Privatinsolvenz, außergerichtliche Vergleiche

Hallo,
ich bin 54 Jahre jung, gelernter Sped.-Kfm. und ALGII Bezieher. Zur Zeit bin ich gerade in den letzten Vorbereitungen zur Privatinsolvenz. Alle Unterlagen habe ich selbst sortiert sowie alle Gläubiger angeschrieben. Aktuelle Schufa, Boniversum sowie ICD Auszüge liegen mir ebenfalls nach beantragter Selbstauskunft vor. Die aktuelle Geamtschuldsumme dürfte grob gerundet bei 70.000 EURO liegen. Zwei Gläubiger machen fast 50% der Gesamtschulden aus.
Insgesamt waren es 36 Gläubiger. 5 sind bereits durch außergerichtlichen Vergleich bezahlt und erledigt. Weitere 7 Vergleiche sind bestätigt und werden in den nächsten 3 Monaten bezahlt/erledigt. So verbleiben nur noch 24 Gläubiger auf der Gläubigerliste.
Termin bei der Diakonie am 15.07 wurde wegen
Krankheit der Beraterin abgesagt. Warte nun auf neuen Termin. Nach telefonischer Auskünft der Diakonie dauert es ca. 3 Monate bis zur Inso Beantragung. Bis dahin sind dann auch die Vergleiche(jeweils eine Summe als Einmalzahlung; keine Ratenzahlung!) erledigt.

Frage: Ist es zulässig so kurz vor der Inso Schulden durch außergerichtlichen Vergleich zu bezahlen/erledigen? Habe gelesen, das bei außerger. Vergleich alle Gläubiger diesem zustimmen müssen. Es haben aber nicht alle zugestimmt. Alle Gläubiger haben das gleiche Vergleichsangebot erhalten, um eine Bevorzugung auszuschliessen.
Es wurde mir auch geraten die Vergleiche platzen zu lassen, da es sowieso in die Insolvenz geht. Das möchte ich weniger, zum einen um die Insolvenz möglichst schlank zu halten, zum anderen, hoffe ich auf eine neue Anstellung, so das evtl. die Insolvenz verkürzt oder sogar nicht beantragt werden muss.
Wie ist da die akteulle Rechtslage?

Für die Auskunft vielen Dank in Voraus.

Mfg

Privatinsolvenz

Wie Stunde ich meine schulden und führe ich ein glückliches leben?

Privatinsolvenz

Welche Dokumente beweisen daß ich eine
Privatinsolvenz aktiviert habe?

Privatinsolvenz

Hallo liebes Team ich habe folgende Frage. Am 22.06.2021 habe ich Antrag auf Eröffnung des insolvenzverfahrens gestellt.
Am 21.06.2021 hab ich einen bescheid vom Landratsamt bekommen das ich eine Rückzahlung habe. Wegen zu Unrecht erbrachten Leistungen. Bei meinem Umzug und den ganzen um und Abmeldungen ist zeitlich einiges schiefgelaufen.

Jetzt hab ich einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen dass das insolvenzverfahren am 01.07. 2021eroffnet wurde.

Was bedeutet das jetzt für die Rückzahlung beim Landratsamt?
Läuft das mit in die Insolvenz?
Bezahlen kann ich das nicht.
Muss ich dem Landratsamt einfach sagen das ich jetzt in der Insolvenz bin oder USS ich den neuen gläubiger meiner insolvrnzverwalterin melden?

Mit freundlichen Grüßen
M. D

Auto in der Insolvenz

Hallo,
ich hab ein Auto auf meinem Namen zugelassen. Aber fahren tut es mein Sohn und er hat auch den Fahrzeugbrief. Und er lebt nicht in meinem Haushalt.
Frage kann mir das Auto gefändet werden in der Insolvenz?
Und was könnte ich machen um es zu retten?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

