privatinsolvenz

Hallo
ich habe eine frage und zwar ich habe privatinsolvenz gemacht und bin seit 2015 drausen von insolvenz kann ich zweite mal privatinsolvenz machen hab ich so ein möglichkeit wieder ?
grüße ünsal

privat insolvenz

muss insolvenz an melden,befinde mich aber derzeit im Ausland und kann Coronabedingt nicht nach Deutschland reisen.Was kann ich machen

Laufende insolvenz

Kann ich überprüfen ob meine Insolvenz richtig abgelaufen ist? Aus anfangsca 23000 tausend
schulden sind 35000 tausend die ich bezahlt habe. Drei Jahre Insolvenz wurden zugesprochen und ich bin jetzt Ende 5. Jahr.

Lg Dominik K.

Privatinsolvenz

Grüß Gott,ich bin seit November 2020 in der Privatinsolvenz, beziehe zur Zeit ALG1
und der pfändbare Betrag wird vom Arbeitsamt direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen.
Nun habe ich für den September,Oktober,November,Dezember vom Arbeitsamt eine Nachzahlung
von 470€ mehr überwiesen bekommen,muss ich dies meinem Insolvenzverwalter(Änderungsbescheid bzw. dem Betrag der über der Pfändungsfreigrenze liegt anteilig überweisen, Danke für ihre Antwort

Aussergerichtliche Einigung vor Privatinsolvenz

Guten Tag. Ich stehe aufgrund von jahrelanger Verschiebenung von Schulden und Neuverschuldungen.
Der Dispo ging immer weiter ins Minus ich habe zwischendurch auch Geld verspielt.

Jetzt aktuell zum Ende hin sah ich keinen Ausweg mehr nachdem ich viele Rechnungen nicht zahlen könnte und Kreditraten aufgelaufen sind. Es war zwar Geld da (Dispo) aber was sollte ich von den vielen Mahnungen bezahlen? Ich habe nun 2.000€ die eigentlich für ein Auto herhalten sollten damit ich weiterhin zur Arbeit komme da dass alte defekt ist im online casino verspielt.

Dazu eine Zwischenfrage. Kann durch das verzocken von dem Geld bereits eine Restschuldbefreiung versagt werden?

Insgesamt belaufen sich die Verbindlichkeiten auf etwa 85t€

Wir sind übrigens eine Lebensgemeinschaft. Meine Freundin und ich. Nicht verheiratet

Die Schulden haben sich über die letzten 10 Jahre angehäuft. Schulden durch damalige Spielsucht, Motorschaden bei einem 4 Jahre altem Auto, Möbel und kleine Kaufkredite sowie mehreren Umschulungen.

Die größten Posten sind:

Kredit 65.000 (beide)
Dispo ausgereizt 11.600 (beide)
Konsumentenkredit (jeder für sich 3.500)
Dispo von alten Konto (er ca. 3.000)
Handyrechnung aus alten Vertrag (sie 1000)
Verschieden kleinere Posten aus nicht gezahlten Rechnungen und GEZ.

Bis auf den Dispo ist alles gegen die Wand gefahren. Es gab auch einige Mahnbescheide.

Wenn ich es richtig verstanden habe erstellen wir uns beide ein neues Bankkonto, jeder für sich.
Ich gedenke dies bei der Sparkasse zu tun.
Ist es nun richtig das ich dort hingehen, meine Absicht ein Guthabenkonto zu eröffnen mitteile und die mir eines eröffnen MÜSSEN? Auch direkt mit Pfändungsschutz?

Ich denke wenn wir beide dort hingehen und eine Konto eröffnen möchten werden die sehen das auch noch andere Bankkonten bestehen und Verbindlichkeiten nicht beglichen wurden. Sprich die können sich ja denken daß es direkt ein p-konto wird.

Desweiteren war ich noch nicht bei einer Schuldnerberatung. Habe mich jedoch sehr sorgfältig in das Thema eingelesen.

Und wenn das neue Konto eröffnet ist darf ich den Rest von Dispo (200€) auch noch abheben oder darüber hinaus auch Lastschriften zurück gehen lassen für Bestellungen wie zb. PayPal und ähnliche um Geld für den Monat zu haben?

Mein Plan ist: eine Aufstellung aller Schulden
(eigens erstellter aber ausführlicher Plan) welchen ich mit allen Daten aller Gläubiger und Nachweisen über die aktuellen Schulden sowie Gehaltsabrechnung und jeweiligen schrieb an alle Gläubiger zu senden damit diese einwandfrei nachvollziehen können was wir verdienen.
Dazu eine Auflistung wo wie viele Schulden offen sind und einer Beispielrechnung einer möglichen Tilgung.

