2. Ausbildung während laufender Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine sehr wichtige Frage zu meinem laufenden Insolvenzverfahren und hoffe sehr, das Sie mir eine Auskunft dazu geben können.

Ich bin seit ungefähr 3,5 Jahren in der Insolvenz.

Ich bin seit 2 Jahren mit meiner Ausbildung fertig und arbeite auch im gelernten Beruf als Kaufmann im Einzelhandel bei der Firma wo ich gelernt habe, bin aber total unglücklich.

Ich hätte nun die Chance im Jahr 2018 eine neue Ausbildung als Bankkaufmann zu bekommen.

Ist dies verboten oder kann meine Insolvenz deswegen platzen ?

Ich habe selber auch nochmal etwas recherchiert wegen dem Thema mit der 2. Ausbildung und da habe ich nur folgendes zu gefunden:

§ 295
Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist

1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Speziell über eine 2. Ausbildung steht da nichts genaues zu.

Ich bin in meiner jetzigen Anstellung wirklich Tod unglücklich, bin deswegen auch bereits jetzt am Stück schon 5 Wochen Krank.

Sofern dies erforderlich wäre, könnte ich mit Sicherheit auch ein Attest erhalten, das mir die Arbeit dort unzumutbar ist.

Ich war natürlich nicht untätig und habe mit 106 Bewerbungen einen 1. Lauf im August diesen Jahres gestartet. Das Ergebnis war sehr niederschmetternd wo sich nämlich nur Absagen oder auch gar keine Antworten draus ergeben haben.

Bei der örtlichen Sparkasse hätte ich die Chance für das Ausbildungsjahr 2018 eine Ausbildung anzufangen, dies ist vermutlich aufgrund meines Alters ( Ich bin dann bei Ausbildungsbeginn 29) meine letzte Chance, die beruflichen Weichen doch nochmal anders zu stellen und aus der ganzen Sache rauszukommen.

Mein letztes Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis lag bei 4-5).

Aktuell liege ich bei einem Nettoverdienst von knapp 2000 Euro, wobei bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen momentan ca. 60-70 Euro monatlich gepfändet werden, also nicht die Welt.

Mehr ist bei meiner Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel auch nicht zu erwarten, die nächsten Jahre.

Sofern ich im Juli nächsten Jahres meinen Arbeitgeber verlassen würde, wäre eine geringe Abfindung von wahrscheinlich 3000-4000 Euro möglich, die könnte der Verwalter gerne haben, dies wäre auch mehr, als in den dann knapp 2 Jahren restlicher Insolvenz noch zu pfänden wären bei mir.

Natürlich wäre in der Ausbildung zum Bankkaufmann dann nichts mehr zu Pfänden, der Iohn in dem Beruf ist zwar gut, aber bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen, natürlich sehr weit von einer Pfändung entfernt.

Mir ist das mit der weiteren Ausbildung wirklich Extremst wichtig, ich sehe auch keine weiteren beruflichen Perspektiven mehr in meinem Betrieb (wo mir mein Vorgesetzter auch gesagt hat, das ich dort keine Zukunft habe) noch generell in dem erlernten Beruf.

Mache ich den Schritt der 2. Ausbildung aber erst nach der Ausbildung bin ich 31 und dann ist der Zug wahrscheinlich für eine weitere Ausbildung endgültig abgefahren.

So ich habe jetzt glaube ich die Sachverhalte ziemlich genau geschildert und hoffe, das es irgendeinen Weg gibt, das ich die 2. Ausbildung machen kann, ohne das die Insolvenz platzt.

Über eine kurze Rückmeldung, wäre ich wirklich sehr dankbar.

Mit den besten Grüßen

Gläubigerbervorzugung

Hallo,
ich befinde mich seit fast einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Nun hat mich das Arbeitsgericht wegen einer Prozesskostenhilfe die in diese Insolvenz einberechnet wurde angeschrieben, dass ich Angaben zu meinem Einkommen machen soll. Daraus würde dann die monatliche Zahlung berechnet, die ich abführen müsste.
Im Insolvenzverfahren wurde das Arbeitsgericht wegen der offenen Forderung vom Insolvenzverwalter angeschrieben, dieses hat darauf aber nicht reagiert.
Ich habe dem AG nochmals mitgeteilt, dass ich mich in Insolvenz befinde.
Die Antwort war, dass ich die Zahlung aus meinem nichtpfändbaren Anteil bezahlen muss.
Wenn ich das mache, bevorzuge ich doch einen Gläubiger.
Darf ich das so machen, ohne meine Restschuldbefreiung zu gefährden?
Ist die Forderung des Arbeitsgerichts rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

Inso Antrag eingereicht aber wieder schulden gemacht

Hallo Herr Rechtsanwalt, ich habe mein Inso Antrag bei der zuständigen AG eingereicht, allerdings habe ich wieder Schulden gemacht wobei ich die meisten schon vergessen habe welche die sind. Der Insolvenzverwalter wird mich wahrscheinlich fragen warum all die Schulden.

