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Archiv für die Kategorie: Schuldnerberatung

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Kontopfändung: Die 5 besten Tipps vom Fachanwalt

13. Juli 2018/6 Kommentare/in Schuldnerberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild neunter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren

Kontopfändung, was nun?

Steht eine Kontopfändung ins Haus, ist schnell die Existenz in Gefahr. Das Kontoguthaben wird zunächst eingefroren und fließt dann an den Gläubiger ab. Das hat zur Folge, dass laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können und die Kündigung verschiedener Verträge, inklusive Mietvertrag, ins Haus steht. Eine Pfändung des Kontos hat enorme Nachteile für den Schuldner, daher gilt es, schnell genug zu reagieren.

Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten oder davon betroffen sind, sollten Sie die folgenden fünf Punkte kennen, um Ihr Geld zumindest teilweise zu schützen.


Inhalt dieser Seite:

  • Kontopfändung, was nun?
  • 1. Es existiert kein automatischer Schutz
  • 2. Die Zeit läuft nach Pfändung
  • 3. Einrichtung von Freibeträgen
  • 4. Befristete Zeit
  • 5. Kontopfändung als Warnsignal
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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1. Es existiert kein automatischer Schutz vor einer Kontopfändung

Bei einer Lohn- und Gehaltspfändung gibt es einen automatischen Schutz, der Ihr Existenzminimum, also die Pfändungsfreigrenze, sichert. Diesen Schutz gibt es bei der Kontopfändung nicht. Grundsätzlich kann jeder Cent gepfändet werden, unabhängig davon um welche Leistung es sich handelt. Selbst Sozialhilfe und Kindergeld sind bei einer Kontopfändung nicht automatisch geschützt, da die Bank nicht mehr die Herkunft Ihres Geldes überprüft.

2. Die Zeit läuft nach einer Kontopfändung

Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind, müssen Sie aktiv werden. Es hilft Ihnen nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern Sie sollten handeln. Sie können einen Pfändungsschutz einrichten, der Ihnen Ihr Existenzminimum monatlich sichert. Auch wenn das im ersten Moment anstrengend klingt, sind die notwendigen Schritte in kürzester Zeit erledigt.

Nachdem Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von Ihrem Kreditinstitut erhalten haben, sollten Sie binnen vier Wochen den Pfändungsschutz aktivieren. Reagiert ein Schuldner nicht innerhalb von vier Wochen, ist das Guthaben verloren und wird an den Gläubiger überwiesen.

Um sich vor der Kontopfändung zu schützen, sollten Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Dieser Schritt ist schnell erledigt, am besten suchen Sie hierfür Ihr Kreditinstitut auf.

Wichtige, rechtliche Information zur Kontopfändung

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch für Sie, dass Ihr Bankkonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Nach § 850k ZPO hat jeder Bürger das Recht dazu, eines seiner Girokonten oder Gehaltskonten in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Banken sind verpflichtet, diese Änderung innerhalb von vier Tagen durchzuführen.


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3. Einrichtung von Freibeträgen für Sozialleistungen, Kinder und Ehepartner bei einer Kontopfändung

Sobald die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt ist, sollten Sie jedoch nicht ruhen. Der Pfändungsschutz bezieht sich nämlich nur auf den Mindest-Pfändungsfreibetrag von 1.139,99 Euro pro Monat (Gültig: 01.07.2017 – 30.06.2019).

Die Pfändung hingegen existiert weiter und wird durch die Umwandlung nicht aufgehoben. Ihr Zugriff auf das Bargeld wird nur dann limitiert, wenn tatsächlich eine Pfändung vorliegt. Sollten Sie Ihr Bankkonto lediglich aus Vorsichtsmaßnahmen umgewandelt haben, können Sie jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen.

Sollte eine Kontopfändung vorliegen und Sie erhalten Zahlungen oberhalb des Freibetrags, wird die Kontopfändung aktiv. Jeder Betrag, der sich oberhalb des Limits von 1.139,99 Euro befindet, wird dem Gläubiger überwiesen.

