Seit der am 01.07.2014 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts besteht die Möglichkeit, dass Insolvenzverfahren zu verkürzen. Seither kann die Insolvenz auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden. Die Frist für die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre läuft erstmals am 30.06.2017 für Verfahren ab, die zum Stichtag der Insolvenzrechtsreform eröffnet wurden. Die Verkürzung des maximal 6 Jahre dauernden Verfahrens tritt nicht automatisch ein – vielmehr sind Insolvenzschuldner in der Pflicht einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Wir haben dieses Datum zum Anlass genommen, um betroffene Insolvenzschuldner über die Voraussetzungen einer Verkürzung zu informieren.
Viele verschuldete Personen haben damals kurz nach In-Kraft-Treten der Reform des Insolvenzrechts einen Antrag für Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Das ausschlaggebende Datum war damals der 01.07.2014 – alle Verfahren, die nach diesem Stichtag eröffnet wurden, haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen das Verfahren beenden. Die Frist für diese ersten Verfahren endet am 30.06.2017. Bis zu diesem Tag können beispielsweise diejenigen Insolvenzschuldner einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen, deren Verfahren am 01.07.2014 eröffnet wurde.
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Seit 2013 besteht die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren zu verkürzen.
Die Insolvenz kann auf 5 Jahre verkürzt werden, wenn die Verfahrenskosten beglichen wurden. Die Verfahrenskosten setzen sich hauptsächlich aus den Gebühren für das Insolvenzgericht und der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen. Wenn der Insolvenzschuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch einen Antrag gem. § 4a InsO gestundet, reicht es für die Verkürzung aus, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens bezahlt. Die Kosten können aus dem (sowieso) pfändbaren Teil des Einkommens oder aus der Verwertung des pfändbaren Vermögens bezahlt werden. Es ist auch möglich, dass Verwandte, Freunde oder Bekannte den Betrag bezahlen. In der Privatinsolvenz betragen die Mindestverfahrenskosten zwischen 1700 und 2000 Euro. Im Regelinsolvenzverfahren sind diese regelmäßig etwas höher. Sobald dieser Betrag an den Insolvenzverwalter abgeführt wurde, kann ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden.
Die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre kann erfolgen, wenn die Verfahrenskosten beglichen und 35 % der Schuldsumme bezahlt worden sind. Die Höhe der Schuldsumme richtet sich nach den zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen – nur diese sind bei der Verkürzung zu berücksichtigen. Forderungen, die nicht angemeldet wurden, können außen vor bleiben. Problematisch bei einer Verkürzung auf 3 Jahre ist meist die Höhe der Verfahrenskosten. Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters wird anteilig an der Insolvenzmasse berechnet – je höher die Masse, desto höher die Vergütung. In der Praxis ist daher meist neben den 35 % der Schuldsumme, Verfahrenskosten regelmäßig in Höhe von 15 % der Schuldsumme zu bezahlen. Die Höhe des abzuführenden Betrags, der nötig ist, um eine Insolvenz zu verkürzen, entspricht daher häufig 50 % der Schuldsumme. Mithilfe unseres 3-Jahres Insolvenz Rechners können Sie den notwendigen Betrag einfach und schnell selbst ausrechnen.
Bitte geben Sie Ihre geschätzte Schuldensumme ein.
Diesen Betrag benötigen Sie zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Schätzwert handelt.
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Mehr InformationenUm eine Verkürzung auf 3 Jahre vornehmen zu können, sind Insolvenzschuldner verpflichtet, einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren beim Insolvenzgericht zu stellen. Betroffene sollten jedoch beachten, dass ein Antrag erst nach Zahlung des notwendigen Betrags in Betracht kommt. Vorsorglich kann kein Antrag gestellt werden. Daher sollte rechtzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter / Treuhänder aufgenommen werden, um die richtige Höhe zur Verkürzung zu ermitteln.