Ich habe Mal grob durchgerechnet. Bei uns beiden gibt es je ein pfändbaren Einkommen von 215€
Die jeweiligen Schulden eines jeden belaufen sich auf grob 42000€
Bei 3 jähriger Privatinsolvenz ergibt sich eine Insolvenzmasse von 8000€ (ca. 215 * 36)
Von den 8000€ gehen Gerichts und IV kosten ab.
Was etwa 4600€ entspricht und für die Gläubiger somit 3400€ bleiben der an sie ausgezahlt wird.
Wenn ich nun einen Betrag von 5000€ durch Einmalzahlung mit Hilfe Dritter anbieten kann bekommen die Gläubiger je statt ca. 8,1% etwa 11,9%

Wir zusammen könnten 10000€ von dritten bekommen für eine Einmalzahlung. Aber eben auch nur wenn es klappt. Wie ist es nun wenn ich jeden Gläubiger auf Grundlage dieser 10000€ (je5000€) einen Vergleich anbiete und ein Teil sagt ja nach 1 woche und ein Teil sagt nein. Oder einer antwortet er würde bei 15% darauf eingehen. Kann ich so erstmal mit allen verhandeln um zu wissen ob ich nun 10000€ brauche oder 12000€ wonach sich ja entscheidet ob ich das Geld bekommen kann. Was ist wenn alle Zusagen für 11,9% Aussee einer wo zb. 2000€ offen sind. Zahle ich dann allen anderen 11,9% und dem einen zb. 60% und bin raus aus der Sache oder können die anderen Gläubiger dann zurück ziehen?

Und wie verhält es sich bei eben gemeinsamen Schulden wie Kredit und Dispo.

Rechne ich dort die Hälfte der Summe. Oder wird bei uns beiden je der gesamte Schuldbetrag gerechnet?

Ich weiss es ist ein langer Text und da es schon spät ist ich am Handy schnell meine Fragen loswerden wollte ist er nicht sonderlich aufwändig geschrieben. Ich bitte sie aber um schriftliche antworten damit ich mir Mal ein Bild machen kann.

Vielen Dank

Guten Tag, ich habe mal eine frage.
Ich bin erst seid ein paar Monaten in der Privatinsolvenz und habe ein P-Konto.
Nun habe ich ein Jahresguthaben für Strom von etwa 578 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen ,was ja massenzugehörig ist .
Nun meine frage ; meine Insolvenzbearbeiterin schrieb mir per Mail das ich dies auf das Verfahrenskonto weiterleiten soll, aber wenn ich dies tu dann geht das doch von meinem Pfändfreibetrag ab oder nicht ?! Ich habe Ihr diesbezüglich eine Mail mit der selben frage gesendet aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Muss ich diesen Betrag weiterleiten, oder kann Sie dies tun ohne das es von meinem Selbstbehalt abgeht ??

MfG Silvia

P-Konto bei Privatinsolvenz

Guten Tag,
ich habe bereits ein P-Konto ohne aktuelle Pfändungen. Ich werde jetzt die PI
beantragen. Wie verhält es sich mit dem P-Konto. Pfändet es der Insolvenzverwalter
oder kann ich es weiterhin nutzen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Pfändung corona-Hilfe

Guten Tag,
Ich befinde mich in der privatinsolvenz.
Ich habe von meinem Arbeitgeber die von der Steuer befreiten corona Hilfe in Höhe von 500€ erhalten, diese wurde auf der Lohnabrechnung berücksichtigt und gleichzeitig der Pfändung unterzogen und an den insolvenzverwalter abgeführt. Ist das so richtig die Zahlung soll den Aufwand und Mehrkosten die ich als Arbeitnehmer habe ausgleichen sowie als Anerkennung für den Einsatz in der Pandemie dienen. Eine aufwandsendschädigung wäre ja auch Pfändungsfrei.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Kanzlei erstellt keine Bescheinigung über gescheiterten Schuldenbereinigung Vergleich

nach Scheitern eines außergerichtlichen Vergleiches verweigert sich der Kanzlei eine Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Vergleich ausszustellen.

Gründe:
Weil man Sie (KGR Anwaltskanzlei) keinen Neuauftrag für eine Vorbereitung eines Insolvenzantrags machen lässt.

 

Pfändungsschutzkonto, wie geht es weiter nach der Restschuldbefreiung? Endabrechnung zur Insolvenz?

Hallo, ich habe eine Frage zum P-Konto, wie geht es weiter, wie wird es wieder freigegeben und von wem? Ich habe die Restschuldbefreiung vor zwei Monaten bekommen und wollte nun mein Konto zu
einer anderen Bank wechseln, ich habe mich erkundigt und würde bei einer anderen Bank ein günstigeres Basiskonto bekommen, muss dieser allerdings nachweisen das mein altes Konto gekündigt ist. Darauf hin habe ich meine aktuelle Bank kontaktiert und dort wurde mir gesagt dass das Konto immer noch als P-Konto läuft, auf meine Frage was ich jetzt machen muss sagte man mir das ist Sache des Insolvenzverwalters und wird normal automatisch nach der Restschuldbefreiung gemacht, ich rege mich darüber nun mal wieder auf, von der Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters wurde nicht nur ich wie der letzte Dreck behandelt sondern auch ein Bekannter von mir, es wurden alle nur auf massivstes Nachfragen gemacht, einziges Interesse dort ist das Geld mit möglichst geringen Aufwand zu Erlangen. Nun muss man wieder denen hinterher Rennen, ist es deren Plicht mein Bank zu informieren?

Auch habe ich und mein Bekannter keine Endabrechnung über die Insolvenz erhalten ist das in Ordnung?

Wie gehe ich jetzt vor? Ist eine Einsicht bzw. Endabrechnung zur Privatinsolvenz keine Pflicht?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd H.