Anrechenbarkeit von privater Kranken- und Pflegeversicherung

Sehr geehrter Herr RA,

ich befinde mich in der W-Phase und mein Arbeitgeber überweist die pfändbaren Beträge immer schön an den Insolvenzverwalter.
Ich bin privat Krankenversichert.
Jetzt habe ich festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht die komplette KV anrechnet, sondern nur den Teil mit der stationären, ambulanten und der Zahnversicherung.
Krankenhaustagegeld und Pflegetagegeld und noch einen Zusatz rechnet er nicht an, genauso, wie er den Betrag zur Pflegeversicherung nicht anrechnet!
Geht das und wenn nein, auf was kann ich mich da berufen?
Danke sehr

Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.

In Ihrem Artikel steht, dass eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich ist, wenn die Verfahrenskosten getragen sind. Ich habe am 18. Mai 2013 eine Privat Insolvenz einreichen müssen. Die Verfahrenskosten sind abgedeckt und ich zahle in die Insolvenzmasse ein, da ich ein festes Arbeitsverhältnis habe. Meine Frage ist,
gilt diese fünf Jahresregelung bzgl. der Restschuldbefreiung auch für bereits vorhandene Insolvenzen oder nur für neue Insolvenzen?