Neben den oben genannten Möglichkeiten das Insolvenzverfahren zu verkürzen, kann das Insolvenzverfahren durch einen Vergleich in der Insolvenz vorzeitig beendet werden. Notwendig ist, dass ein Schuldenvergleich mit allen Gläubigern in der Insolvenz erfolgreich durchgeführt wurde. Sobald die Summe an die Gläubiger überwiesen wurde, kann ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht gestellt werden. Ein solches Vorgehen kommt für diejenigen in Betracht, die über Dritte (Freunde, Verwandte oder Bekannte) eine Summe für den Vergleich zur Verfügung gestellt bekommen. Bei der Durchführung eines solchen Schuldenvergleichs in der Insolvenz sind viele Besonderheiten zu beachten.
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Was geschieht bei der Privatinsolvenz ?

Am 02.05.2016 waren Rechtsanwalt A. Kraus und Rechtsanwalt V. Ghendler in der Reportage “Fokus Deutschland – Prekäre Republik” im Nachrichtensender n-tv zu sehen. Im Gespräch berichten die Partner der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei über die Problematiken der Praxis einer anwaltlichen Schuldnerberatung ein.
Hier sehen Sie die Protagonisten beim Videodreh der n-tv Reportage “Fokus Deutschland – Prekäre Republik”:
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Die Reportage zeigt die unterschiedliche Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland auf und zeigt an ausgewählten worden die Leben der von einer Schuldensituation betroffenen Bevölkerung auf. So heißt es in der Programmbeschreibung des Senders n-tv zur Reportage:
“In Deutschland wird die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer. Die deutsche Wirtschaft boomt zwar, doch gleichzeitig wird die Schuldenlast mancher Städte immer gravierender und der Strukturwandel zur größten Herausforderung. Die Folgen: Armut, Arbeitslosigkeit und Ghettoisierung. Was passiert mit den Menschen, die den Anschluss verlieren und am Existenzminimum leben müssen? Wie schaffen es Städte und Kommunen, neue Impulse zu setzen und dem wirtschaftlichen Abstieg zu entkommen? n-tv reist für die Doku durch Deutschland und zeigt die prekäre Lage in Bremerhaven, Berlin oder Pirmasens.”
Die Reportage zeigt deutlich auf, dass für viele Menschen eine Schuldensituation der Normalfall ist. Das Geld reicht für viele Menschen nicht mehr zum leben. Herr Rechtsanwalt A. Kraus sagt:
“Aus unserer langjährigen Praxis als anwaltliche Schuldnerberater wissen wir, dass jeder in eine Schuldensituation geraten kann. Eine finanzielle Schieflage ereilen viele schneller als man denkt: Arbeitslosigkeit, Scheidung und Krankheit sind die Hauptgründe für eine Verschuldung. Vor einem solchen Schicksalsschlag ist niemand geschützt. Wenn man in seiner Familie oder seiner Gemeinde keinen finanziellen Rückhalt hat, ist es äußerst schwer aus eigener Kraft aus einer solchen Situation unbeschadet herauszukommen.”
Rechtsanwalt V. Ghendler fügt hinzu:
“Der Konsumverhalten der Bevölkerung hat sich stark gewandelt. Die Industrie versucht mit immer neuen Tricks die Kunden zum Kaufen zu verleiten. Und wenn dann das Geld nicht ausreicht, schalten sie schnell Inkassounternehmen ein, die die Forderungen teils ungerechtfertigt in die Höhe treiben”.


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Hallo, ich bin jetzt im letzten Jahr meiner Insolvenz. Ich hatte vor Jahren einen Rechtsanwalt konsultiert zwecks Ärger mit der Nebenkostenabrechnung. Es ist dabei nicht raus gekommen, das Haus wurde verkauft und der Verwalter der für die NK zuständig war ist somit nicht mehr tätig geworden.