Steht eine Kontopfändung bevor, sollte man schnell reagieren, da dies enorme Nachteile für den Schuldner mit sich zieht.

Sollten Sie jedoch Unterhaltspflichten beispielsweise für Kinder oder einen Ehegatten haben, sieht das Gesetz weitere Freibeträge vor. Um die Existenz Ihrer Kinder und Ihres Ehegatten im Falle einer Kontopfändung zu schützen, muss die Bank weitere Freibeträge einrichten. Achtung: Diese Einrichtung erfolgt nicht automatisch, Sie selbst sollten sich darum kümmern.

Wenn weitere Freibeträge beantragt werden sollen, ist eine Bescheinigung nach § 850k Absatz 5 Satz 2 ZPO bei der Sparkasse vorzulegen. Sie können diese Bescheinigungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt wie etwa unserer Kanzlei erhalten. Auch die Familienkasse, das Jobcenter, Ihr Arbeitgeber oder eine Schuldnerberatungsstelle ist in der Lage, Ihnen eine Freibetragsbescheinigung bei einer Kontopfändung auszustellen.

Welche Schritte sind erforderlich?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Freibeträge nach einer Kontopfändung erhöhen können. Durch folgende Maßnahmen können Sie den erweiterten Freibetrag nutzen:

Methode 1: Bescheinigung durch einen Rechtsanwalt

Die einfachste Möglichkeit, mit Hilfe einer P-Konto-Bescheinigung weitere, erforderliche Freibeträge für Sozialleistungen, Kindergeld, Kinder und Ehegatten zu erhalten, ist über unsere Kanzlei. Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht bieten wir Ihnen diesen Service ganz unkompliziert. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 00 55 an oder schreiben Sie uns an info@anwalt-kg.de.

Methode 2: Bescheinigung durch das Jobcenter oder die Familienkasse

Sollten Sie verheiratet sein, Empfänger von Sozialleistungen sein oder Kinder haben, gibt es die Möglichkeit einen Termin bei der Familienkasse zu vereinbaren. Der Schuldner muss dort seine Schuldenproblematik erklären und von der Kontopfändungberichten. Er sollte darum bitten, dass ihm eine Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld ausgestellt wird. Die Familienkasse stellt das entsprechende Dokument mit Nachweis, in welcher Höhe Kindergeld bezogen wird, aus. Sobald Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben, wird Ihnen ein erhöhter Freibetrag gewährt.

Nun sollten Sie das Jobcenter aufsuchen und auch dort von Ihren Problemen und der Kontopfändung berichten. Der Sachbearbeiter stellt eine Bescheinigung darüber aus, dass Sozialleistungen bezogen werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen für mehrere Personen sind (Bedarfsgemeinschaft). Auch diese Bescheinigung wird der Bank vorgelegt, um den weiteren Freibetrag einzurichten.

Methode 3: Bescheinigung des Arbeitgebers

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Schuldner seinen Arbeitgeber aufsucht und dort offen über seine Problematik spricht. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Bescheinigung auszustellen, es besteht allerdings keine Verpflichtung. Wenn der Arbeitgeber bereit ist, eine solche Bescheinigung nach § 850k ZPO zu erstellen, muss der Schuldner dennoch die Familienkasse aufsuchen und wie unter Methode zwei beschrieben fortfahren.

Methode 4: Bescheinigung durch eine Schuldnerberatungsstelle

Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle ist ebenfalls in der Lage, eine Erhöhung des Freibetrags zu bescheinigen. Sie sollten vorab in Erfahrung bringen, ob die von Ihnen gewählte Schuldnerberatung staatlich anerkannt ist. Nur in diesem Fall wird die Bescheinigung akzeptiert. Sicher gehen Sie, wenn Sie Einrichtungen der Caritas, des ASB oder der Verbraucherzentrale aufsuchen. Beachten Sie jedoch, dass teilweise eine Wartezeit von bis zu einem halben Jahr besteht.


