Pfändung und Weihnachtsgeld
Guten Tag,
bei mir läuft zur Zeit eine Prüfung über eine Schuldnerberatung ob es zum Vergleich mit Gläubigern kommt, oder ob es auf eine Privatinsolvenz hinaus läuft.
Habe gelesen das man sich beim Vollstreckungsgericht eine Bescheinigung ausstellen lassen kann damit das Weihnachtsgeld bis 500 Euro nicht gepfändet wird. Nun habe ich auf der Seite vom Gericht aber gelesen das der Arbeitgeber bzw. ARGE eine ausstellt.
Frage: Stellt mein Arbeitgeber eine aus oder das Gericht?
Frage: Muss ich diese Bescheinigung bei der Bank und dem Arbeitgeber einreichen?



