Umschulung

Ist eine Umschulung und/oder Weiterbildung während der Wohlverhaltensphase möglich? Und muss ich in dem gelernten Beruf (Friseurin) bleiben , wenn in diesem keine Arbeitsnot herrscht , auch wenn ich in einem anderen Beruf mehr erwirtschaften könnte ?

Privatinsolvenz

Guten Tag, meine Frage: die Insolvenz läuft seit Juli 2018.. ich bekomme Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Dieses kommt ein Bonus wegen Corona. Arbeite im Altenheim. Kann ich von dem Bonus, dem Weihnachtsgeld und dem Urlaubsgeld nicht einen Teil erhalten? Hab ich jedenfalls mal gehört. Mit freundlichen Grüßen, Angela Lorig

Geänderter Steuerbescheid

Guten Tag!

Da die Agentur für Arbeit eine Berichtigung der erhaltenen Lohnersatzleistungen vorgenommen hat, gehe ich davon aus, dass mein Steuerbescheid geändert werden muss. Dieser wurde bereits erlassen, sowie die Erstattung auf das Treuhandkonto überwiesen.

Sollte sich nach der Korrektur ergeben, dass zu viel erstattet wurde, wird dies dann durch die bereits eingeganene Zahlung auf dem Treuhandkonto ausgeglichen, oder stehe ich dann in der Schuld und muss die Zahlung zusätzlich tätigen?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob mir eine falsche Angabe vorgeworfen werden kann? Kann ich mich auf den zuvor zugestellten Bescheid seitens der Agentur für Arbeit berufen, oder bin ich dafür verantwortlich die Beträge selbstständig “zusammenzusammeln”?

Vielen Dank!

Versagung der Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
ich hätte einige Fragen zur Restschuldbefreiung, bzw. deren Versagung.

Meine Privatinsolvenz geht in wenigen Tagen zu Ende, nun habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in dem noch eine Frist (ca. 3 Wochen) für eventuelle Versagungsanträge gesetzt wird. Werden auch meine Gläubiger vom Amtsgericht angeschrieben und über diese Frist informiert? Bislang liegen keine Anträge auf Versagung vor, wie wahrscheinlich ist es, dass so kurz vom Ende die Gläubiger noch etwas unternehmen? Von meinem Treuhänder habe ich seit der Ankündigung der Restschuldbefreiung vor ca. 3 Jahren nichts mehr gehört.

Verstehe ich das richtig, dass nach dem Schlusstermin die Versagung nach § 290 InsO nicht mehr in Frage kommt? Nach dem Schlusstermin kann die Versagung also nur nach §§ 296, 297 beantragt werden oder? Meine Privatinsolvenz startete vor dem 1.07.2014 (also nach der „alten“ InsO), treffen mich die Obliegenheiten nach § 295 ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung? Ich war während des eigentlichen Insolvenzverfahrens ca. 3 Monate arbeitslos, kann mir das jetzt noch „auf die Füße fallen“ oder hätten die Gläubiger deswegen bereits im Schlusstermin aktiv werden müssen?

Habe ich als Schuldner überhaupt die Möglichkeit, die vollständige Akte des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders einzusehen oder sogar eine Kopie davon zu bekommen? Angenommen, in der Akte sind eventuelle Verstöße oder Hinweise darauf vermerkt, gilt das als Beweis, dass die Gläubiger über eventuelle Verstöße rechtzeitig informiert wurden? Ist der Insolvenzverwalter/Treuhänder dazu verpflichtet, alle Gläubiger über eventuelle Verstöße sofort schriftlich zu informieren oder schreibt er einfach regelmäßig (z.B. jährlich) Berichte über den Schuldner? Falls ja, werden diese Berichte an alle Gläubiger versendet oder nur beim zuständigen Gericht hinterlegt? Wäre dann folgende Situation möglich: ein Gläubiger unternimmt jahrelang nichts, um eigene Ressourcen zu sparen. Erst kurz vor dem Ende der Abtretungserklärung schaut er sich alles an, findet eventuelle Verstöße und stellt einen Versagungsantrag? Oder mit anderen Worten: Sind die Gläubiger verpflichtet, die Arbeit des Insolvenzverwalters/Treuhänders aktiv zu verfolgen und bei eventuellen Problemen zeitnah zu reagieren?
Vielen Dank im Voraus!

Ist der Corona-Pflegebonus pfändbar?

Hallo, ich arbeite Vollzeit in einem Pflegeheim und befinde mich in der Insolvenz. Wir der Pflegebonus mit in die Pfändungsberechnung genommen oder bekomme ich den Pflegebonus komplett ausgezahlt?

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Guten Tag, was kostet ein außergerichtlicher Eingungsversuch bei Ihnen?
Gläubiger ca. 40, Nullplan

Mit freundlichen Grüßen
Daub

Hallo

Liebes Forum

Ich bin etwas ratlos und brauche dringend Hilfe. Ich befinde mich im Privaten Insolvenzverfahren welches seit knapp einem Jahr läuft. Am 25.5.2020 kam der Beschluss durch das Amtsgericht Potsdam das das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde § 200 InsO und ich mich jetzt in der Wohlverhaltensphase befinde. Nach meinen Informationen sollte das P-Konto wieder ohne Einschränkungen nutzbar sein und ich auch wieder über Geld welches über den Freibetrag geht verfügen können. Als ich heute versucht habe Geld abzuheben ging das nicht also rief ich bei meiner Bank an welche mir mitteilte das noch eine Kontopfändung durch einen der Gläubiger besteht und diese dort eine Art Ruhestellung mit Bedingungen hinterlegt habe und die Bank da nix machen könne (Der Beschluss vom Amtsgericht liegt der Bank vor).

