Zahlungseingang bei Leistungsbezug
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Antrag meines privaten Insolvenzverfahrens datiert auf das dritte Quartal 07.15.,
Eröffnet wurde Ende 08.2015. Ein P Konto ist vorhanden. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen wird (Mangels zu verteilender Masse) ohne Schlussverteilung vom Amtsgericht 2016 aufgehoben.
Seither befinde ich mich bis zur Restschuldbefreiung Ende 08.2021 in der „Wohlverhaltensphase“.
Offene Forderungen belaufen sich auf gestundete Verfahrenskosten ca. 840.-€ Amtsgericht 2020.
Ab Jan. 2020 beziehe ich Krankheitsbedingt bis heute Leistungen ALG 2. (Alleinstehend ab 01.06.20 klp.ca. 913.-€)
Im dritten Quartal 06.20 erhielt ich überraschend eine Massezahlung 2750.-€ (Lohnanspruch-Freistellung bis Kündigungsablauf) vom 04,05,2015 aus dem IN-Verfahren meines alten Arbeitgebers.
In diesem Zeitraum 04,05,2015 bezog ich auch Sozialleistungen. Freistellungsbedingt durch das IN.-Verfahren meines AG. 399.-Regelbedarf / 878,-Unterk. / Heizung 1277.-€.
Priv.-Insolvenzantrag wurde erst 07.15. gestellt.
Wem und in welcher Höhe stehen Zahlungen zu?
Amtsgericht=offene Forderung? / Treuhänder nur er verteilt ? / Jobcenter überzahlte Leistungen? / Eigenverwertung Selbstbehalt?
Gibt es einen Interessenkonflikt mit dem JC. = Sozialrecht oder Insolvenzrecht?
Mit besten Grüßen Hans