MFG
Gritkewitz

Verkürzung der PI auf 3 Jahre – Berechnung

Sehr geehrtes Anwalt-KG Team,

ich habe eine Frage zum dem verkürzten Verfahren auf 3 Jahre (Alt-Fall -Eröffnung PI in 11/2018) und der Berechnung der 35% zzgl. Verfahrenskosten. Die Verfahrenskosten sind relativ eindeutig. Bei mir geht es um eine Eigentumswohnung die bereits vor der Eröffnung der PI von der Bank in Zwangsverwaltung genommen wurde. Diese war finanziert über eine LV mit endfälliger Tilgung. Den Rückkaufswert der LV hat die Bank sich ca. 6 Monate vor Eröffnung der PI geholt (ca. 18000€). Die Zwangsversteigerung der Wohnung fand dann innerhalb der PI statt und brachte 35.000€ ein. Ich hatte dem InsoVerw. die finanzierende Bank natürlich als Gläubiger angegeben, jedoch hat die Bank, vermutlich wegen ausreichender Sicherheiten, die Forderung gar nicht beim InsoVerw. angemeldet. Nach der Zwangsversteigerung wurde ein Spitzbetrag von ca. 4500€ an den InsoVerw. ausgekehrt. Bei der Berechnung der 35% Schuldentilgung für das verkürzte Verfahren auf 3 Jahre soll jetzt aber die vollständige Schuldentilgung der Immobilie zzgl. des Spitzbetrages lt. InsoVerw. keine Rolle spielen, da die Bank nicht in der Forderungsaufstellung des InsoVerw. auftaucht. Logischerweise stellt es für mich jetzt einen großen Unterschied dar, ob die Schuldentilgung der Immobilie nun einbezogen wird oder nicht. Konkret bedeutet es für mich das ich dann, findet die Schuldentilgung der Immobilie keine Berücksichtigung, das 5-jährige Verfahren durchlaufen müsste. Kann es denn wirklich sein das ich als Schuldner derart benachteiligt werde, obwohl die Schuldenreduzierung innerhalb des PI-Verfahrens erfolgt ist?

Für eine kurze Antwort mit Ihrer fachlichen Einschätzung bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus!

Beste Grüße
M. Schmidt

P.S. Ich habe den Antrag der PI über Sie vorgenommen!
P.P.S. Sie bieten hier mit dem Forum und der fachkundigen Beantwortung der Fragen wirklich einen herausragenden Service!!

Privat Insolvenz, Beschluss vom Amtsgericht

Hallo, ich bin bereits Mandant bei Ihnen und möchte gerne wissen, warum das Amtsgericht ein Beschluss zur Freigabe des nicht pfändbaren Gehalt auf mein Konto zu Ihnen geschickt wurde, obwohl ich den Antrag selbst gestellt habe und warum dann der Beschluss nicht automatisch von Ihnen an mich weitergeleitet wird, denn er nutzt mir ja nicht wenn er bei Ihnen liegt, denn die Bank macht nichts ohne einen vorliegenden Beschluss
Ich würde dazu gerne eine möglichst passende Antwort erhalten, mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Guten Tag,
Befinde mich seit März 2018 in Privatinsolvenz und bin demnach im März 2024 fertig. Ich hätte die Frage ob es nicht ungerecht ist das Personen die im Oktober 2020 in Privatinsolvenz gehen und somit im Oktober 2023 noch ein halbes Jahr früher fertig sind als ich, obwohl ich dann schon 2,5 Jahre länger in Insolvenz sein muss.
Ich finde nicht mal eine Wohnung weil jeder Vermieter abgeschreckt ist wenn man nur das Wort Insolvenz erwähnt.

Kredit überzogen

Sehr geehrte Damen und Herren, 23.06.21

ich lebe von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung von 280 Euro monatlich und ergänzende Grundsicherung nach dem SGB XII, von 750 Euro.
Abzüglich der Miete ist das der Regelsatz von Hartz IV.
Ich lebe schon viele Jahre so, mit wenig Geld.
Da ich eine Kreditkarte erhalten habe, habe ich diese in den letzten Monaten genutzt.
Mit 4.000 Euro die ich mir als Kredit besorgt habe.
Ich kann es nur sehr schwer wieder zurückzahlen, die Zinsen sind auch sehr hoch.
Ich trage mich daher mit dem Gedanken an eine Privatinsolvenz.
Können sie mir einen Rat geben ?

mit freundlichen Grüßen
Stefan Vollmershausen

frage zum privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin deutsche und lebe in deutschland habe grade Antrag gestelt wegen Privatinsolvenz.Ich möchte gerne fragen ob darf man Auswanden nach Ausland nach dem Privatinsolvenz eröffnetwird. Und ob die Insolvenzwerwalter oder Anwalt welche hat für mich Antrag für Insolvenz gestelt kann für mich eine Sonderkündigung wegen meine Mievetrag schreiben , da die 1 Jahre vetrag ist und ich müss schnel wie möglich aus diesem wohnung weg.

Mit freundlichen Grüße
Ewa