Restschuldbefreiungsverfahren
ich bin an 01.03.2016 im Restschuldbefreiungsverfahren, am 03.03.2016 ist von meinem Konto eine Auskehrung getroffen worden ist das noch erlaubt?
ich bin an 01.03.2016 im Restschuldbefreiungsverfahren, am 03.03.2016 ist von meinem Konto eine Auskehrung getroffen worden ist das noch erlaubt?
Ich arbeite halbtags und bekomme daher noch Zuschuss vom Jobcenter. Zusammen sind das ca 1215 Euro. Muss ich nun dem Jobcenter sagen, dass es mir weniger Geld geben soll oder wie verhalte ich mich nun richtig? Mich verwirrt das sehr.
Warum muss ich die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess – und Verfahrenskostenhilfe am Ende der Privatinsolvenz nochmals ausfüllen, wenn ich die Schlusskostenrechnung fristgerecht bezahlt habe?
Schulden stellen für die Betroffenen nicht nur in finanzieller Hinsicht eine Belastung dar, vielfach geht mit einer Schuldenproblematik auch ein starker psychischer Druck einher. Existenzielle Ängste und das Gefühl gescheitert zu sein, bestimmen den Alltag und erschweren die Bewältigung der Schuldenlast zusätzlich. Briefe werden nicht geöffnet, soziale Kontakte aus Scham vermieden, begleitet von einer stetigen Angst, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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Mit dieser Situation sind diese Menschen jedoch nicht alleine. Laut Statistiken wird die Anzahl verschuldeter Haushalte in Deutschland auf ca. 3 Millionen geschätzt [1, 2]. Diese Personen sind nach einer Untersuchung des Soziologen Dr. Heiko Rüger von der Universität Mainz, überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen betroffen. Dabei geben ca. vier von zehn verschuldeten Personen an, unter physischen Problemen zu leiden. Zu den häufigsten Folgeerscheinungen gehören hier Selbstwertproblematiken, Depressionen, Angstzustände und der Konsum von gesundheitsbelastenden Genussmitteln [3, 4].
Die Wirkrichtung ist jedoch nicht nur einseitig zu betrachten. Schulden entstehen häufig nicht von einem Tag auf den anderen, akute Erkrankungen, familiäre Probleme oder bereits bestehende psychische Beschwerden, können auch zum Auslöser einer finanziellen Notsituation werden. Ein Teufelskreis entsteht: Während Schulden sich anhäufen und immer mehr Mahnungen ins Haus flattern, werden die Betroffenen immer hoffnungsloser und – in ihrer Angst und Depression – immer handlungsunfähiger. Bei Unternehmen droht hier gar eine Insolvenzverschleppung, die im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen kann.
Wie die Studie von Herrn Rüger zeigt, gehen die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung und die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit für psychische Erkrankungen einher [3]. Durch das Bekenntnis gescheitert zu sein und der Wille etwas an der eigenen Lebenssituation zu ändern, scheinen Betroffene ganz neue Kräfte zu aktivieren. Das Leben geht weiter, Ordnung wird geschaffen und die mit dem Insolvenzverfahren verbundenen Katastrophenvorstellungen und Existenzängste werden relativiert.
Was für nahezu jede Form psychischer Belastungen gilt, zeigt sich auch hier: Die Pflege sozialer Kontakte ist eklatant wichtig, um schlechte Lebensphasen zu überwinden, neuen Mut zu fassen und jemanden um Rat fragen zu können, wenn man selber den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Einsamkeit und mangelnde soziale Unterstützung, können hingegen Depressionen, Hilflosigkeitsgefühle und Ängste weiter verstärken. Je besser das soziale Netz, umso seltener leiden Personen auch an den psychischen Folgen der Insolvenz [3,5].
Besonders heute ist das Thema der Verschuldung gängiger Alltag in unserer Gesellschaft.
Soziale Kontakte pflegen, Insolvenzverfahren einleiten usw. all dies ist einfacher gesagt als getan. Viele Betroffene scheitern jedoch bereits an der einfachen Aufgabe eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufzusuchen. Schon der Gang zum Briefkasten wird vielfach zu einer Qual. Sie sehen einen unüberwindbaren Berg von Bürokratie, unangenehmen Behördengängen und Schuldeingeständnissen auf sich zukommen. Bisweilen sind Sie so sehr damit beschäftigt mit ihren Angstzuständen und ihrer Antriebslosigkeit zu kämpfen, dass kaum noch Energie für etwas anderes übrig bleibt. Im Prinzip sind Sie an einem Punkt angelangt, an dem sie die Bewältigung der Schuldenproblematik, ohne professionelle psychologische Hilfe nicht mehr angehen können. In diesem Fall kann die Inanspruchnahme einer psychologischen Beratung sinnvoll sein, um z.B. zunächst Symptome der Angst und Depression zu mindern, eigene Gedanken zu ordnen sowie erste Schritte aus der Schuldenfalle gemeinsam zu planen und in Angriff zu nehmen. Die Devise lautet hier „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!“.
