Unterhaltsschulden

Sehr geehrter Herr Ghendler,
ich habe Unterhaltsvorschuss Schulden, die bereits gepfändet werden. Ich erhalte von meinem Verdienst von rund 1650 Euro gerade mal 871 Euro, womit es sehr schwierig ist, zu leben. Die Schulden belaufen sich auf 7550 Euro Hauptforderung und mittlerweile 12.000 Euro Kosten und Zinsen. Da trotz Pfändung keine Tilgung möglich ist, würde ich gerne wissen, ob ich in die Privatinsolvenz gehen kann, um irgendwann wieder einen Sinn darin zu sehen, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen.

Schulden

Wird bei Privatinsolvenz auch mein Lohn entnommen wenn dies nicht der Fall ist wie viel darf ich bei Privatinsolvenz verdienen

Zusenden Unterlagen Landgericht, P-Konto Eröffnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die erste Rate ist erfolgt.
Heute erhielt ich das Versäumnisurteil des Landgerichts.
Frage hierzu, die Unterlagen lasse ich ihnen via E-Mail zukommen ?
Des Weiteren eröffnete ich ein P-Konto, die geforderten Unterlagen dafür, erhalte ich durch sie ?
Da aufgrund der hohen Nachfrage, laut Website, diese momentan nicht abrufbar sind.
Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

J. S.

Insolvenzmasse

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 5.115,33 €
Die Vergütung etc. des Insolvenzverwalters betragen 3.179,63 €. Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Es gibt keine Gläubiger mehr (alle bezahlt). Was passiert mit den übrigen 1.935,70 €? Kann die Summe vom Schuldner eingefordert werden?

Insolvenz; Depot bei der Bank

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Depot bei meiner Hausbank. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber VL ( 20:20), diese werden monatlich auf das Ref.-Konto des Depots einbezaht. Der Wert des Depot ist dreistellig unter 600 € . Wird dieses im Rahmen einer Insolvenz aufgelöst und geht in die Masse mit rein ? Oder kann es weiter laufen ? Für andere Sachen wird das Depot nicht genutzt. Mein derzeitiges Einkommen beläuft sich von meinem Arbeitgeber auf Monatlich 970 € inkl. VL. Sollte das Depot aufgelöst werden, kann dann im der Wohlverhaltensperiode wieder erneut angespart werden, oder Aktien etc. gekauft werden ?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias R.

zusendung der aktuellen Tabelle

Hiermit wollte ich Sie fragen ob Sie mir die oben genannte Tabelle mit der Übersicht der Abtretungspflicht zuschicken können. ich bekomme Sie leider nicht ausgedruckt. Sie wäre für mich aber sehr wichtig. Vielen Dank

Insolvenz Eröffnungsbeschluß

Guten Tag,
ich habe PI beantragt. Da ich früher (vor 20 Jahren) mal selbständig war habe ich
die im Antrag gem Schuldnerberatung entsprechend angekreuzt. Nun wird im
Eröffnungsbeschluß des Insolvenzgerichtes ein Berichtstermin anberaumt und nicht
wie sonst eigentlich üblich ein schriftliches Verfahren.
Meine Frage: Muß ich als Schuldner bei diesem Termin erscheinen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Restschuldbefreiung: 1 Gläubiger nicht zustellfähig – Frist verlängert sich

Guten Morgen,
Gläubiger und Treuhänder haben eine Frist von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung durch das Gericht um einen Versagungsantrag anzumelden.
Nun ist ein Gläubiger lt. Gericht “nicht zustellfähig” und das Schreiben kam als solches an das Gericht zurück. Weiter informiert mich das Gericht nun, dass erneut versucht wird, diesem Gläubiger das Schreiben zuzustellen und hat nun die Frist zur möglichen Erteilung der Restschuldbefreiung weitere 30 Tage in die Zukunft verschoben.
So zieht der Insolvenzverwalter weiter hunderte von Euros meines Gehaltes ein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass mich an diesem Umstand keine Schuld trifft.
Hat nicht der Gläubiger auch die Pflicht, dem Gericht – schon in seinem eigenen Interesse – unaufgefordert Kontakt- und Adressänderungen zukommen zu lassen?
Oder ist das eine Schlamperei des Gerichts, sich nicht vor Zustellung der Schreiben über die Aktualität der Adressen zu erkunden (z.B. beim Insolvenzverwalter)?
Habe ich hier irgend welche Regressansprüche?
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung hierzu.

Restschuldbefreiung

Hallo ich habe eine Frage die mir bisher noch niemand so richtig beantworten konnte.
Ich war in einer Privatinsolvenz. Nach 26 Monaten habe ich durch Lohnpfändung die gesamte Schuld sowie sämtliche Anwalts und Gerichtskosten zu 100% beglichen.
Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Insolvenz gestellt, welcher auch positiv beschieden wurde. Mir wurde die RSB erteilt und entsprechender SCHUFA Eintrag ist auch vorhanden. Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Gemäß §§ 286 ff. InsO (Insolvenzordnung) endet eine Privat- oder Regelinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung. Wenn ein Schuldner innerhalb der Wohlverhaltensperiode nach dem Insolvenzverfahren keine weiteren Schulden gemacht hat und seinen Verbindlichkeiten vollständig nachgekommen ist, so wird dem vorher beim Insolvenzgericht gestellten Antrag auf Befreiung seiner Restschuld stattgegeben. Das heißt, dass er seine verbleibenden Schulden, die gegenüber seinen Gläubigern noch bestehen, entfallen.

Da ich meine Insolvenz bereits nach 26 Monaten beenden konnte, ist denn der Begriff RSB in meinem Fall richtig?
Mir wurden keine verbleibenden Schulden erlassen. Mich stört der Negativeintrag in der SCHUFA. Ich kann nicht am normalen wirtschaftlichem Leben teilnehmen. Selbst ein Wechsel des Strom und Gasanbieters ist mir nicht möglich. Bestellungen auf Rechnungen (ich Rede nicht von Ratenzahlung) geht nicht.

Ich bin der Meinung, dass der Begriff RSB und der entsprechende Eintrag in der SCHUFA in meinem Fall keine Anwendung finden darf. Wie schaut die rechtliche Lage aus?

Bestehende Pfändung und Aufhebung Insolvenzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte da eine Frage bezüglich meines Bankkontos. Vor meinen Antrag auf Insolvenz bestand bereits ein Pfändungs,- und Überweisungsbeschluss eines Gläubigers für mein Bankkonto. Auf meinem Konto sind noch immer 70€ in der Guthaben Sperre aufgrund dieser Pfändung. Nun habe ich im Dezember den Beschluss zur Aufhebung meines Insolvenzverfahrens erhalten indem auch die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt wurde und befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase. So wie ich das im Internet recherchiert habe, kann ich die Pfändung nicht aufheben lassen, da sie nicht innerhalb der Rückschlagsperre einherging.

Meine Frage ist nun:
Kann ich mit dem Beschluss zur Bank gehen und die Pfändung auf “ruhend” stellen lassen und verlangen dass mir das Guthaben ausgezahlt wird?
Welche Möglichkeiten habe ich um mir das Guthaben auszahlen zu lassen, oder muss ich damit Leben dass das bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung eingefroren bleibt?

Danke für die Hilfe

Mit freundlichem Gruß