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4. Befristete Zeit für die eingerichteten Freibeträge

Nachdem Ihre Bank Ihr P-Konto mit den erweiterten Freibeträgen ergänzt hat, ist der Geltungszeitraum meist nicht länger als ein Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit ist es in den meisten Fällen erforderlich, neue Bescheinigungen vorzulegen.

Um sicher zu gehen, sollten Sie nach elf Monaten bei Ihrer Bank nachfragen, wie lange Ihre Bescheinigungen noch gültig sind. Dann haben Sie ausreichend Zeit, um sich neue Bescheinigungen ausstellen zu lassen.

5. Die Kontopfändung als Warnsignal verstehen

Sie sollten die Kontopfändung nicht nur als Ärgernis, sondern auch als Alarmsignal ansehen. Ihre Bonität wird durch die Pfändung verschlechtert und es ist möglich, dass ein negativer Schufaeintrag erfolgt. Die Schuldenampel steht auf rot und der Schuldner sollte dieses Warnsignal nutzen und reagieren.

Auch durch den Pfändungsschutz erledigt sich die Pfändung nicht, sie bleibt weiterhin auf Ihrem Konto bestehen. Nutzen Sie die Gelegenheit und analysieren Sie Ihre Situation. Auch professionelle Hilfe ist ratsam, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Lage allein zu überblicken. Sie können die Kontopfändung durch die Zahlung von Raten oder die Zahlung der Gesamtschulden erledigen. Es gibt Wege aus der Schuldenfalle, notfalls auch mit professionellem Beistand.

Fazit: Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht berät Sie im Falle einer Kontopfändung. Wir nehmen uns Ihrer Situation an und erklären Ihnen welche Schritte bei einer Kontopfändung erforderlich sind, um Ihr Einkommen zu schützen. Durch einen Schuldenvergleich oder den Gang in die Privatinsolvenz wird die Kontopfändung sofort gestoppt. Zinsen und Mahngebühren gehören dann zur Vergangenheit an, außerdem erhalten Sie eine umfassende Restschuldbefreiung und verlieren alle Verbindlichkeiten.


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Vergleich

29. April 2018/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Hallo, mein Bruder hat über die Schuldnerberatung einen Vergleich abgeschlossen. Er hat mon. 10 euro bezahlt ( seid 2013 ). Leider ist mein Bruder verstorben und nun schreibt mich ein Inkassounternehmen an und will etwas über 4000 Euro von mir als Erben. Meine Frage: ist der Vergleich durch den Tod meines Bruders ausser Kraft. Die Restsumme des Vergleichs dürfte nur noch wenige Hundert Euro betragen.

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Lohnpfändung

15. April 2018/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Guten Tag ich wollte Anfragen wie es ist wenn die Krankenkasse bei meinem Arbeitgeber eine Lohnpfändung eingereicht hat. Muss mein Arbeitgeber die Pfändung anerkennen wenn ich mir einen Anwalt holen möchte.

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titulierte Schulden von 1980!!!

5. April 2018/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Ghendler,

ich schreibe hier im Auftrag meiner 78 jährigen Mutter (Rentnerin. Rentenhöhe 950 Euro. Pflegegeld 350 Euro).
Ich habe mich gewundert, dass meine Mutter seit 1980 Schulden abbezahlt. Dies ist mir nach Durchsicht Ihrer Kontoauszüge/Verträge aufgefallen.
Sie hat 1980 einen Kredit aufgenommen (die Höhe ist nicht mehr genau feststellbar). Im Dezember 1982 hat Sie bei einem Notar ein Schuldanerkenntnis unterschrieben in Höhe von 23.000 DM ohne Zinsen. Irgendwann einmal hat die Bank Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben, dass jetzt eine Forderung in Höhe von 15.084 Euro gegenüber meiner Mutter hat!!! Nach 38 Jahren der Kreditaufnahme und 36 Jahren nach Annerkennung der Schuld beim Notar.
Leider versteht meine Mutter die Sache nicht so richtig. Aber ich denke mir, dass das nicht richtig sein kann. Ich würde jetzt am liebsten meiner Mutter raten ein P-Konto einzurichten und die Zahlungen (seit einem Jahr monatlich 100 Euro! Vorher jahrelang 70 Euro/Monat dann 50 Euro/Monat) einfach einzustellen. Ich denke dass da nichts mehr vom Inkassoinstitut kommt?!
Leider hat meine Mutter immer fleissig sämtliche Schreiben die vom Inkassoinstitut kamen brav unterschrieben und Ihnen auch immer schön eine Vermögensaufstellung gesendet (obwohl kein Vermögen da ist. Arme Rentnerin. Die einzigen Einnahmen sind die Rente und das Pflegegeld).
Was würden Sie jetzt meiner Mutter raten zu tun (oder besser gesagt mir für sie)?
Können Sie uns da weiterhelfen?