Jetzt nach 3 Jahren bekomme ich eine Rechnung von dem Anwalt der für mich tätig geworden war. (1 Brief). Da ich in der Insolvenz bin, was ich dem Anwalt mitgeteilt habe, will er vollstrecken wenn ich nicht in Raten seine Forderung begleiche. Ist das korrekt. Ich wusste ja von seinen Forderungen nichts sonst hätte ich Ihn als Gläubiger bei dem ISVO Verfahren mit angegeben.
Vielen Dank. Mfg Naumann
Ich habe auf einem Girokonto was kein P-Konto ist eine Pfändung durch einen Gläubiger und auch seitens der Bank Schulden die Schulden der Bank sind nicht Tituliert wenn ich dieses Konto kündigen möchte muss ich erst die Schulden der Bank begleichen was auch machbar wäre nur frage ich mich ob die Bank wenn ich den Schuldbetrag auf dem Girokonto einzahle dann die eignen Schulden einziehen darf oder ob diese überweisung dann an den gläubiger geht da die Bank mir keine alternative Bankverbindung mitteilt sondern nur das es auf die bestehende verbindung überwiesen werden soll möchte ja das geld nicht umsonst anweisen wenn die bank am ende leer ausgeht und ich das konto aus diesem grund nicht schließen kann

Mit dem neuen Jahr 2017 treten zahlreiche neue Regelungen in Kraft. Einige Neuerungen – darunter u.a. die Anhebung des Mindestlohns, eine „neue“ Düsseldorfer Tabelle und der leichte Anstieg der Hartz IV Leistungen der Jobcenter – stehen für Verbraucher an.
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Dies sind die wichtigsten Neuerungen für Sie im Überblick:
Die aktuelle und „neue“ Düsseldorfer Tabelle 2017 wurde im November 2016 vom OLG Düsseldorf veröffentlicht und gilt vom 01.01.2017 bis voraussichtlich zum 31.12.2017 bundesweit. Bekannt ist die Düsseldorfer Tabelle vor allem getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, denn sie gilt als Leitlinie für die Höhe des Kindesunterhalts nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Bundesweit wird sie zur Bestimmung wie viel Unterhalt der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt monatlich mindestens zahlen muss herangezogen. Die sogenannten „Bedarfssätze“ wurden für Jungen und Mädchen aus Trennungsfamilien durch die „neue“ Düsseldorfer Tabelle erhöht. Ab dem 01. Januar 2017 erhalten unterhaltsberechtigte Kinder durch die höheren Mindestunterhaltsätze der Düsseldorfer Tabelle mehr Geld. Die Höhe des Unterhalts wird dabei von dem Alter des Kindes und dem elterlichen Einkommen abhängig sein.
Den Unterhaltspflichtigen selbst steht ein sogenannter „Selbstbehalt“ zu. Hierbei handelt es sich um einen bestimmten Betrag, der nicht für Unterhaltszahlungen aufgebraucht werden muss und dem zum Unterhalt Verpflichteten alleine zusteht. Die aktuellen Selbstbehalte:
Mit Beginn des neuen Jahres verzeichnet das Kindergeld einen leichten Anstieg. Derzeit beträgt das Kindergeld
Neben dem Kindergeld verzeichnet auch der Kinderfreibetrag einen Anstieg um 108 € und liegt somit ab Januar 2017 bei 4.716 €.
Mit den Änderungen im neuen Jahr erhöht sich auch der monatliche Kinderzuschlag auf maximal 170 €.
Der Kinderzuschlag steht unter gewissen Umständen Elternpaaren und Alleinerziehenden zu, die finanziell bedürftig sind. Die konkrete Höhe des monatlichen Kinderzuschlages hängt von dem monatlichen Einkommen der Eltern ab.

Anhebung des Mindestlohns, ALGII/Hartz 4, Kindergelds und der Werte der Düsseldorfer Tabelle
Gute Nachrichten gibt es für Bezieher von Grundsicherungsleistungen (ALG II / Hartz 4). Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, leicht an. Beschlossen wurde das entsprechende Gesetz durch den Bundestag am 01. Dezember 2016 und gilt für die Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Sozialhilfe.
