Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2017

Es gibt gute Nachrichten für viele verschuldete Personen: Die Pfändungsfreigrenzen wurden angehoben. Sie alle sollten daher seit dem 01.07.2017 mehr Geld zur Verfügung haben.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen in der Pfändungstabelle 2017

Die Höhe des pfändbaren Teils Ihres Einkommens richtet sich nach der sogenannten Pfändungstabelle. Aus dieser Tabelle können Sie erfahren, wie viel Ihnen im Falle einer Pfändung oder Insolvenz verbleibt.

Immer zum 01.Juli eines jeden zweiten Jahres wird die Pfändungstabelle angepasst. Zum ersten Mal wurde der Betrag am 01.07.2003 angepasst. Seit diesem Zeitpunkt kommt es stets in ungeraden Jahren zur Anpassung. Dieses Jahr ist es wieder soweit – die Pfändungsgrenzen wurden angepasst.

Seit dem 01.07.2017 wurde die untere Pfändungsfreigrenze, der sogenannte Grundfreibetrag, von 1.073,88 Euro auf 1.1133,80 Euro angehoben. Das ist ein Anstieg in Höhe von monatlich 59,92 Euro. Wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, kommen zu diesem Betrag noch weitere Freibeträge hinzu.

Für die erste Unterhaltspflicht kommt ein unpfändbarer Freibetrag in Höhe von 425,71 Euro sowie 237,73 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, hinzu. Auch das ist eine erhebliche Steigerung zur letzten Pfändungstabelle. Diese neuen Pfändungsfreigrenzen gelten bis zum 30.06.2019, also genau 2 Jahre.

Was müssen Sie nun machen, damit die Pfändungsgrenzen 2017 sich vorteilhaft für Sie auswirken?

Kurz gesagt: Sie müssen nicht tätig werden. Im Fall einer Insolvenz sind Insolvenzverwalter und Treuhänder an die gesetzliche Pfändungstabelle gebunden und müssen die erhöhten Freibeträge automatisch anwenden. Das gleiche gilt für den Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung.

Wie sieht es beim P-Konto aus?

Die Banken und Kreditinstitute nehmen die Anpassung des Pfändungsschutzes beim P-Konto automatisch vor. Eine neue Bescheinigung ist für die Anpassung des P-Konto Grundfreibetrages sowie des erhöhten Sockelschutzes durch eine neue P-Konto Bescheinigung ist nicht notwendig.

Etwas anders stellt sich die Lage bei Vorliegen von individuellen Anhebungen des Pfändungsschutzes dar. Solche gibt es beispielsweise bei selbstständig tätigen, die Ihren Betrieb in der Insolvenz weiter fortführen oder bei gesundheitlichem Mehrbedarf.

Bei diesen individuellen Anhebungen sollte umgehend die Anpassung an die Beträge der Pfändungstabelle 2017 beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Wenn Sie Ihren Pfändungsschutz berechnen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren Pfändungsrechner auf unserer Webseite. Durch diesen können Sie schnell und einfach Ihren individuellen Selbstbehalt ausrechnen.

Privatinsolvenz

Ich lebe in Portugal und habe Schulden in Deutschland, möchte eine Privatinsolvenz einleiten, geht das und wenn ja wie?

Mit freundlichen Grüssen

Catrin Pafel

Abschlagszahlung Betriebsrente

Bin im fünften Jahr der WVP und bekomme eine Abschlagszahlung in Hähe von ca. 5.000,00 €, da der mtl. Auszahlungsbetrag unter 29,00 € liegt. Muss ich diese Summe angeben und unterliegt sie dem Insolvenzbeschlag?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Restschuldbefreiung – Insovenz

Sehr geehrte Damen und Herren

Gilt eine Restschuldbefreiund bzw. Anerkennung auch für Gläubiger in der Schweiz. Oder konkret gesagt, bei einer Übersiedlung nach Konstanz mit Wohnung Anmeldung etc. ab 2018. Wie Sie ja bestimmt wissen gibt es in der Schweiz (noch) keine Restschuldbefreiung. Bei mir sind aus dem Jahr 2007 über 2 Mio CHF aufgelaufen, wo ich unmöglich zurückzahlen kann, selbst wenn ich wollte. Bin heute 48 Jahre alt und noch rund 17 Jahre berufstätig.

