtliche Anwalts und Gerichtskosten zu 100% beglichen.
Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Insolvenz gestellt, welcher auch positiv beschieden wurde. Mir wurde die RSB erteilt und entsprechender SCHUFA Eintrag ist auch vorhanden. Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Gemäß §§ 286 ff. InsO (Insolvenzordnung) endet eine Privat- oder Regelinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung. Wenn ein Schuldner innerhalb der Wohlverhaltensperiode nach dem Insolvenzverfahren keine weiteren Schulden gemacht hat und seinen Verbindlichkeiten vollständig nachgekommen ist, so wird dem vorher beim Insolvenzgericht gestellten Antrag auf Befreiung seiner Restschuld stattgegeben. Das heißt, dass er seine verbleibenden Schulden, die gegenüber seinen Gläubigern noch bestehen, entfallen.

Da ich meine Insolvenz bereits nach 26 Monaten beenden konnte, ist denn der Begriff RSB in meinem Fall richtig?
Mir wurden keine verbleibenden Schulden erlassen. Mich stört der Negativeintrag in der SCHUFA. Ich kann nicht am normalen wirtschaftlichem Leben teilnehmen. Selbst ein Wechsel des Strom und Gasanbieters ist mir nicht möglich. Bestellungen auf Rechnungen (ich Rede nicht von Ratenzahlung) geht nicht.

Ich bin der Meinung, dass der Begriff RSB und der entsprechende Eintrag in der SCHUFA in meinem Fall keine Anwendung finden darf. Wie schaut die rechtliche Lage aus?

Bestehende Pfändung und Aufhebung Insolvenzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte da eine Frage bezüglich meines Bankkontos. Vor meinen Antrag auf Insolvenz bestand bereits ein Pfändungs,- und Überweisungsbeschluss eines Gläubigers für mein Bankkonto. Auf meinem Konto sind noch immer 70€ in der Guthaben Sperre aufgrund dieser Pfändung. Nun habe ich im Dezember den Beschluss zur Aufhebung meines Insolvenzverfahrens erhalten indem auch die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt wurde und befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase. So wie ich das im Internet recherchiert habe, kann ich die Pfändung nicht aufheben lassen, da sie nicht innerhalb der Rückschlagsperre einherging.

Meine Frage ist nun:
Kann ich mit dem Beschluss zur Bank gehen und die Pfändung auf “ruhend” stellen lassen und verlangen dass mir das Guthaben ausgezahlt wird?
Welche Möglichkeiten habe ich um mir das Guthaben auszahlen zu lassen, oder muss ich damit Leben dass das bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung eingefroren bleibt?

Danke für die Hilfe

Mit freundlichem Gruß

privatinsolvenz

Hallo
ich habe eine frage und zwar ich habe privatinsolvenz gemacht und bin seit 2015 drausen von insolvenz kann ich zweite mal privatinsolvenz machen hab ich so ein möglichkeit wieder ?
grüße ünsal

privat insolvenz

muss insolvenz an melden,befinde mich aber derzeit im Ausland und kann Coronabedingt nicht nach Deutschland reisen.Was kann ich machen

Laufende insolvenz

Kann ich überprüfen ob meine Insolvenz richtig abgelaufen ist? Aus anfangsca 23000 tausend
schulden sind 35000 tausend die ich bezahlt habe. Drei Jahre Insolvenz wurden zugesprochen und ich bin jetzt Ende 5. Jahr.

Lg Dominik K.

Privatinsolvenz

Grüß Gott,ich bin seit November 2020 in der Privatinsolvenz, beziehe zur Zeit ALG1
und der pfändbare Betrag wird vom Arbeitsamt direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen.
Nun habe ich für den September,Oktober,November,Dezember vom Arbeitsamt eine Nachzahlung
von 470€ mehr überwiesen bekommen,muss ich dies meinem Insolvenzverwalter(Änderungsbescheid bzw. dem Betrag der über der Pfändungsfreigrenze liegt anteilig überweisen, Danke für ihre Antwort

Aussergerichtliche Einigung vor Privatinsolvenz

Guten Tag. Ich stehe aufgrund von jahrelanger Verschiebenung von Schulden und Neuverschuldungen.
Der Dispo ging immer weiter ins Minus ich habe zwischendurch auch Geld verspielt.

Jetzt aktuell zum Ende hin sah ich keinen Ausweg mehr nachdem ich viele Rechnungen nicht zahlen könnte und Kreditraten aufgelaufen sind. Es war zwar Geld da (Dispo) aber was sollte ich von den vielen Mahnungen bezahlen? Ich habe nun 2.000€ die eigentlich für ein Auto herhalten sollten damit ich weiterhin zur Arbeit komme da dass alte defekt ist im online casino verspielt.