Mit meinem Insolvenzverwalter habe ich ebenfalls telefoniert welcher mir im übertriebenen Sinne sagte das ich damit die nächsten 5 Jahre leben werden muss oder das Konto wechseln soll aber durch das Insolvenz Theater nimmt mich doch keine andere Bank ?!?!

Das schlimme ist das ich nirgends wirklich die nötigen Infos bekomme, mal lese ich das egal wie oder was nach dem Beschluss definitiv nix mehr gepfändet werden kann bzw. darf (außer natürlich der Betrag vom Lohn an den IV) und dann wieder doch das geht dann aber ist doch der ganze Sinn der Insolvenz auch dahin und die Erleichterung die man angeblich erfährt ist auch dahin.

Achso noch etwas

Ist es denn möglich so einfach ein neues P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und das alte einfach zu kündigen ? Darf ich das überhaupt? Ein Girokonto wird es ja sicher nirgends für mich geben. Es heißt doch man könne in der Wohlverhaltensphase wieder sparen oder auch Geld auf dem Konto z.B. von anderen Empfangen !? Das ist ja dann durch die Pfändung weiterhin futsch.

Gruß

Umzug zum Freund von Berlin nach Brandenburg und mein Sohn eine eigene Wohnung

Ich möchte zu meinen Freund nach Brandenburg ziehen.Mein Sohn bekommt meine alte Wohnung.
Meine Frage: Kann jetzt mehr von meinen Gehalt abgezogen werden? Mein Sohn fängt im August 2020 seine Ausbildung an.Verdienst von 600,00 Brutto plus 210.00 euro Kindergeld.Ich muss Ihn weiterhin Unterstützen weil er das sonst nicht alleine schaft mit der Miete.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Finanzamt

Meine Frage lautet,
Ich bin in Privatinsolvenz und jeden Monat werden knapp 450€ an den Treuhänder überwiesen. Ich muss alle 3 Monate Vorrauszahlung in Höhe von 165€ ans Finazamt leisten( nicht selbstständig).
Weil die rechnen mein Gehalt und die Erwernsminderungsrente meines Mannes zusammen.
So bleibt mit aber alle 3 Monate weniger wie der Pfändungsfreibetrag bei mir wäre.
Ist das richtig so?

Ausbildungsversicherung

Hallo!

Ich habe einen etwas komplizierteren Fall. Es handelt sich um eine Ausbildungsversicherung die mein Vater im Jahre 2009 für meine Sohn (derzeit 11 Jahre alt) abgeschlossen hat.

Mein Vater ist Mitversicherte Person und mein Sohn ist versicherte Person. Ich persönlich werde in diesem Vertag überhaupt nicht geführt namentlich. Auch nicht als Bezugsberechtigte Person oder ähnliches.

Nun ist es so, das mein Vater im Dezember 2018 verstorben ist. Mein Sohn ist noch zu jung um den Vertrag rechtlich übernehmen zu dürfen. Versicherungstechnisch dürfte dieser Vertrag eigentlich gar nicht mehr existieren. Ich habe mich wegen meiner Insolvenzgeschichte geweigert den Vertrag zu übernehmen.

Der Vertrag schlummert nun also bei der Versicherung unter dem Namen: An die Erziehúngsberechtigen von XY… weiter. Der Vertrag wird auch weiter bezahlt monatlich, was eigentlich auch nicht korrekt ist, da dieser Vertrag mit dem Tot meines Vaters nicht mehr existieren dürfte.

Ich habe im Prinzip nie gewusst um welchen Rückkaufswert es da geht. Ich dachte es wäre geringfügig. Aber wir sprechen hier über einen Rückkaufswert von über 5300€. Finanziell geht es mir derzeit nicht gerade rosig und ich habe letzte Woche auch meine Arbeitsstelle verloren. Das Geld könnte ich daher wirklich gut benötigen. Ich befinde mich persönlich in der Wohlverhaltensphase seit etwa einem Jahr. Drei Jahre habe ich noch vor mir. Ich bin 42 Jahre alt.

Fragen über Fragen also:

A) Kann ich mir das Geld auszahlen lassen ohne das mein Insolvenzverwalter Ansprüche stellen kann?

B) Es gibt doch auch diesen gewissen Freibetrag an angesparten Kapital von 4500,00€ in meiner Altersklasse. Dürfte ich dies zumindest behalten? Oder ist das etwas anderes?

C) Der Insolvenzverwalter weiß meines Wissens überhaupt nichts von diesem Vertrag. Da ich ja nirgendwo darin namentlich vorkomme. Ich könnte den Rückkaufswert auf ein Konto meines Freundes oder eines Bekannten auszahlen lassen. Versicherungstechnisch ist das kein PRoblem…das weiß ich. Sofern bei der Versicherung keine Abtretung auf diesem Vertrag eingetragen ist sollte dies doch ohne weiteres klappen oder?

D) Sofern eine Auflösung des Vertrages nicht möglich ist… könnte ich hier über eine Teilauszahlung verfügen bzw. dürfte ich ein Policendarlehen aufnehmen um mir eine Summe x auszahlen zu lassen?

Über eine Antwort zu dem Thema würde ich mich freuen.

Vlg Elmo