Ab Januar 2017 steigt der Hartz IV Regelsatz für einen Alleinstehenden von 404 € um 5 € auf 409 € pro Monat. Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten jeweils 368 € monatlich. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von 4 €.
Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bleibt der monatliche Regelsatz des Sozialgeldes unverändert bei 237 €. Der durch die Neuerungen im Jahr 2017 stärkste Anstieg zeigt sich bei den Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Für diese Altersgruppe steigt der Regelsatz um 21 € auf 291 € monatlich. Grund für diesen Anstieg ist der neuberechnete Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke, der deutlich höher ausfiel als in den bis dahin erfolgten Berechnungen. Für Jugendliche vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Regelsatz um 5 € auf 311 € angestiegen.
Auf den Vorschlag der Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung hin steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 01. Januar 2017. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 € je Stunde auf 8,84 € pro Stunde. Deutschlandweit profitieren etwa 3,7 Millionen Arbeitnehmer/innen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze.
Erhalten können den Mindestlohn weiterhin alle volljährigen Arbeitnehmer mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit. Die bis dato bestehenden Ausnahmen bleiben auch im Jahr 2017 weiter bestehen. So bleiben Praktikanten oder Ehrenamtliche beispielsweise weiterhin vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.
Für Minijobber gilt der höhere gesetzliche Mindestlohn ebenfalls, allerdings ist die Prämisse der Höchstgrenze des Verdiensts von 450 € monatlich weiterhin einzuhalten.
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Mehr InformationenHallo,
ich habe Versicherer und Steuerberater gefragt, ob die Rürup-Rente insolvenzsicher ist. Aber so richtig sicher ist sich da keiner. Unter https://www.rueruprente-testbericht.de/insolvenzsicher/ habe ich gelesen, dass die Rente im Alter nicht sicher vor dem Zugriff ist. Was stimmt?
Liebe Grüße
Seit 15 Jahren bin ich als selbständiger Versicherungskaufmann tätig. Aber von 2012- bis 2015 habe ich kaum Einkünfte, daswege habe ich Schulden gesammelt. 2016 was schon deutlich besser.
Meine Frage : ” Wie kann ich mich entschülden und trotzdem Selbstständig bleiben …Danke im Voraus

Die Zahl der überschuldeten Privatpersonen und damit auch die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist im Jahr 2016 zum dritten Mal in Folge angestiegen. Der verzeichnete Anstieg ist deutlicher als erwartet.
Zu diesem Ergebnis kamen Analysten der Wirtschaftsauskunftei Creditreform in ihrem aktuellen „SchuldnerAtlas Deutschland“.
Mit dem „SchuldnerAtlas“ berichten die Creditreform sowie ihre Tochtergesellschaften Boniversum und microm über eine jährlich durchgeführte Analyse zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland.
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Am Donnerstag, den 10. November 2016 berichtete die Creditreform in Düsseldorf über die aktuellen Zahlen aus ihrem „SchuldnerAtlas“. Zum Stichtag am 1. Oktober 2016 haben die Analysten der Creditreform eine Überschuldungsquote von 10,06% für die gesamte Bundesrepublik gemessen. Folglich sind derzeit über 6,8 Millionen volljährige Menschen überschuldet und können ihre Rechnungen durch nachhaltige Zahlungsstörungen nicht mehr begleichen.
Obwohl die Bevölkerung Deutschlands deutlich zugenommen hat, stieg die Überschuldungsquote um 1,9% im Vergleich zum Vorjahr 2015 an. Die Zahl der Überschuldeten nahm somit um knapp 131.000 Personen zu. Dass die Überschuldungsquote trotz des deutlichen Bevölkerungsanstiegs im Jahr 2016 zugenommen hat, verdeutlicht, wie akut das Problem der Überschuldung in Deutschland ist.
