Stundung von Steuerschulden
Sie können einen Antrag auf Stundung der Steuerschulden stellen. Am besten setzen Sie sich mit dem Finanzamt in Verbindung und schlagen diesem eine für Sie machbare Ratenzahlung vor.
Damit das Finanzamt Ihren Ratenzahlungsplan akzeptiert, muss allerdings eine „erhebliche Härte“ vorliegen.
Eine „erhebliche Härte“ ist nicht gesetzlich definiert, daher kann von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum krank sind oder hohe geschäftliche Verluste erleiden, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Stundungsantrag bewilligt wird.
Schuldenerlass
Sollten die Steuerschulden Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen, können Sie einen Antrag auf Schuldenerlass stellen. Dafür wird vorausgesetzt, dass man bereits alle anderen Optionen durchgegangen ist, um die Steuerschulden zu tilgen. Das heißt, bevor Steuerschulden erlassen werden, muss man alles getan haben, was nicht das Bestreiten des Lebensunterhalts gefährdet. In der Praxis werden daher selten Anträge auf Steuererlass vom Finanzamt genehmigt.
Einspruch gegen hohe Zinsen
Es ist nicht endgültig gerichtlich geklärt, ob die 6 % jährlichen Zinsen ab 15 Monaten rechtmäßig sind. Daher könnten Sie mit einem Einspruch gegen den Zinssatz Erfolg haben. Dafür verweisen Sie auf das laufende Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az.: I R 77/15). Zudem ist zu beachten, dass Sie den Einspruch bereits innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt einlegen.
Insolvenz
Überschuldete Personen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Privatinsolvenz von ihren Schulden zu befreien. Dabei sind Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst. Ausgenommen sind allerdings Personen, die wegen einer Steuerstraftat verurteilt worden sind. Steuerstraftaten sind zum Beispiel Steuerhinterziehung oder Schmuggel. Auch in Fällen, in denen eine Person falsche oder unvollständige Angaben im Rahmen der Auskunftsabgabe an den Insolvenzverwalter macht, kann eine Versagung der Restschuldbefreiung die Folge sein.
Für mehr Informationen beachten Sie auch unser Video zum Thema Steuerschulden.