Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich zu 100 % davon ausgehen wenn ich Ende November Privatinsolvenz anmelde eine Dauer von 3 Jahren zugesichert ist?
Wurde die unten einegefügte Richtlinie bereits in das deutsche Gesetz eingefügt? Wenn nicht gkann ich trotzdem mit einer Dauer von 3 Jahren rechnen??
Privatinsolvenz 2020 – was verändert die EU-Richtlinie (EU) 2019/1023?
Am 16. Juli 2019 wurde durch den Europäischen Rat eine europaweite Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre, unabhängig von der Insolvenzmasse, beschlossen. Eine solche EU-Richtlinie tritt jedoch nicht automatisch auch hierzulande in Kraft. Vorher muss der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie auch in die deutschen Gesetze einpflegen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie will die Bundesregierung die Richtlinie zum 01. Oktober 2020 umsetzen. Das bedeutet: Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.
Herzliche Grüße
S.Schulz



