Vor Insolvenz das Haus in dem ich wohne an meine Tochter verkauft mache ich mich da Strafbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

machen wir uns strafbar wenn wir unser Haus ohne Gewinn sondern für den reinen Betrag der bei der Bank noch zu tilgen ist an unsere Tochter verkaufen?

Und sie uns daran dann wohnen läßt?

Hat unsere Tochter was zu befürchten das man den Kauf rückgängig machen will oder wie auch immer?

WIR VERKAUFEN DAS HAUS OHNE GEWINN ABER AUCH NICHT UNTER WERT!

Bitte um Antwort!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Jacky

Wohlverhaltensphase / CFD-Handel

Hallo

Vor einigen Monaten wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und und die Restschuldbefreiung angekündigt. Jetzt beginnt das 4. Jahr der Verbraucherinsolvenz. Nach Beginn der jetzigen Phase eröffnete ich ein Handelskonto für CFDs. Nun meine Frage: Müssen Gewinne und Bonuszahlungen daraus dem IV gemeldet und Beträge abgeführt werden? Ich habe des öfteren schon gelesen, dass Gewinne (z.B. Lotto) nicht abzuführen sind. Trifft Letzteres auch auf Handel mit CDFs (Social-Trading) zu und gilt gleiches für Bonuszahlungen? Vielen Dank vorab!

Gruß
Walter H.

Das können Sie bei einer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz behalten

In diesem Video geht es um die Sachen, die Sie in einer Insolvenz behalten dürfen. Grundsätzlich sollte man wissen, dass es einen Insolvenzverwalter gibt. Dieser ist meist ein Rechtsanwalt, der vom Insolvenzgericht bestimmt wird. Er stellt anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle fest, was pfändbar ist und was Sie behalten können.

Ihr Arbeitseinkommen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Pfändungstabelle pfändbar. Die Pfändungstabelle ist eine Tabelle, in der die Einkommensbeträge aufgelistet sind, die an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen bzw. die darüber Aufschluss geben, wann Sie nichts abzuführen haben. Wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben und nicht verheiratet sind, dann dürfen Sie 1.078,88 Euro behalten. Wenn Sie zwei Unterhaltspflichten haben, dann dürfen Sie fast 2.000,00 Euro pfändungsfrei behalten.

Haushaltsgegenstände sind generell unpfändbar. Dazu zählen Computer, Fernseher und Kücheneinreichtung. Genauso unpfändbar sind alle Gegenstände im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit unpfändbar. Selbst Kraftfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen unpfändbar sein.

Verträge dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Die Unternehmen und auch der Insolvenzverwalter werden Ihre Dauerschuldverhältnisse wie Telekommunikationsverträge nicht kündigen.

Bei Finanzierungen von Immobilien muss man unterscheiden: Wenn der Wert des Hauses den Wert des noch zu finanzierenden Betrags unterschreitet, dann können Sie die Immobilie weiterzahlen. Dann kriegen die anderen Gläubiger (neben dem im Prinzip absonderungsberechtigten Gläubiger) kein Geld aus dem Verkauf im Rahmen der Zwangsversteigerung. In diesem Fall hat der Insolvenzvewalter kein Interesse daran, den Vertrag zu kündigen. Das gleiche gilt für Autofinanzierungen, wobei Sie auch hier die Freigabe des Insolvenzverwalter zusätzlich benötigen. Man könnte auch über eine Vertragsübernahme durch eine Dritte Person nachdenken.

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