Dazu eine Zwischenfrage. Kann durch das verzocken von dem Geld bereits eine Restschuldbefreiung versagt werden?

Insgesamt belaufen sich die Verbindlichkeiten auf etwa 85t€

Wir sind übrigens eine Lebensgemeinschaft. Meine Freundin und ich. Nicht verheiratet

Die Schulden haben sich über die letzten 10 Jahre angehäuft. Schulden durch damalige Spielsucht, Motorschaden bei einem 4 Jahre altem Auto, Möbel und kleine Kaufkredite sowie mehreren Umschulungen.

Die größten Posten sind:

Kredit 65.000 (beide)
Dispo ausgereizt 11.600 (beide)
Konsumentenkredit (jeder für sich 3.500)
Dispo von alten Konto (er ca. 3.000)
Handyrechnung aus alten Vertrag (sie 1000)
Verschieden kleinere Posten aus nicht gezahlten Rechnungen und GEZ.

Bis auf den Dispo ist alles gegen die Wand gefahren. Es gab auch einige Mahnbescheide.

Wenn ich es richtig verstanden habe erstellen wir uns beide ein neues Bankkonto, jeder für sich.
Ich gedenke dies bei der Sparkasse zu tun.
Ist es nun richtig das ich dort hingehen, meine Absicht ein Guthabenkonto zu eröffnen mitteile und die mir eines eröffnen MÜSSEN? Auch direkt mit Pfändungsschutz?

Ich denke wenn wir beide dort hingehen und eine Konto eröffnen möchten werden die sehen das auch noch andere Bankkonten bestehen und Verbindlichkeiten nicht beglichen wurden. Sprich die können sich ja denken daß es direkt ein p-konto wird.

Desweiteren war ich noch nicht bei einer Schuldnerberatung. Habe mich jedoch sehr sorgfältig in das Thema eingelesen.

Und wenn das neue Konto eröffnet ist darf ich den Rest von Dispo (200€) auch noch abheben oder darüber hinaus auch Lastschriften zurück gehen lassen für Bestellungen wie zb. PayPal und ähnliche um Geld für den Monat zu haben?

Mein Plan ist: eine Aufstellung aller Schulden
(eigens erstellter aber ausführlicher Plan) welchen ich mit allen Daten aller Gläubiger und Nachweisen über die aktuellen Schulden sowie Gehaltsabrechnung und jeweiligen schrieb an alle Gläubiger zu senden damit diese einwandfrei nachvollziehen können was wir verdienen.
Dazu eine Auflistung wo wie viele Schulden offen sind und einer Beispielrechnung einer möglichen Tilgung.

Ich habe Mal grob durchgerechnet. Bei uns beiden gibt es je ein pfändbaren Einkommen von 215€
Die jeweiligen Schulden eines jeden belaufen sich auf grob 42000€
Bei 3 jähriger Privatinsolvenz ergibt sich eine Insolvenzmasse von 8000€ (ca. 215 * 36)
Von den 8000€ gehen Gerichts und IV kosten ab.
Was etwa 4600€ entspricht und für die Gläubiger somit 3400€ bleiben der an sie ausgezahlt wird.
Wenn ich nun einen Betrag von 5000€ durch Einmalzahlung mit Hilfe Dritter anbieten kann bekommen die Gläubiger je statt ca. 8,1% etwa 11,9%

Wir zusammen könnten 10000€ von dritten bekommen für eine Einmalzahlung. Aber eben auch nur wenn es klappt. Wie ist es nun wenn ich jeden Gläubiger auf Grundlage dieser 10000€ (je5000€) einen Vergleich anbiete und ein Teil sagt ja nach 1 woche und ein Teil sagt nein. Oder einer antwortet er würde bei 15% darauf eingehen. Kann ich so erstmal mit allen verhandeln um zu wissen ob ich nun 10000€ brauche oder 12000€ wonach sich ja entscheidet ob ich das Geld bekommen kann. Was ist wenn alle Zusagen für 11,9% Aussee einer wo zb. 2000€ offen sind. Zahle ich dann allen anderen 11,9% und dem einen zb. 60% und bin raus aus der Sache oder können die anderen Gläubiger dann zurück ziehen?

Und wie verhält es sich bei eben gemeinsamen Schulden wie Kredit und Dispo.

Rechne ich dort die Hälfte der Summe. Oder wird bei uns beiden je der gesamte Schuldbetrag gerechnet?

Ich weiss es ist ein langer Text und da es schon spät ist ich am Handy schnell meine Fragen loswerden wollte ist er nicht sonderlich aufwändig geschrieben. Ich bitte sie aber um schriftliche antworten damit ich mir Mal ein Bild machen kann.

Vielen Dank