Laut der Wirtschaftsauskunftei Creditreform beruht der aktuelle Anstieg der Überschuldungszahlen ausschließlich auf dem Zuwachs der „harten Fälle“ mit hoher Überschuldung. Diese Fälle mit hoher Überschuldungsintensität verzeichneten ein Plus von 5,6% im Vergleich zum Vorjahr 2015. Ihre Zahl stieg in den vergangenen 12 Monaten um rund 220.000 Fälle an.
Die Zahl der Fälle mit geringer Überschuldungsintensität (sprich: nachhaltige Zahlungsstörungen) sank um 3,2%. Das entspricht einem Rückgang von etwa 89.000 Einzelfällen.
Laut „SchuldnerAtlas“ verzeichnet auch die „Altersüberschuldung“ weiterhin einen Anstieg.
Als besonders auffälliger Trend sticht dabei der Anstieg der Überschuldung in der Altersklasse der über 70-Jährigen hervor: Hier stieg die Quote um 1,34%. Im Vergleich zum Vorjahr 2015 stieg die Anzahl der verschuldeten Menschen in dieser Altersklasse um rund 25.000 Menschen an. Insgesamt beläuft sich die Zahl der über 70-jährigen Überschuldeten auf circa 174.000 Fälle.
Im Vergleich mit anderen Altersgruppen fällt hier der Anstieg der Überschuldungsquote im direkten Vergleich eher gering aus. Werden die Vergleichswerte aus dem Mehrjahresvergleich von 2013 bis 2016 berücksichtigt, ist die Zunahme allerdings besorgniserregend und überdurchschnittlich hoch.
Die nächst jüngere Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen verzeichnete ebenfalls ein Plus von 7% (etwa 33.000 mehr Einzelfälle). In dieser Altersklasse sind im Jahr 2016 insgesamt knapp 504.000 Fälle der Überschuldung zu zählen.
Ursächlich dafür, dass immer mehr alte Menschen in Deutschland Ihre Rechnungen nicht bezahlen können, sind nicht nur die geringen Renten oder schlecht bezahlte Nebenjobs. Der kontinuierliche Anstieg ist vielmehr auf die Fälle mit hoher Überschuldungsintensität zurückzuführen. Das bedeutet, dass die Probleme vielmehr in auftürmenden Schuldenbergen liegen, die nur schwer abgetragen werden können.
Die Deutschen geraten immer seltener durch unachtsamen Konsum in kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten. Eher entstehen tiefe und dauerhafte Schuldensituationen. Das Gesamtbild in Deutschland wird folglich durch eine lange Schuldnerbiografien geprägt.
Erfreulich ist der Rückgang der Überschuldungsquote in der jüngsten Altersklasse (unter 30 Jahren) im diesjährigen Vergleich.
Derzeit sind knapp 1,66 Millionen junge Menschen in Deutschland als überschuldet einzustufen. Das ergibt eine Überschuldungsquote von 14,50%. Diese Altersgruppe verzeichnete allerdings einen deutlichen Rückgang von etwa 28.000 Einzelfällen im Vergleich zum Vorjahr.
Der Anstieg der Überschuldungsfälle verteilt sich dieses Jahr in etwa zahlenähnlich auf die Geschlechter.
Die Überschuldungsquote der Frauen stieg um 2,4%. Dies sind etwa 63.000 Einzelfälle mehr als im Jahr 2015.
Die Quote der Männer stieg um 1,6% an. Im Vergleich zum Vorjahr 2015 kamen somit circa 68.000 Überschuldungsfälle hinzu.
Insgesamt können derzeit in Deutschland etwa
als überschuldet oder zumindest nachhaltig zahlungsgestört angesehen werden.
Entgegen den Erwartungen der Auskunftei zeichnete sich die Zuwanderung von Flüchtlingen im Jahr 2015 nicht in der Statistik ab. Allerdings besteht unverändert eine starke Schulden- und Armutsbedrohung für die zugewanderten Menschen.
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