Lohnpfändung
Mein Mann hat eine lohnpfändung, ich als Ehefrau habe ein monatliches Nettoeinkommen von 610,00 €. Kann meine Frau als unterhaltsberechtigt bei der lohnpfändung berücksichtigt werden aufgrund des geringen Einkommens?
Mein Mann hat eine lohnpfändung, ich als Ehefrau habe ein monatliches Nettoeinkommen von 610,00 €. Kann meine Frau als unterhaltsberechtigt bei der lohnpfändung berücksichtigt werden aufgrund des geringen Einkommens?
Schulden stellen für die Betroffenen nicht nur in finanzieller Hinsicht eine Belastung dar, vielfach geht mit einer Schuldenproblematik auch ein starker psychischer Druck einher. Existenzielle Ängste und das Gefühl gescheitert zu sein, bestimmen den Alltag und erschweren die Bewältigung der Schuldenlast zusätzlich. Briefe werden nicht geöffnet, soziale Kontakte aus Scham vermieden, begleitet von einer stetigen Angst, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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Mit dieser Situation sind diese Menschen jedoch nicht alleine. Laut Statistiken wird die Anzahl verschuldeter Haushalte in Deutschland auf ca. 3 Millionen geschätzt [1, 2]. Diese Personen sind nach einer Untersuchung des Soziologen Dr. Heiko Rüger von der Universität Mainz, überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen betroffen. Dabei geben ca. vier von zehn verschuldeten Personen an, unter physischen Problemen zu leiden. Zu den häufigsten Folgeerscheinungen gehören hier Selbstwertproblematiken, Depressionen, Angstzustände und der Konsum von gesundheitsbelastenden Genussmitteln [3, 4].
Die Wirkrichtung ist jedoch nicht nur einseitig zu betrachten. Schulden entstehen häufig nicht von einem Tag auf den anderen, akute Erkrankungen, familiäre Probleme oder bereits bestehende psychische Beschwerden, können auch zum Auslöser einer finanziellen Notsituation werden. Ein Teufelskreis entsteht: Während Schulden sich anhäufen und immer mehr Mahnungen ins Haus flattern, werden die Betroffenen immer hoffnungsloser und – in ihrer Angst und Depression – immer handlungsunfähiger. Bei Unternehmen droht hier gar eine Insolvenzverschleppung, die im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen kann.
Wie die Studie von Herrn Rüger zeigt, gehen die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung und die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit für psychische Erkrankungen einher [3]. Durch das Bekenntnis gescheitert zu sein und der Wille etwas an der eigenen Lebenssituation zu ändern, scheinen Betroffene ganz neue Kräfte zu aktivieren. Das Leben geht weiter, Ordnung wird geschaffen und die mit dem Insolvenzverfahren verbundenen Katastrophenvorstellungen und Existenzängste werden relativiert.
Was für nahezu jede Form psychischer Belastungen gilt, zeigt sich auch hier: Die Pflege sozialer Kontakte ist eklatant wichtig, um schlechte Lebensphasen zu überwinden, neuen Mut zu fassen und jemanden um Rat fragen zu können, wenn man selber den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Einsamkeit und mangelnde soziale Unterstützung, können hingegen Depressionen, Hilflosigkeitsgefühle und Ängste weiter verstärken. Je besser das soziale Netz, umso seltener leiden Personen auch an den psychischen Folgen der Insolvenz [3,5].
Besonders heute ist das Thema der Verschuldung gängiger Alltag in unserer Gesellschaft.
Soziale Kontakte pflegen, Insolvenzverfahren einleiten usw. all dies ist einfacher gesagt als getan. Viele Betroffene scheitern jedoch bereits an der einfachen Aufgabe eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufzusuchen. Schon der Gang zum Briefkasten wird vielfach zu einer Qual. Sie sehen einen unüberwindbaren Berg von Bürokratie, unangenehmen Behördengängen und Schuldeingeständnissen auf sich zukommen. Bisweilen sind Sie so sehr damit beschäftigt mit ihren Angstzuständen und ihrer Antriebslosigkeit zu kämpfen, dass kaum noch Energie für etwas anderes übrig bleibt. Im Prinzip sind Sie an einem Punkt angelangt, an dem sie die Bewältigung der Schuldenproblematik, ohne professionelle psychologische Hilfe nicht mehr angehen können. In diesem Fall kann die Inanspruchnahme einer psychologischen Beratung sinnvoll sein, um z.B. zunächst Symptome der Angst und Depression zu mindern, eigene Gedanken zu ordnen sowie erste Schritte aus der Schuldenfalle gemeinsam zu planen und in Angriff zu nehmen. Die Devise lautet hier „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!“.
Über den Verfasser:
dieser Artikel wurde von dem Online-Psychologen Said Giancoli verfasst und uns zur Verfügung gestellt. Mehr über den Verfasser erfahren Sie auf seinem Profil unter:
https://www.psyondo.de/psychologen/said-giancoli/
Quellen
[1] Deutscher Bundestag. (2005). Lebenslagen in Deutschland – Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Drucksache 15/5015.
[2] Deutscher Bundestag. (2008). Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Drucksache 16/9915.
[3] Rüger, H., Löffler, K.I., Ochsmann, E., Alsmann, C., Letzel, S. & Münster, E. (2010). Psychische Erkrankung und Überschuldung. Psychische Erkrankung, soziale Netzwerke und finanzielle Notsituation bei Überschuldung. Psychotherapie Psychosomatik und medizinische Psychologie, 60, 250-254.