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-04-05 18:26:142018-04-05 18:26:14titulierte Schulden von 1980!!!

Ratenreduzierung bei meinen Krediten

30. März 2018/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Guten Tag
Ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten: Ich habe durch Kredite und einem Dispokredit Verbindlichkeiten von ca. 60000Euro. Ich verdiene im Monat zwischen 1800 und 2000 Euro. Die Raten konnte ich bislang zahlen, so dass ich derzeit nicht im Verzug bin. Ich möchte aber etwas an der Situation ändern, auch weil am Monatsende nicht mehr viel übrig bleibt. Am liebsten wäre mir hier eine Ratenreduzierung bei 4 Gläubigern, so dass ich die Raten weiter meistern kann. Welche Möglichkeit können Sie mir hier bieten? 2. Frage: Stehe ich bei einer Ratenreduzierung gleich negativ in der Schufa? Dies möchte ich möglichst vermeiden. 3. Frage: Kann ich Ihr Honorar in Raten abbezahlen oder wird die Einmalzahlung sofort fällig? Vielen Dank im Voraus.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-03-30 14:55:052018-03-30 14:55:05Ratenreduzierung bei meinen Krediten

Arbeitslosigkeit und Schulden: Schuldenfrei durch Privatinsolvenz oder Vergleich

12. März 2018/6 Kommentare/in Schuldnerberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Schulden nach Verlust des Arbeitsplatzes loswerden

    Bundesweite anwaltliche Vertretung bei Ihrer Entschuldung
    Fachanwalt im Insolvenzrecht und geeignete Person nach § 305 InsO

    ausschnitt aus gesetzbuch. wichtiger paragraph zum thema insolvenz ist markiert.

Arbeitslosigkeit und Schulden

Der Verlust des Arbeitsplatzes trifft Menschen oft hart und unerwartet. Wenn das Einkommen plötzlich ausfällt, kann die finanzielle Planung kaum noch erfüllt werden. Dies gilt um so mehr, je höher die stetig weiterlaufenden Fixkosten sind. Das Arbeitslosengeld reicht in vielen Fällen nicht aus, um alle laufenden Kosten nach der Arbeitslosigkeit zu decken. Daher ist Arbeitslosigkeit ein häufiger Auslöser für Schulden.

Eine Kündigung und der Verlust des Arbeitsplatzes bedroht durch den Trend zu befristeten Arbeitsverträgen und Leiharbeit immer mehr Menschen. Trotz angeblich gut laufender Konjunktur kommt vom Aufschwung nur wenig bei der breiten Bevölkerung an.

  • Derzeit sind in Deutschland 2.546.000 Menschen auf Arbeitssuche
  • Eine weitaus größere Zahl von 3.514.000 Personen ist unterbeschäftigt
  • Bei jungen Arbeitnehmern wird jeder zweite Arbeitsvertrag befristet geschlossen
  • Über 20 % der überschuldeten Personen nennen den Jobverlust als Ursache
  • Die Langzeitarbeitslosigkeit geht kaum zurück

(Quelle: Statistisches Bundesamt // statista.com)


Inhalt dieser Seite:

  • Arbeitslosigkeit und Schulden
  • Entschuldung bei Arbeitslosigkeit 
  • Was ist Arbeitslosigkeit?
  • Folgen
  • Schulden wegen Arbeitslosigkeit
  • Entschuldung
  • Privatinsolvenz
  • Schuldenfrei ohne Insolvenz
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Entschuldung bei Arbeitslosigkeit

Der Jobverlust ist die größte Schuldenfalle

Neben den finanziellen Schwierigkeiten leiden Erwerbslose häufig unter Stress und psychischem Druck. Viele Menschen identifizieren sich stark mit Ihrem Job, Erreicht sie dann eine Kündigung, löst dies oftmals eine persönliche Krise aus. Der scheinbare Statusverlust macht vielen Menschen schwer zu schaffen. Niedergeschlagenheit und verringertes Interesse am Leben können die Folge sein. Viele Menschen fühlen sich mit der Situation überfordert. Aus dieser Ausgangslage entsteht eine finanzielle Notlage. Denn die Zahlungen für aufgenommene Kredite wie Auto und Haus, dazu Handy, Internet und weitere alltägliche Anschaffungen laufen unablässig weiter.  Die Kreditsumme wächst aufgrund hoher Zinsen stetig weiter. So kann gerade bei geringen Ersparnissen der wirtschaftliche Ruin schnell durch die Erwerbslosigkeit verursacht werden.

Privatinsolvenz oder Vergleich bieten einen Ausweg aus Schulden nach einer Kündigung

Dauert die Erwerbslosigkeit länger an und können Sie die aufgelaufenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen, haben Sie regelmäßig zwei Auswege aus den Schulden durch die Arbeitslosigkeit – eine Privatinsolvenz oder einen außergerichtlichen Schuldenvergleich:

  • Privatinsolvenz: Wer aufgrund der Erwerbslosigkeit und der laufenden Kosten für die Lebenshaltung der Familie und Kinder sowie Miete und Verbraucherkredite seine Gläubiger überhaupt nicht mehr bezahlen kann, stellt einen Antrag auf Privatinsolvenz. Ein Arbeitssuchender wird nach Ablauf  von mindestens 3, meistens aber 5 oder 6 Jahren von seinen Schulden befreit. Die Restschuldbefreiung umfasst sämtliche Schulden, die vor und während der Arbeitslosigkeit entstanden sind.
  • Vergleich: Wer seinen Arbeitsplatz verliert, jedoch kurz darauf eine neue, schlechter bezahlte Arbeit annimmt, hat oft ein ähnliches Problem. Liegen Unterhaltspflichten vor, ist auch nicht viel pfändbar. Der Verdienstausfall führte zu einer Liquiditätslücke. Nun ist die Person bereit, den Gläubigern einen Teil ihrer Forderung in monatlichen Raten bzw. das großzügige Angebot einer Einmalzahlung aus der Familie zurückzuzahlen. Er lässt einen außergerichtlichen Vergleich durchführen. Die Gläubiger gehen auf sein Angebot ein.


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Was ist Arbeitslosigkeit?

Nicht jede Person, die keiner Erwerbsarbeit nachgeht, ist arbeitslos. Wer sich beispielsweise um die Erziehung von Kindern und die Haushaltsführung kümmert, hat damit mehr als genug Arbeit. Man spricht dann von Arbeitslosigkeit, wenn eine Person Arbeit sucht, aber keine findet. Gemäß § 16 Abs . 1 SGB III ist zudem noch eine Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur erforderlich, um in der Statistik erfasst zu werden.

Nicht arbeitslos sind daher beispielsweise

  • Schüler und Studenten
  • Rentner
  • Eltern, die Kinder erziehen
  • nicht arbeitssuchend Gemeldete
  • Nutzer von Weiterbildungsmaßnahmen

Formen der Arbeitslosigkeit

Es werden grundsätzlich vier verschiedene Arten der Arbeitslosigkeit unterschieden.

