Verfahrenskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit meiner Privatinsolvenz endlich durch, habe jetzt den Bescheid vom Amtsgericht über die Verfahrenskosten erhalten. Ich möchte einen Antrag auf Niederschlagung stellen und benötige dazu Ihren Rat. Ich bin mittlerweile im Ruhestand und beziehe eine Altersrente in Höhe von 1.252,99 Euro.
Davon muss ich allerdings bis zum 15.07.2025 monatlich 30,00 Euro an die ikk classic abführen. Hierbei handelt es sich um “Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung”. Ich habe es offensichtlich versäumt dagegen rechtzeitig Einspruch einzulegen. Weiterhin zahle ich monatlich 51,57 Euro an meine Krankenkasse. Ich habe jahrelang in eine betriebliche Altervorsorge eingezahlt wodurch sich die monatlichen Versicherungsbeiträge an die TKK verringerten. Die Altervorsorge wurde mir im letzten Jahr ausgezahlt und ich muss nun die Differenz der verringerten Beiträge zurückzahlen (darüber wird man bei Abschluss leider nicht aufgeklärt). Meine Frage ist nun, muss ich die Auszahlung meiner betrieblichen Altersvorsorge angeben? In der Privatinsolvenz wurde sie aussen vorgelassen.

Ich bedanke mich im voraus für eine kurzfristige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Liebes Anwalt Team,

im März 2019 wurde meine Privatinsolvenz in Hamburg eröffnet. Ich strebe eine verkürzte Insolvenz von 3 Jahren an.
Nun ist es aber so das, dass Insolvenzgericht Hamburg nichts weiteres unternommen hat, ich bin der Meinung die hätten mich offiziell in die Wohlverhaltensphase schicken müssen, also damit meine ich, das ich nach nun mehr als 16 Monaten einen Treuhänder zur Verwaltung meines Pfändbaren Lohns ernannt haben müsste. Leider muss ich mein Lohn immer noch an den Insolvenzverwalter überweisen, dieser erhält doch aber satte 40% von dem was ich Einzahle, ich sehe somit eine Verkürztes Insolvensverfahren als sehr schwierig an.
Auf telefonischer Nachfrage am Gericht vor 6 Wochen hat man mir mitgeteilt, meine Akte sei derzeit nicht aufindbar, da die Akte bei der Rechtspflegerin sei, nun bin ich heute persönlich hin, und diese besagte Rechtspflegerin vor Ort bestätigte mir nun das die Akte bei ihr sein müsste, diese aber derzeit nicht auffindbar sei! Sie wolle die Akte heute und morgen suchen und mich dann kontaktieren….
Meine Frage:
1. In welchem Zeitraum sollte nach dem Insolvenzverwalter ein Treuehänder ernannt sein.
2. Kann ich mich irgendwo beschweren?

Vielen lieben Dank im Vorraus für Ihre Antwort

Lg

Su

Mietkaution

Bin in einer Privatinsolvenz und habe eine Frage wie ist das mit meiner Mietkaution wird die angerechnet, möchte noch dazu sagen ich habe keine Mietrückstände. Muß ich wahrscheinlich mit einer Mietkündigung rechnen den da habe ich angst. Vielen Dank

Pfändungsgrenze bei 2 Jobs

Hallo,
Meine Frau befindet sich in der Wohlverhaltensphase nach Insolvenz.
Sie hat einen Midijob in der Gastronomie in dem sie ca. 900 – 1000€ Netto verdient hat.
Während der Corona-Pandemie hat sie Kurzarbeitergeld bezogen (100% kurzarbeit).
Damit kommt sie in dem Job zur Zeit auf ca. 700€, ihr fehlen also ca. 300€
Um das wieder auszugleichen hat sie einen Minijob in einer Tankstelle begonnen in dem sie ca 400€ verdient.
Das hat sie der Insolvenzverwalterin auch gemeldet.
Jetzt hat sie die Mitteilung bekommen, das die Insolvenzverwalterin die Zusammenrechnung beider Einkommen beantragt.
Außerdem regt die Insolvenzverwalterin an die unpfändbaren Beträge gem. ³ 850c ZPO aus dem Einkommen in der Gastronomie zu entnehmen.

Was bedeutet das?