Über den Verfasser:
dieser Artikel wurde von dem Online-Psychologen Said Giancoli verfasst und uns zur Verfügung gestellt. Mehr über den Verfasser erfahren Sie auf seinem Profil unter:
https://www.psyondo.de/psychologen/said-giancoli/
Quellen
[1] Deutscher Bundestag. (2005). Lebenslagen in Deutschland – Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Drucksache 15/5015.
[2] Deutscher Bundestag. (2008). Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Drucksache 16/9915.
[3] Rüger, H., Löffler, K.I., Ochsmann, E., Alsmann, C., Letzel, S. & Münster, E. (2010). Psychische Erkrankung und Überschuldung. Psychische Erkrankung, soziale Netzwerke und finanzielle Notsituation bei Überschuldung. Psychotherapie Psychosomatik und medizinische Psychologie, 60, 250-254.
[4] Pyle, S.A., Haddock, C.K., Poston, W.S., Bray, R.M. & Williams, J. (2007). Tobacco use and perceived financial strain among junior enlisted in the U.S. Military in 2002. Preventive Medicine, 45, 460-463.
[5] Fessman, N. & Lester, D. (2000). Loneliness and depression among elderly nursing home patients. The International Journal of Aging and Human Development, 51, 137-114.
Ich möchte Insolvenz beantragen.Ich habe mich bis jetzt nicht getraut.Aber ich komme sonst nicht aus den Schulden raus.Meine Frage ich habe letztes Jahr geheiratet.Wenn ich Insolvenz beantrage muss dann mein Mann mit dafür aufkommen.Es handelt sich aber nur um meine Schulden vor der Hochzeit.
Im August 2017 sind die 6-Jahre wvz vorbei, wass passiert dann?
Kann ich dann arbeiten gehen ohne eine Lohnpfändung befürchten zu müssen und hab ich dann noch mit dem Insolvenverwalter was zu tun?
Hallo,mein Lebensgefährte und ich leben seit über 20 Jahren zusammen. Derzeit beziehen wir Alg 2 und befinden uns seit kurzem in Privatinsolvenz. Zur Bedarfsgemeinschaft gehört ausserdem unsere 17 Jährige Tochter die im September ein Baby erwartet. Nun ist es so das mein Lebensgefährte vor wenigen Tagen fest angefangen hat zu arbeiten. Laut Insolvenzverwalter ist er nur unserer Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig , ich würde auf gar keinen Fall berücksichtigt werden. Und laut Arge kann ich für mich alleine kein Hartz 4 weiter beziehen da sein Einkommen für uns 3 angerechnet wird. Voraussichtlich haben wir gar keinen Anspruch mehr und ich wäre noch nicht mal mehr Krankenversichert. Dazu kommt das ich ab Oktober die Elternzeit für meine Enkelin nehme damit meine Tochter ihre Ausbildung absolvieren kann. Heißt das jetzt das ich demnächst völlig mittellos sein werde?? Zumal ich selber insolvent bin und dann keine Einkommensnachweise mehr erbringen kann.
Hallo
Ich befinde mich seit einem Jahr in der PI.Ich bin verheiratet habe aber keine eigenen Kinder.Zwei im Haushalt lebenden Kinder meiner Frau stehen bei mir auf der Steuerkarte.Das Problem ist es Interessiert keinen das die Kinder im Haushalt(stehen bei mir auf der Steuerkarte ) wohnen und ich sie mehr oder weniger mit finanziere,aber die Steuerermäßigung ziehen sie mir auch ab .Meine Frau hat einen Mini Job und ich bin ihr nicht Unterhaltspflichtig sagt man. Im ersten Monat der PI haben sie zu wenig abgeführt da sie davon ausgegangen sind das das ich gegenüber meiner Frau unterhaltspflichtig bin. Nun wollen sie 320 Euro von mir. der Fehler lag nicht bei mir.,aber davon will keiner etwas wissen ich muss diesen Betrag begleichen.Meine PI ist das reinste Chaos. Der Mann von der Schuldnerberatung hat schon mist gebaut. ich habe mir nichts gutes getan damit. Von was soll man sich in dieser Lage einen Fachanwalt leisten können,um zu wissen ob das alles so richtig ist .Man ist da völlig ausgeliefert.
MfG
Müller
Wird die Rückerstrattung abgeführt oder kann ich darüber verfügen
Meiner Ehefrau verdient ca. 700 bis 800€ Netto.
Zählt sie mit Kindern zu Unterhaltspflichtige Personen?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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