  • Friktionelle Arbeitslosigkeit: Sie ist gegeben, wenn eine Person zwischen der Aufgabe einer alten und dem Beginn einer neuen Tätigkeit kurzzeitig Arbeitslos ist. Die friktionelle Arbeitslosigkeit kann freiwillig oder unfreiwillig sein und ist meist von kurzer Dauer.
  • Konjunkturelle Arbeitslosigkeit: Arbeitslosigkeit, die durch die gesamtwirtschaftliche Lage verursacht ist. Schwache Nachfrage und sinkende Wirtschaftskraft eines Landes oder einer Region führen dazu, dass Betriebe Mitarbeiter entlassen. Bei dauerhaft schlechter Konjunktur, also einer Wirtschaftskrise, kann es zu Massenarbeitslosigkeit kommen.
  • Saisonale Arbeitslosigkeit: Bedingt durch Wetterunterschiede gibt es einige Tätigkeiten, die zu bestimmten Jahreszeiten nicht ausgeführt werden können. Dies betrifft vor allem die Bauwirtschaft, aber auch Tourismus und Landwirtschaft. Menschen, die in diesen Sektoren tätig sind, sind oftmals von zeitweiser Arbeitslosigkeit betroffen
  • Strukturelle Arbeitslosigkeit: Von dieser Form der Arbeitslosigkeit spricht man, wenn eine gesamte Branche durch grundlegende, meist technologische Veränderungen an Bedeutung verliert und dort daher immer weniger Menschen arbeit finden. Bestes Beispiel hierfür ist die Kohleförderung im Ruhrgebiet.

Unterbeschäftigung

Daneben gibt es viele Personen, die zwar einer Erwerbstätigkeit nachgehen, damit aber nicht genug Einkommen erzielen. Wer beispielsweise in Teilzeit arbeitet, obwohl er eine Vollzeitstelle sucht, oder eine Arbeit hat, für die er eigentlich überqualifiziert ist, gilt als unterbeschäftigt. Auch diese Situation kann zu einer Überschuldung führen. Von einer Unterbeschäftigung spricht mann, wenn eine Person

  • eine höhere Ausbildung, mehr Arbeitserfahrung und bessere Kenntnisse hat, als die Arbeitsstelle verlangt
  • unfreiwillig in einer anderen Branche arbeitet, als die, in der sie ausgebildet ist
  • unfreiwillig in Teilzeit- oder Kurzarbeit oder befristet beschäftigt ist
  • oder 20 % weniger verdient, als in ihrer vorherigen Tätigkeit

Dauer der Erwerbslosigkeit

Je länger die Erwerbslosigkeit andauert, um so mehr vergrößern sich die Probleme. Die Statistik zeigt, dass Langzeitarbeitslose nur noch schwer eine neue Einstellung finden. Das betrifft Menschen, die ein Jahr und länger als arbeitslos gemeldet sind. Zudem verstärken sich die negativen psychischen Auswirkungen, anfängliche Motivation zur Jobsuche geht verloren und weicht der Lethargie. Zudem vergrößern sich die finanziellen Probleme, denn sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erloschen ist, bleibt nur noch die Grundsicherung des Hartz-IV-Satzes. Faktoren, welche die Dauer der Erwerbslosigkeit oft vergrößern, sind ein fortgeschrittenes Alter der Person oder eine Branche, in der es besonders schwer ist, einen neuen Job zu finden.


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Folgen der Erwerbslosigkeit

Die Folgen des Jobverlustes sind zahlreich – die wichtigsten sind:

  • Geringeres Einkommen
  • Aufbrauchen der Ersparnisse
  • Schulden

Arbeitslosengeld I

Nach dem Verlust der Arbeitsstelle entsteht in der Regel ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Dauer des Anspruchs hängt davon ab, wie lange die Person vorher in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt war. Er entsteht frühenstens nach 12 Monaten einer solchen Tätigkeit. Dabei werden auch Mutterschaftszeiten oder Krankengeld angerechnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist vom durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate abhängig. Es beträgt 60 % des durchschnittlichen Verdienstes. Daher haben viele Erwerbslose Schwierigkeiten, aus dem Arbeitslosengeld die laufenden Rechnungen zu bezahlen.

Ersparnisse in der Erwerbslosigkeit schnell aufgebraucht

Bild von einer Häuserfassade

Arbeitslosigkeit kann unerwartet auftreten und ist ein häufiger Grund für Schulden.

Einfache Arbeiter mit einem gewöhnlichen Einkommen besitzen bereits während der Berufstätigkeit nur selten die Möglichkeit, nennenswerte Ersparnisse zu machen. Auch für den Fall, dass die Person mit Ersparnissen in die Erwerbslosigkeit geht, sind diese schnell aufgebraucht. Mit zunehmender Dauer der Erwerbslosigkeit steigen daher die finanziellen Probleme noch weiter an. Eine Voraussetzung für den Bezug von ALG II (Hartz IV) ist, dass man vorher seine Ersparnisse bis auf einen geringen Betrag aufgebraucht hat.


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Schulden aufgrund der Arbeitslosigkeit

Für den Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verliert, aber auch für dessen Familie ist die Phase der Erwerbslosigkeit eine enorme finanzielle Belastung. Während der Erwerbslosigkeit sinkt das Einkommen um 40% oder mehr, nach einiger Zeit bis zum Niveau des Grundbedarfs (Hartz IV). Doch in vielen Fällen laufen langfristige finanzielle Belastungen weiter. In Verbindung mit dem Einkommensverlust entstehen dadurch schnell Schulden, die der Betroffene auch nicht mehr zurückzahlen kann.

Erwerbslosigkeit führt vielfach auch dazu, dass eine gefundene Anschlussbeschäftigung schlechter bezahlt ist. Auch in diesem Fall können die Schulden nicht mehr zurückgezahlt werden.

Kredite

Für Personen in der Erwerbslosigkeit setzt sich die finanzielle Belastung aus vielen Faktoren zusammen. Ein besonders großer Faktor dabei sind aufgenommene Kredite. Wurden Kredite vor einem unerwarteten Jobverlust aufgenommen, waren die Konditionen wie monatliche Raten und Zinsen noch auf das vorherige Einkommen angepasst. Diese Kredite können aus alltäglichen Anschaffungen wie Möbel und Elektrogeräte stammen, aber auch die Zahlungen für eine Immobilienfinanzierung, ein Auto oder möglicherweise größere Reparaturen bzw,. Renovierungen am Haus können per Kredit finanziert worden sein. Dauert die Erwerbslosigkeit dann länger an, werden diese Kredite zur starken Belastung. Gerade bei diesen Schulden ist es so, dass diese sich in der Arbeitslosigkeit erhöhen, da bei Nichtzahlung schnell Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassogebühren hinzukommen.

Darlehen vom Arbeitsamt

Ist eine Person in der Grundsicherung und erhält Hartv IV, so sind Anschaffungen quasi unmöglich. Für benötigte Anschaffungen wie beispielsweise einen Kühlschrank stellen die Jobcenter dann ein Darlehen zur Verfügung. Dieses muss jedoch zurückgezahlt werden. Somit kommt es sehr häufig vor, dass Verbindlichkeiten beim Jobcenter einen großen Teil der Verbindlichkeiten von Hartz-IV-Empfängern oder “Aufstockern” ausmachen. Die Jobcenter lassen sich dabei grundsätzlich nicht auf einen außergerichtlichen Vergleich ein. Doch von einer Privatinsolvenz sind auch diese Forderungen umfasst.

Lebenshaltungskosten und Unterhalt für die Familie

Für Erwerbslose können bereits die alltäglichen Kosten für den Lebensunterhalt der Familie zu Schulden führen. Vor allem Kinder bedeuten stetige hohe finanzielle Aufwendungen, teilweise auch wegen Unterhaltszahlungen. Viele Menschen möchten nicht, dass die Kinder unter der Erwerbslosigkeit der Eltern leiden müssen. In vielen Fällen geht eine Person auch davon aus, schnell wieder einen neuen Job zu finden und nimmt während der Erwerbslosigkeit neue Kredite auf, um den Lebensstandard zu halten bzw. die Zeit der Erwerbslosigkeit zu überbrücken.