[4] Pyle, S.A., Haddock, C.K., Poston, W.S., Bray, R.M. & Williams, J. (2007). Tobacco use and perceived financial strain among junior enlisted in the U.S. Military in 2002. Preventive Medicine, 45, 460-463.
[5] Fessman, N. & Lester, D. (2000). Loneliness and depression among elderly nursing home patients. The International Journal of Aging and Human Development, 51, 137-114.
Guten Tag
Ich bin im 5 Wohlverhaltungsjahr .also im März 2017 fertig mit den 6 Jahren . Meine Frage ? Wie wird das berechnet , mein Inzolvenzberater sagte mir das ich jetzt 10% mehr Einkommen behalten darf . Aber jeden Monat kommt was anders raus ich blicke dort nicht durch . Verdienst Ca . 1450 netto .. Würde mich über eine Antwort sehr freuen ..Danke
Hallo,
Ich schildere Ihnen meine Situation. Habe bis Mitte 2014 Vollzeit im 3 Schicht System gearbeitet hatte einen Kredit von knapp 180 Euro. Wurde schwanger bin mit meinem damaligen Freund zusammengezogen in sein Haus. 2015 haben wir geheiratet. Ich habe aber noch Schulden , gehe momentan nicht arbeiten da ich momentan noch in der 3 jährigen Erziehungszeit von der Arbeit aus bin . Habe keine Möglichkeit die kleine stundenweise abzugeben also muss ich zuhause bleiben. Wahrscheinlich werden wir uns trennen. Dann brauche ich eine Wohnung, kann meine Schulden nicht zahlen das sind so ca 15000 Euro. Am besten stelle ich einen PI Antrag oder?
Hallo,
ich habe schulden, ich habe ein P-Konto, ich bziehe Hartz 4 – ALG 2, ich bin verheiratet mit 2 Kindern. Meine Frage: Ich hoffe das ich bald arbeite, wie kann ich mein Gehalt vor Pfändung schützen, besonders beim Arbeitsgeber, mein Gläubiger versucht alles (hat sogar beim Job Center versucht und Kaution bei meinem Vermieter etc.) also:
1-Welche schritte muss gemacht werden um mein Gehalt vor Pfändung zu schützen beim Arbeitgeber (wenn ich arbeite, ich möchte mich im Voraus informieren, bevor ich eine Arbeitstelle annehme), ich glaube schon dass er versuchen wird das gleich beim Arbeitsgeber zu pfänden, und nicht nur bei der Bank.
2- Welche schritte muss gemacht werden um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen überall nicht nur bei der Bank, die Bank sagte: ich brauche nur ein Formular ausfüllen lassen bei Job Center, aber wenn es um Gehalt geht brauche ich was von Amtsgericht?
Bitte um Ihre Hilfe
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Kai
Guten Tag,
ich habe hier eine Frage zum Thema Auto. Also der Wagen wurde von einer Dritten Person finanziert. Die Raten jedoch wurden von mir bezahlt.
Im Schein und im Vertrag steht die Dritte Person. Nun die Frage, wem gehört das Auto. Kann man in diesem Fall sagen, dass Auto gehört der Dritten Person und man hat die Raten bezahlt, sozusagen weil einem das Auto zum Fahren überlassen wurde?
Ich freue mich auf Ihre Antwort…
Hallo! Ich habe folgende Frage: Ein Gläubiger von mir hat mir trotz eines meinerseits
gemachten Ratenangebots Kontopfändung gemacht. Mein Arbeitgeber wäre bereit
mir meinen Lohn aurfgrunddessen per Verrechnungsscheck auszuzahlen zur Gutschrift
auf einem anderen Konto, evtl. das meiner Frau auf dem ich Mitvollmacht habe. Die
Frage ist nun wenn das so gelöst werden würde, würde ich mich damit strafbar machen
und wenn dem so wäre, welche Möglichkeiten gäbe es evtl. sonst noch mich meines
Lohns legal zu bemächtigen solange diese Kontopfändung besteht? Besten Dank
für Ihren Rat und Ihre Auskunft. Michael
1. Ist mein Gartenhaus im Schrebergarten (KGV) von der Pfändung betroffen ?
2. Ist meine Garage (2400€) von einer Pfändung betroffen ?
( Garagengemeischaft hat Pachtvertrag mit dem Eigentümer)
Vielen Dank!
Hallo. Bei einer Insolvenz kann ich das Geld auf das Konto von meinem Sohn überweisen was ich retten will oder geht das nicht. Danke für die Antwort im voraus. Und Tschüss gesagt.
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
am 27.08.2016 endet mein Insolvenzverfahren mit Antrag auf Restschuldbefreiung. Vor Kurzem verstarb mein Vater und am 4.3.2016
fand die Nachlassverkündung statt. Es wurde Bargeld und ein altes
Elternhaus hinterlassen. Der Nachlass wird durch 4 Kinder geteilt.
Meine Fragen:
1. Wird der Treuhänder automatisch über den Nachlasse, bzw. die Höhe des Barvermögen und des Elternhauses informiert?
2. Muss ich dem Treuhänder diese Erbschaft unbedingt noch mitteilen?
4. Welchen Nachweis bräuchte der Treuhänder über das erhaltene Bargeld, nach der Aufteilung, wenn ich den Treuhänder informiert habe?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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