Kürzung der Pfändungsfreigrenze
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in 2017 Insolvenz angemeldet. Da ich seit einigen Monaten mehr Geld verdiene, hat die Insolvenzverwalterin beim Amtsgericht die Senkung der Pfändungsfreigrenze beantragt und auch per Beschluss bewilligt bekommen, und zwar in der Form, dass meine Kinder nur noch zu je 1/2 und meine Frau gar nicht mehr berücksichtigt werden. Macht es hier Sinn dagegen vorzugehen?
Meine weitere Frage hierzu ist, ob es für mich nachteilig wirken kann, wenn ich mit der Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden “heruntergehe”. So könnte ich den “Betreuungsunterhalt” dann auch tatsächlich erbringen, da beide Kinder Schulkinder sind und das Homeschooling eine intensivere Betreuung erfordert.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen



