Auszahlung Neuerwerb Pfändungsbeträge

Guten Tag, mein Mann hat am 30.06.2020 die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt bekommen.Jetzt hat aber der Arbeitgeber von Juli- Oktober 2020 weiter die Pfändungsbeträge an den Treuhänder ausgezahlt. Wir haben den Treuhänder zwecks Auszahlung des Neuwerwerbes mit einer angemessene Frist von 15 Tagen angeschrieben. Wenn jetzt der Treuhänder gar nicht darauf reagiert, was kann ich da noch tun? Sollte ich da das Insolvenzgericht diesbezüglich anschreiben ? oder sollte ich mich erstmal an den Chef des Insolvenzverwalter-Büros wenden? Es ist eine Insolvenzverwalterkanzlei mit mehreren Insolvenzverwaltern und Treuhändern. Wir haben den Eindruck bei dem Treuhänder, er kann auf unser Schreiben reagieren, aber er muss nicht.
Danke für ihre Auskunft
freundliche Grüße

Insolvenz

Hallo, ich habe eine Frage.
In bin seit 4 Jahren und 10 Monaten in der Privatinsolvenz. Nun hat vor ca. einem Jahr ein Gläubiger, der zur Tabelle angemeldet hat, plötzlich seine Forderung verkauft. Durch Zufall habe ich dies in meiner Schufaauskunft entdeckt.
Was bedeutet das nun für mich. Kann der neue Gläubiger nach Aufhebung der Insolvenz, welche ich im übrigen beantragt habe (nach 5 Jahren), nach der Aufhebung an mich mit der Forderung herantreten? Ich mache mir ziemliche Sorgen, weil ich nicht verstehe, dass ein Dritter in einem laufenden Insolvenzverfahren eine Schuldsumme aufkauft.

Für eine Antworte wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Elvira

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bin seit Oktober 2017 in in der Privatinsolvenz der Schlussbericht hat der insolvenzverwalter fertig jetzt habe ich einige fragen wann muss ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuld beantragen? Und wo kriege ich so einen Antrag.
Die Bescheinigung das die Gerichtskosten bezahlt wurden wo kriege ich die.

Mit Freundlichen Grüßen

Kosta

Gehaltszahlungen auf anderes Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich in einer Privatinsolvenz. Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich teilweise Löhne auf ein anderes Konto überweisen lassen, die Löhne lagen über dem Betrag den ich haben darf. Ich habe jedoch die gehaltszettel meiner insolvenzverwalterin gegeben. Bis heute habe ich nichts gehört von ihr wann und wie dies zu begleichen ist.

Ich würde gerne die Restschuldbefreiung nach 5 Jahre beantragen. Wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind die zu tragen sind? Und kann dies mit den Gehältern dann negativ auf mich zurück fallen?

Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Weihnachtsgeld

Ich habe 1100€ Weihnachtsgeld (Brutto) bekommen. Netto sind es ca 700 €.
Es wurde von meinem Lohn nichts abgeführt an meine Insolvenzverwalterin.Ich weiß das ich 500.€ behalten darf.Muss ich nun tätig werden und die Differenz irgendwo hin überweisen?
Meine Insolvenzverwalterin reagiert leider nicht auf meine Email

Erhöht der Zuschuss eines Dritten (Plangarant) die IV Vergütung?

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
kann man den Insolvenzplan so gestalten, dass der Zuschuss eines Dritten / Plangaranten nicht zur Insolvenzmasse zählt und damit in erster Linie dem IV zugute kommt?
Beispiel:
Fiktiver Schuldner, hat einen Sponsor, der mit seinem Zuschuss (z.B. 15.000€) die Gläubiger in einem Insolvenzplan besser stellt. Der Plan wird angenommen, bestätigt. Nun möchte der IV, dass der Zuschuss in der Regelvergütung für Ihn berücksichtigt wird und kassiert damit 40% der 15.000€ schon mal ein. Kann er das? Falls ja, dann machen doch Insolvenzpläne keinen Sinn, oder?
Vielen Dank!

Zu viel verdientes Geld, Verwalterin meldet sich nicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich mein Gehalt zwischenzeitlich auf ein Konto meiner Freundin zahlen lassen, der Gehalt lag auch über dem Freibetrag. Der insolvenzverwalterin wurden die lohnnachweise zugesendet, allerdings habe ich bis heute nichts von ihr gehört. Habe ich mich falsch verhalten? Wann oder wie soll das Geld abgeführt werden?

Zweite Frage: wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind, Um eine vorzeitige Befreiung nach 5 Jahren zu erlangen?
Und könnte mir ersteres dann zum Verhängnis werden?

Mit freundlichen Grüßen

Nachträgliche Annullierung eines Insolvenzverfahrens

Sehr geehrte Damen und Herren,Nach Kenntnis Ihres Beitrags im Internet habe ich Zweifel, ob das Insolvenzverfahren nach Ihren Voraussetzung sachgerrecht abgelaufen war. Herr Burkhard V.  und Frau Dr. Sylvia V.  Ref B12485SS, Involvency Service of Ireland waren Mieter im Haus meines Sohnes und haben sich mit Mietschulden von über 10.000,00 € nach Irland Ende 2017 abgesetzt.
Wegen des laufenden Insolvenzverfahrens wurde ruhte das Verfahren. es gibt kein rechtskräftiges Urteil. Es bestehen daher – berechtigte? – Zweifel, ob die Zivilklage durch unvollständige und nicht wahrheitsgemäße Erklärungen ausgesessen wurden. Wenn ich es richtig verstanden habe, hätte sich das Gericht z.B. mit meinem Sohn in Verbindung setzen müssen. Das ist nicht gesehen.
Es gibt weitere Ungereimtheiten (fehlende beglaubigte Übersetzungen, Kosten)
Ich Ihrem Internet-Auftritt ist Ihr Aufgabengebiet u.a. die Schuldnerberatung. Würden Sie auch eine Gläubiger-Beratung in Irland übernehmen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim F.

Insolvenz

Hallo, ich habe vor in die Insolvenz zu gehen und habe nächste Woche den letzten Termin bei der SB. Hatte die Bescheinigung für die Bank bekommen das meine Pfändungsgrenze bei 1626€ liegt. (Verheiratet keine Kinder mein Mann bekommt Unfallrente 405€)

Mein Nettoeinkommen liegt bei ca. 1650 – 1750€.

Heute habe ich erfahren das dass Einkommen von meinem Mann mit zu eingerechnet wird und meine Pfändungsgrenze „in“ der Insolvenz nur noch 1129€ beträgt.
Wir hätten dann also die 1129€ + 405€ von meinem Mann. Der Rest von meinem Gehalt wird also gepfändet. Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist!?

Ich meine wir haben letztes Jahr für 4 Monate Hartz4 bezogen und da war unser Grundbesitz inkl. Miete schon bei 1500€

Guthaben auf P-Konto

Hallo,

in Vorbereitung einer privaten Insolvenz möchte ich mir ein P-Konto zulegen. Bisher wickelte meine Frau meine Zahlungen für mich über ihr Konto ab.

Selbst verfüg ich über unregelmäßige Einkünfte.

Kann ich auf dem P-Konto einmalig 1.000,00 EUR einzahlen und diese über mehrere Monate “häppchenweise” ausgeben, oder muss ich spätestens am Ende des zweiten Monats die 1000,00 EUR ausgegeben haben um das der dann noch verbleibende Betrag nicht abgeführt wird?

Oder anders gefragt, könnte ich bei Eröffnung des Kontos 1.000,00 EUR auf das Konto einzahlen und diese bis zum “Sankt Nimmerleinstag” auf diesem Konto belassen, ohne das diese abgeführt werden, wenn kein frisches Geld dazu kommt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße……..