1. Darf ich sagen das ich Kaufsucht hatte? Ist das Strafbar?
2. Was soll ich nun für den neuen Schulden bzw. Schulden aus 2017 machen? Soll ich’s Zahlen oder doch nicht?

Gerichtlicher Vergleich

Hallo,
Ende Mai habe ich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen müssen, nachdem ein außergerichtlicher Vergleich nicht zustande kam. Nun hat ein gerichtlicher Vergleich eine Kopf- und Summenmehrheit ergeben (99,65% der Summe und 87,50% der Gläubiger). Dennoch hat meine Anwältin einen neuen Plan an das Gericht verschickt, wie ich aus meiner Post sehen kann. Ist das nicht falsch ? Welche Gründe gibt es für ein solches Vorgehen überhaupt? Besteht nicht die Gefahr, dass die Gläubiger dann ablehnen, wenn immer wieder neue Pläne aufgestellt werden ? Die Summe der Zustimmungen beträgt über 50.000 Euro im Vergleich zu den Ablehnungen von 100 Euro. Könnten Sie mir erklären, warum man in diesem Fall überhaupt noch einen neuen Plan aufstellt ?

Mit freundlichen Grüßen
Anjuta

Privatinsolvenz monatlicher verbleibender Betrag

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst, mein monatliches Gehalt schwankt,
bedingt durch Rufbereitschaft / Urlaubs und Krankenaufschlag.

So kann es sein das ich einen Monat 2300,- den anderen Monat 3000,- €
netto bekomme.

Wird der mir verbleibende, bzw. pfändbare Betrag nun für jeden Monat neu errechnet?

Mit was kann man hier Rechnen oder wie?

Kann ich mich an den Pfändungsrechner halten was nicht pfändbar ist?

Vielen Dank.

Lebensversicherung aufgetaucht von der ich nichts mehr gewusst habe weil sie still gelegt war..

Da ist jetzt noch ein Guthaben was ich ausgezahlt bekommen soll.. bin das 5 Jahr in der Privatinsolvenz jetzt weiß ich nicht was ich machen soll die ist schon in den 90 Jahren still gelegt worden und ganz vergessen gegangen weil ich auch den Versicherungsschein nicht mehr habe ist abhanden gekommen. Vielleicht können Sie mir raten was ich machen soll damit ich das Geld nicht verliere.

Mietkauf

Darf man einen privaten Mietkauf eingehen innerhalb der Privatinsolvenz?
Kein Kredit über die Bank, keine Finanzierung!

Dauer des Hauptverfahrens bei einer privaten Insolvenz

Guten Tag,
das Verfahren zur Verbraucherinsolvenz eines Familienmitglieds wurde beim entsprechenden Insolvenzgericht in einem schriftlichen Verfahren am 24.06.2016 eröffnet. Im Rahmen der Belehrung wurde mitgeteilt, dass sich das Verfahren in zwei Abschnitte gliedert: 1) das Hauptverfahren 2) die Wohlverhaltensphase. Meine Frage ist, ob es für die Dauer des Hauptverfahrens einen festen Zeitraum gibt (z.B. 12 Monate) und dann ist dieses beendet. Wenn nicht, wovon hängt die Beendigung des Hauptverfahrens ab ? Im Rahmen des vorliegenden Insolvenzverfahrens ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Bis jetzt (über 1 Jahr nach Eröffnung des Verfahrens) gibt es keinerlei Rückmeldung, auch z.B. über zu erwartende Pfändungen. Der Insolvenzverwalter ist quasi nicht erreichbar für Rückfragen. Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung! Grüsse Nicole Beyer

Unterhaltspflichtige Personen

Einen schönen guten Tag,
Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiter helfen. Ich bin seit 2013 in Privatinsolvenz, einschließlich meiner Frau die sich auch in der Insolvenz befindet aber in einem eigenen Verfahren.
Wie verhält sich das eigentlich mit den unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt. Ich habe ein Kind (nicht im Haushalt lebend,aber Unterhalt wird gezahlt). Da ist schon eine unterhaltsberechtigte Person. Aber wie sieht es mit meiner Frau aus??? Ich bin verheiratet, wir haben einen gemeinsamen Haushalt, Sind alle beide in einem Arbeitsverhältnis. Ist meine Frau laut BGB, die zweite unterhaltsberechtigte Person, die auf mein Einkommen angerechnet werden kann oder nicht???