Steuerrückerstattung

Ich hab im Mai Steuererklärung , gemeinsame Veranlagung ( Steuerklasse 4/4 mit einem Kind) mit meiner Noch-Ehe-Frau. Wir leben getrennt seit 2/2014 und sind kein Paar mehr. Am 25.07.2017 hab ich den Insolvenzantrag unterschrieben, diese Insolvenzverfahren wurde am 27.7.2017 eröffnet. Mein Steuerbescheid kam am 01.08.2017. das Geld wurde an mich ausgezahlt vom Finanzamt. Von meinem Steuerberater erfuhr ich den abzuführenden Anteil an meine Noch-Ehe-Frau(391€)! Der Rest von 1893€ soll ich jetzt dem Insolvenzverwalter überweisen. Ist die Steuerrückerstattung voll pfändbar? Darf ich davon z.B. Eine Kfz-Windschutzscheibe mit Selbstbeteiligung von 150€ austauschen lassen über die Kfz-Versicherung und darf ich mir noch für den Arbeitsweg noch Winterreifen davon kaufen?
Am 10.8.17 bekam ich Post vom Insolvenzverwalter mit der Bitte der Überweisung bis 24.8.17 des Betrages !
Haben Sie hierzu Paragrafen oder Gerichtsurteile?
Vielen Dank

Ende der Insolvenz, bzw Wöhlverhaltensphase

Im Aug. 2016 erhielt ich die Information das ich etwas erbe. Dieses und allen weiteren Schriftverkehr habe ich an meinen Insolvenzberater weitergeleitet.
Nun 01.08 endete meine Wohlverhaltensphase, Das Erbe ist bis jetzt nicht ausgezahlt. Muss ich nun noch was vom Erbe abgeben?

Schmerzensgeld während WP und Zahlungen aus der Rente

Guten Tag,

seit 08.05. Befinde ich mich in der WP. Am 09.05. Hatte ich einen Unfall. Daher erhalte ich in Kürze eine Zahlung von Schmerzensgeld. Darf ich die volle Summe behalten? Oder sollte ich meinen Treuhänder lieber informieren? Zudem möchte ich mir einen Teil des überobligatorischen Rentenbezug aus meiner ehemaligen Anstellung in der Schweiz auszahlen lassen. Isz dies pfändbar? Denn ich habe es nun mitgeteilt bekommen, dass ich mir einen Teil nach wegzug aus der Schweiz auszahlen kann. Allerdings bestand die Möglichkeit auch während der Insolvenzeröffnung und ich möchte meine PI nicht gefährden.