Besten Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.

Freundliche Grüsse
Patrick Tamas

3 Jahres Insolvenz

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage zur 3 Jährigen Privatinsolvenz.
Mein Insolvenzverfahren wurde am 23.07.2014 eröffnet und die Dreijahresfrist am 23.07.2017 somit verstrichen. Sämtliche bisher angefallenen Verfahrenskosten wurden aus der der Masse beglichen und es wurden bereits mehr als 35% befriedigt. Was durch den Insolvenzverwalter schriftlich im Vorfeld bestätigt wurde. Ich habe nun am 24.07.2017 meinen Antrag persönlich beim Amtsgericht abgegeben der nun in Bearbeitung ist. Es wurde aber nun weiter mein Lohn gefändet (28.07.2017). Oder bekomm ich durch den gestellten Antrag (24.07.2017) die gepfändeten Beträge wieder die nach Ablauf des Antrages einbehalten wurden?

Mit freundlichen Grüßen

M. Klatt

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzte Pfändbare Betrag überwiesen 28.07.17
Ende der Wohlverhaltensphase 4.8.2017
ich wollte wissen,wie ist die Regelung für restliche 4 tagen ?
danke

Genossenschaftsanteile pfändbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 12.03.2012 läuft mein Insolvenzverfahren. Ich habe gelesen, das Genossenschaftsanteile seit 2014 nicht mehr gepfändet werden dürfen. Trifft das auch für mich zu? Also auch rückwirkend?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Winkler

Betrifft : nunmehr Restschuldbefreiung meines ehemaligen Arbeitgebers

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe da auch einige Fragen zu diesem Thema.
Ich habe von 2006- 2007 bei meinem ehemaligen Freund und Arbeitgeber gearbeitet.
In den letzten Monaten schuldete er mir einige Monatslöhne und fuhr meinen privaten PKW zu Schrott.
Die Polizei hat den Unfallhergang aufgenommen und die Versicherung hat mich ( als Versicherungsnehmer) hochgestuft .
Im Jahr 2008 strebte er mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einen privaten Rückzahlungsplan an, um mir alles in monatlichen Raten zurückzuzahlen.
3 Monate später meldete ein Insolvenzverwalter mit ihm Privatinsolvenz an.
Mir wurde gesagt, dass man als Gläubiger ihn nun mehr nicht mehr bedrängen darf.
Die Lohnforderungen wurden in der Tabelle beim Insolvenzgericht angegeben und beachtet. Der geschrottete Pkw aber nicht! Er taucht in dieser Liste nicht auf.
Von meinem Lohn habe ich nichts gesehen.
Alle Gläubiger hätten laut Insolvenzverwalter nichts bekommen.
Was kann ich jetzt ( nach erfolgter Wohlverhaltensphase, und Restschuldbefreiung ( Mitte August 2013 ) noch tun?
Habe ich Chancen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Forderungen meinerseits (von damals ) ( geschrotteter PKW) , Höherstufung der Versicherung und Erwerb meines neuen PKW,s) doch noch zu bekommen?
Ich fühle mich so betrogen von dem Kerl. Er fährt mein Auto kaputt , läßt mich mit dem ganzen Kram alleine und fängt jetzt schuldenfrei ein neues Leben an?
Danke für Ihre Mühe
J. Pfüller

Lohnpfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Juni haben wir eine Gecahäftsanteil in Höhe von 537 Euro bekommen, da ich eine Lohnpfändung hat mir die Firma die beiden Steuern und Sozialabgaben (reguläre und die vom Geschäftsanteil) von meinem Bruttogehalt abgezogen, aber sie hat die gesamten 537 Euro des Geschäftsanteils an den Gläubiger geschickt, jetzt wäre meine Frage ob das so richtig ist?

Müsste die nicht alles vom gesamten Nettogehalt den pfändbaren Anteil berechnen?

Zur Veranschaulichung.

Bruttogehalt: 1466,47
Geschäftsan. 537,15
Summe: 2003,62
Gesetzliche Ab. regulär: 364,53
Abzüge Geschäftsant: 230,26
Summe netto: 1408,83
Abzüge 543, 28 Pfändung
Änder Abzüge: 37,52
Netto: 828 Euro

Ist das so richtig oder hat die Personalabteilung falsch gerechnet?

Liebe Grüße Rose