Löschung Restschuldbefreiung und titulierte Forderung bei der Schufa

Hallo liebes Team,
ich habe eine Frage zur Löschung meiner negativen Zahlungsmerkmale in der Schufa nach der Restschuldbefreiung.
Ich habe 2 negative Einträge:
1) die Erteilung der Restschuldbefreiung Entstehungsdatum/Erledigt am 10.11.2017
2) titulierte Forderung vom Gläubbiger als uneinbringlich hinterlegt Entstehungsdatum/Erledigt am 24.04.2018
Ist das richtig, das der Gläubiger erst ein halbes Jahr später nach Beendigung der Privatinsolvenz/Restschuldbefreiung das in der Schufa hinterlegt. Das bedeutet doch für mich, das meine Schufaeinträge dadurch noch einmal ein halbes Jahr länger dauert bis zur Löschung!? Kann ich den Eintrag vom 24.04.2018 auch früher löschen lassen?

Vielen Dank im Vorab
MFG Ann-Binn

Titulierte Forderungen

Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler, sehr geehrter Herr Kraus,
ich hätte folgende Frage:
Ein Gläubiger hat kurz vor meinem Antrag auf Privatinsolvenz im Jahr 2014 einen Vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt, die Forderung wurde zur Tabelle angemeldet.
Bleibt der Titel bei der Forderungsanmeldung eigentlich beim Gläubiger?
Ich habe gelesen, dass viele Gläubiger mit titulierten Forderungen auch nach erfolgter Restschuldbefreiung aktiv werden und erneut Geld fordern.
Kann ich den Gläubiger einfach selbst anschreiben und um Herausgabe des Titels bitten oder bringt das nichts?
Vielen Dank im Voraus!

Restschuldbefreiung in drei Jahren

Sehr geehrtes KG Team,

laut einer Pressemitteilung des BMJV soll die Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzt werden, wenn die Privatinsolvenz nach dem 1.10.2020 beantragt wird.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/070120_Restschuld.html

Kann es demnach nicht sinnvoll sein, bis zum 1.10.2020 mit der Einleitung der PI zu warten?

Mit freundlichen Grüßen
Carsten

Konto und Lohnpfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,
In meinem Falle ist seit Mai das Verfahren zur Privatinsolvenz bereits eröffnet und ich werde durch einen Insolvenzverwalter betreut. Bei Verfahrenseröffnung wurde mir seitens der Bank erklärt das mein Konto mit einer Art “Pseudopfändung” belegt wurde und ich somit natürlich nur über den festgelegten Freibetrag verfügen kann.

Mit der Lohnabrechnung im Juni wurde dann auch der pfändbare Anteil durch den Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen und der Rest auf mein Konto.
Dennoch kann ich “nur” über den Freibetrag verfügen welcher das P-Konto erlaubt.

Ist dies so rechtens ?
Viele Grüße

Privatinsolvenz – Scheidung (Zugewinn)

Hallo und guten Tag,

zunächst einmal möchte ich Ihnen einen großen Lob für die sehr informative Seite zum Thema Privatinsolvenz aussprechen.

Da ich in 2018 leider Privatinsolvenz anmelden musste, habe ich hier die folgenden Fragen:

1. In 2018 (Dezember 2018) wurde meine Privatinsolvenz vom zuständigen Insolvenzgericht eröffnet, wie lange läuft dann meine Privatinsolvenz?
2. Ich habe vor einigen Tagen Post vom Insolvenzgericht erhalten, hier wurde mir mitgeteilt, dass der sog. Schlusstermin im Oktober 2020 ist. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass seine Kosten auf 800 EUR festgesetzt werden, hat das irgendeine Auswirkung auf meine Privatinsolvenz?
3. Hinsichtlich der Insolvenzverwalter- und Verfahrenskosten habe ich eine Frage: Von meinem bescheidenen Gehalt wurde seit 2018 schon ca. 2.000 EUR gepfändet, werden mit diesen Beträgen eigentlich zunächst die Insolvenzverwalter- und Verfahrenskosten beglichen? Für mich wäre das ja von Vorteil, da dann meine Privatinsolvenz auf 5 Jahre verkürzt würde.

Nun zu meiner aus meiner Sicht her kompliziertesten Frage. In 2014 (also vor der Privatinsolvenz) haben meine Exfrau und ich (jeder hat einen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht) die Scheidung eingereicht. Seitdem streiten wir uns leider zum Thema Zugewinn. Ich bin der Meinung das der mögliche Zugewinn doch in meiner Privatinsolvenz berücksichtigt wird, auch wenn hier noch kein Scheidungsurteil ergangen ist. Oder fällt dies nicht mehr in die Privatinsolvenz. Mein Anwalt hat dem Insolvenzverwalter hier eine symbolische “0 EUR” gemeldet.

Schon jetzt danke ich Ihnen für eine kurze Info.

Abtretungsfrist

Ich würde gerne wissen ob von meinem Gehalt noch gepfändet werden darf wenn die restschuldbefreiung zum 29.06.2020 erteilt wurde ? Darf der pfändbare Betrag dafür am 29.06.20 noch abgezogen werden oder nicht?