Wirkung des §301ff

Hallo! Schön, dass es diese Plattform gibt – DANKE! Folgendes Problem: im Jahre 2008 erlag ich einem Fremdantrag auf Insolvenz (IN). Übermotiviert und sicherlich mit Befangenheit gepaart, erwirkte ich, dass die selbstständige Tätigkeit – zwar durch Standortwechel – aber weiterhin ausgeübt werden konnte (das Vermögen wurde entsprechend freigegen vom Insolvenzverwalter). Rückhaltlos wie ich nun da stand, war auf Biegen und Brechen kein Hochkommen mehr möglich. Der Geschäftsbetrieb lief, aber es fehlte jegliche Möglichkeit Kapital freizusetzen für dringend notwendige Investitionen. Ich reichte daraufhin einen Eigenantrag auf Insolvenz mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung bei Gericht herein. Im Erstverfahren hatte ich keinen RSB-Antrag gestellt. Obwohl das Erstverfahren noch am Laufen war, wurde mein Antrag zugelassen. Im Jahre 2016 erhielt ich nach der Wohlverhaltensphase die RSB zugesprochen. Allerdings war dann das Erstverfahren noch aktiv und ist jetzt erst im Februar abgeschlossen worden. Es geht jetzt um die Wirkung des RSB? Gilt der §301 Inso für ALLE Schulden zum Zeitpunkt der Antragstellung – wovon ich ausgegangen bin, oder hier in meinem speziellen Fall nur für ein Insolvenzverfahren? Vielen Dank für Ihre Mühe!

Regelinsolvenz nach 5 Jahren beenden

Guten Tag, ich bin seit 01/2014 in der Regelinsolvenz, d.h. 3 Jahre sind nun vorbei. Ich habe gelesen, dass auch bei der sog. Altinsolvenz eine Restschuldbefreiung nach 5 Jahren möglich ist. Derzeit erhalten die Gläubiger eine gleichmäßige Jahresquote von 2,3% – durch mein hohes Nettoeinkommen müssten die Gerichts- und Treuhänderkosten p.a. gedeckt sein. Was kann ich im nunmehr 4. Jahr tun um nach dem 5. Jahr schon die Restschudbefreiung zu erhalten? In den gelesenen Beiträgen stand etwas von einem Insolvenzplan der vorgelegt werden müsste. Mein Arbeitgeber wäre evtl. bereit mir die Quote für das 6. Jahr aus meinem Gehalt vorzustrecken. Mit Grüßen aus Bayern

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war bis zum 2.3.2011 Selbständig, allerdings sind daraus keine Schulden entstanden. Die Schuldnerberatung der Caritas sagte mir das bei 21 Gläubigern nur noch eine Regelinsolvenz durchführbar wäre. Ist das tatsächlich der Fall?

MfG