Verkürzung auf drei Jahre

Ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Es wurden zirka 230000€ Schulden beim Gericht angemeldet. In dieser Summe war eine Hypothek in Höhe von 130000€ als angemeldete Forderung. Die Immobilie wurde für 200000€ verkauft. Die 70000€ sind auf dem Notarkonto. Zusätzlich habe ich 20000€ an Lohnpfändungen und Sonderzahlungen geleistet. Wie werden jetzt die 35% berechnet und wie werden die 200000€ angerechnet?

Wohlverhaltensphase/Stundung

Das Gericht prüft regelmäßig die Voraussetzungen der Stundung. Schuldner befindet sich in WVP seit längerem.Nun besteht ja in dieser Zeit nur ein begrenzter Zugriff des TH. Also auf pfändbares Einkommen bzw. die Hälfte eines Erbes.
Wie ist das bei der Stundung? Kann das Gericht neben den Lohnbescheinigungen, die nur unpfändbares Einkommen ausweisen, verlangen, dass Kontoauszüge über einen willkürlich festgelegten Zeitraum, hier letzte zwei Monate, vorgelegt werden? Danke.

Sonderzahlung

Hallo, ich habe eine etwas verzwickte Situation. Ich bin seit Mai 2016 in der Insolvenz und befinde mich auch schon in der Wohlverhaltensphase.
Zum Thema: Mein Arbeitgeber hat im Zuge von Einsparungen und Umstrukturierungen einen Teil meiner Schichtprozente einbehalten und somit vertraglich zugesichter, dass das Unternehmen eine Standortsicherung hat und neue Innovationen und Maschinen kommen.
Der Beginn dieser Einsparungen war Februar 2015.
Jetzt konnte er diesen Vertrag nicht einhalten und hat die gesammten Einsparungen wieder ausgezahlt (jeder Kopf das, was er eingezahlt hat)
Meine Frage: Bekomme ich das Geld von Beginn der Einsparung (Feb. 2015) bis Beginn meiner Insolvenz (Mai 2016) oder muss das auch abgetreten werden??

Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen
nib_84

Frohe Weihnachten

Weihnachtsgeld bei Privatinsolvenz

Hallo…
…bin deit 2-3 Monaten in Privatinsolvenz,mit meinem Einkommen liege ich unter der Pfändungsgrenze.
Jetzt gab es Weihnachtsgeld und der Steuerberater hat gleich den Teil abgezogen der davon pfändbar war…auch alles ok soweit.
Aber jetzt wurde mir alles was oberhalb des Freibetrages liegt gesperrt…da hat mir keiner was von gesagt…kann ich da etwas tun???
Und wenn ja…was?

Lg Petra Eifler

privatinsolvenz

Ich bin seit 2014 in der Privatinsolvenz
Musste 2016 Umziehen
Habe das dem Treuhänder auch alles Schriftlich
zukommen lassen ( Ummeldung u.s.w.)
So weit so gut.
Habe aber Heute vom Bekannten erfahren das ich dem Gericht
auch bescheid geben muss .
Habe ich bisher ja noch nicht.
was nun?
Was soll ich jetzt machen?

Kindesunterhalt bei Pfändungsgrenze nicht voll anrechenbar

Laut Insolvenzverwalter gibt es ein BGH Urteil, welches besagt, dass unter Umständen die Kindesunterhalte nicht voll anrechenbar wären! In welchem Fall hat das Gericht so entschieden?
Danke

Angestrebte private Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Was passiert wenn ich den Überblick verloren habe und nicht mehr alle Gläubiger benennen kann.

Privatinsolvenz

Guten Tag

Würde persönlich gerne endlich raus aus den Schulden. Nun habe ich viele Gläubiger.
Wie sieht das mit ihren Gebühren aus ?
Direkt zahlbar ? Monatlich in Raten ?
Mit freundlichen Grüssen
Julia Hahn

Wohlverhaltensphase

Hallo.
Meine PI läuft seit ca. 16 Monaten und seit Beginn gab es Lohnpfändungen.
Gerichtskosten und Gehalt für den Verwalter sind bis Ende des Verfahrens im nächsten Februar zusammen. Fällen diese beiden Posten in der Wohlverhaltensphase weiterhin an?
Die Quote beträgt dann wohl 46%.

Mit freundlichen Grüßen
Fitzpat

VWL Fälligkeit/ Auszahlung am Ende der WV-Phase

Guten Tag,

ich habe eine Frage betr. Vermögenswirksame Leistungen und Verbraucherinsolvenzverfahren.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde auf Antrag des Schuldners
– Mitte 2014 eröffnet
– die Inso wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Ende 2017 aufgehoben
– Ende der WV-Phase ist Mitte 2020.

Anfang 2014, also kurz vor Eröffnung der Verbr.-Insolvenz, wurde ein VWL-Vertrag abgeschlossen (Fond) , welcher mit monatl. ca. 39,00 € voll vom Arbeitgeber finanziert wird.

Im dem Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Verfahrens, wurde der VWL-Vertrag in der Anlage 5 (Vermögensverzeichnis) mit genauer Fondsbezeichnung, Anschrift der Depot-führenden Bank, Stichtag und dem zum damaligen Zeitpunkt/Stichtag aktuellen Kurs- oder Verkehrswert aufgeführt.

Der VWL-Vertrag wurde vom Treuhänder weder aufgelöst, noch ansonsten irgendwie erwähnt oder zur Masse herangezogen.

In dem Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichtes wird eine Nachtragsverteilung lediglich für evtl. noch entstehende Steuererstattungsansprüche, welche bereits während der Dauer des Verfahrens begründet wurden, vorbehalten ( mit Hinweis auf §203 Abs. 1 Inso). Dazu heisst es im Beschluss: “Insofern bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen”.

Nur der Vollständigkeit halber ein Hinweis zu evtl. Steuererstattungen:
Entsprechende Steuererstattungsansprüche gibt es nicht, da kein Großverdiener, keine Selbständigkeit oder sonstige andere Einkünfte ausser einem normalem, im unteren mittleren Bereich liegendes Angestelltengehalt, aus welchem der Arbeitgeber monatlich die zu pfändenden Beträge an den Treuhänder abführt. Das Finanzamt hat von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung sogar abgeraten, da es lediglich geringe Nachzahlungsbeträge geben würde und das dem Treuhänder auch mitgeteilt.

Die letzte Einzahlung in den laufenden VWL-Vertrag erfolgt im September 2019, die Auszahlung soll im Januar 2020 erfolgen (vermutlich zwischen 2.800 € und 3.000 €).

Kann der Schuldner die Auszahlung des zuteilungsreifen VWL-Vertrages bzw. des angesparten Betrages ohne schädliche Wirkung auf die Restschuldbefreiung behalten?

Ich meine ja, da der VWL-Vetrag ja im Eröffnungsantrag korrekt aufgeführt wurde, eine Nachtragsverteilung dafür aber nicht beschlossen wurde. Bin aber unsicher.

Nachdem ich diverse Foren bereits erfolglos nach einer entsprechenden Antwort durchsucht habe, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre geschätzte Meinung dazu mitteilen würden.

Vielen Dank und liebe Grüße
Marianna