Privatinsolvenz
Ich lebe in Portugal und habe Schulden in Deutschland, möchte eine Privatinsolvenz einleiten, geht das und wenn ja wie?
Mit freundlichen Grüssen
Catrin Pafel
Ich lebe in Portugal und habe Schulden in Deutschland, möchte eine Privatinsolvenz einleiten, geht das und wenn ja wie?
Mit freundlichen Grüssen
Catrin Pafel
Bin im fünften Jahr der WVP und bekomme eine Abschlagszahlung in Hähe von ca. 5.000,00 €, da der mtl. Auszahlungsbetrag unter 29,00 € liegt. Muss ich diese Summe angeben und unterliegt sie dem Insolvenzbeschlag?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren
Gilt eine Restschuldbefreiund bzw. Anerkennung auch für Gläubiger in der Schweiz. Oder konkret gesagt, bei einer Übersiedlung nach Konstanz mit Wohnung Anmeldung etc. ab 2018. Wie Sie ja bestimmt wissen gibt es in der Schweiz (noch) keine Restschuldbefreiung. Bei mir sind aus dem Jahr 2007 über 2 Mio CHF aufgelaufen, wo ich unmöglich zurückzahlen kann, selbst wenn ich wollte. Bin heute 48 Jahre alt und noch rund 17 Jahre berufstätig.
Besten Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.
Freundliche Grüsse
Patrick Tamas
Guten Tag,
ich hätte mal eine Frage zur 3 Jährigen Privatinsolvenz.
Mein Insolvenzverfahren wurde am 23.07.2014 eröffnet und die Dreijahresfrist am 23.07.2017 somit verstrichen. Sämtliche bisher angefallenen Verfahrenskosten wurden aus der der Masse beglichen und es wurden bereits mehr als 35% befriedigt. Was durch den Insolvenzverwalter schriftlich im Vorfeld bestätigt wurde. Ich habe nun am 24.07.2017 meinen Antrag persönlich beim Amtsgericht abgegeben der nun in Bearbeitung ist. Es wurde aber nun weiter mein Lohn gefändet (28.07.2017). Oder bekomm ich durch den gestellten Antrag (24.07.2017) die gepfändeten Beträge wieder die nach Ablauf des Antrages einbehalten wurden?
Mit freundlichen Grüßen
M. Klatt
Sehr geehrte Damen und Herren,
letzte Pfändbare Betrag überwiesen 28.07.17
Ende der Wohlverhaltensphase 4.8.2017
ich wollte wissen,wie ist die Regelung für restliche 4 tagen ?
danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 12.03.2012 läuft mein Insolvenzverfahren. Ich habe gelesen, das Genossenschaftsanteile seit 2014 nicht mehr gepfändet werden dürfen. Trifft das auch für mich zu? Also auch rückwirkend?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Winkler
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe da auch einige Fragen zu diesem Thema.
Ich habe von 2006- 2007 bei meinem ehemaligen Freund und Arbeitgeber gearbeitet.
In den letzten Monaten schuldete er mir einige Monatslöhne und fuhr meinen privaten PKW zu Schrott.
Die Polizei hat den Unfallhergang aufgenommen und die Versicherung hat mich ( als Versicherungsnehmer) hochgestuft .
Im Jahr 2008 strebte er mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einen privaten Rückzahlungsplan an, um mir alles in monatlichen Raten zurückzuzahlen.
3 Monate später meldete ein Insolvenzverwalter mit ihm Privatinsolvenz an.
Mir wurde gesagt, dass man als Gläubiger ihn nun mehr nicht mehr bedrängen darf.
Die Lohnforderungen wurden in der Tabelle beim Insolvenzgericht angegeben und beachtet. Der geschrottete Pkw aber nicht! Er taucht in dieser Liste nicht auf.
Von meinem Lohn habe ich nichts gesehen.
Alle Gläubiger hätten laut Insolvenzverwalter nichts bekommen.
Was kann ich jetzt ( nach erfolgter Wohlverhaltensphase, und Restschuldbefreiung ( Mitte August 2013 ) noch tun?
Habe ich Chancen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Forderungen meinerseits (von damals ) ( geschrotteter PKW) , Höherstufung der Versicherung und Erwerb meines neuen PKW,s) doch noch zu bekommen?
Ich fühle mich so betrogen von dem Kerl. Er fährt mein Auto kaputt , läßt mich mit dem ganzen Kram alleine und fängt jetzt schuldenfrei ein neues Leben an?
Danke für Ihre Mühe
J. Pfüller
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Juni haben wir eine Gecahäftsanteil in Höhe von 537 Euro bekommen, da ich eine Lohnpfändung hat mir die Firma die beiden Steuern und Sozialabgaben (reguläre und die vom Geschäftsanteil) von meinem Bruttogehalt abgezogen, aber sie hat die gesamten 537 Euro des Geschäftsanteils an den Gläubiger geschickt, jetzt wäre meine Frage ob das so richtig ist?
Müsste die nicht alles vom gesamten Nettogehalt den pfändbaren Anteil berechnen?
Zur Veranschaulichung.
Bruttogehalt: 1466,47
Geschäftsan. 537,15
Summe: 2003,62
Gesetzliche Ab. regulär: 364,53
Abzüge Geschäftsant: 230,26
Summe netto: 1408,83
Abzüge 543, 28 Pfändung
Änder Abzüge: 37,52
Netto: 828 Euro
Ist das so richtig oder hat die Personalabteilung falsch gerechnet?
Liebe Grüße Rose
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
Ich stehe kurz vor der Eröffnung der PI
wie verhält es sich wenn man eine Finanzierung über dritte z.b. Familienangehörige am Laufen hat. bei mir ist es so ich habe derzeit eine Finanzierung über meinen Bruder am laufen die monatlichen Raten werden aber von meinem Konto abgebucht.
und in einem weiteren Fall ist es so dass ein Bekannter die Finanzierung meines Fernsehers komplett übernommen hat und ich zahle ihm die Raten die von seinem Konto abgebucht werden per Dauerauftrag zurück
mit freundlichen Grüßen
Andreas Schröder
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