Eine Preissteigerung bei den Lebenshaltungskosten durch Inflation trifft Personen mit geringem Einkommen und Erwerbslose besonders hart.

Mietschulden

Schulden beim Vermieter können existenzbedrohend sein, denn bei Mietrückständen kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Auf eine fristlose Kündigung der Wohnung kann eine Räumungsklage folgen. Es besteht nur eine geringe Schonfrist von zwei Monaten bis der Mieter dann ausziehen muss. Um die Räumung abzuwehren, sollten Mietrückstände daher beglichen werden.

Energieschulden

Zusätzlich zur Miete sind auch die Nebenkosten zu tragen, darunter Kosten für den Stromverbrauch. Auch hier entstehen schnell Rückstände, die aufgrund des geringeren Einkommens in der Erwerbslosigkeit nicht mehr beglichen werden können. Verbindlichkeiten und Rückstände beim Stromversorger können weitreichende Konsequenzen haben. Lesen Sie dazu unseren weiterführenden Artikel zum Thema, wann der Stromanbieter berechtigt ist, den Strom abzustellen.

Konsumschulden

Die Werbung fordert stetig zum Konsum auf und weckt den Wunsch, immer mehr Produkte zu kaufen. Gerne bieten Kaufhäuser, Banken, Handyanbieter und Autohäuser an, die Anschaffung per Kredit zu finanzieren. Der neue Fernseher oder die Urlaubsreise, die eigentlich nicht ins Budget passen, werden so scheinbar erschwinglich gemacht. Die Anbieter sind nur auf der Suche nach Umsatz und prüfen höchstens oberflächlich, ob der Kunde auch die nötige Liquidität besitzt. Wenn mit der Zeit mehrere dieser Konsumentenkredite abgeschlossen werden, bleibt kaum noch finanzieller Spielraum. Diese Situation führt gerade nach dem Verlust des Arbeitsplatzes in die Schuldenfalle.


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Die Entschuldungswege

Entschuldung durch Privatinsolvenz: Sie verlieren Ihre Schulden, egal ob etwas an die Gläubiger gezahlt worden ist. Auch die Kosten für das Insolvenzverfahren werden Ihnen bei anhaltender Einkommenslosigkeit erlassen. Das Einkommen aus Arbeitslosengeld kann in der Regel nicht gepfändet werden.

Schuldenvergleich: Sie einigen sich mit den Gläubigern auf eine Einmalzahlung oder reduzierte monatliche Raten. Auch so verlieren Sie Ihre Schulden.

Entstehen durch die Erwerbslosigkeit Schulden, die die Person auf absehbare Zeit nicht mehr zurückzahlen kann, so gibt es zwei Hauptmöglichkeiten, sich von den Schulden zu befreien – die Privatinsolvenz oder einen Vergleich:

  • Privatinsolvenz: Wenn eine Person die monatlichen Zahlungen an die Gläubiger aufgrund der Erwerbslosigkeit nicht mehr tragen kann und sich Zinsen und Mahngebühren anhäufen, bietet sich eine Privatinsolvenz an. Man wird nach 6, 5 oder 3 Jahren durch die Restschuldbefreiung von seinen Schulden befreit – egal, wie hoch die Schulden sind, wie viele Gläubiger es gibt und wie viel die Gläubiger während des Insolvenzverfahren erhalten.
  • Schuldenvergleich: Kann ein Erwerbsloser den Gläubigern eine Einmalzahlung aus dem Vermögen von Freunden oder Verwandten oder eine gewisse monatliche Rückzahlung anbieten, kann für ihn ein außergerichtlicher Vergleich durchgeführt werden. Stimmen die Gläubiger dem Vergleich zu oder werden sie gem. § 309 InsO vom Insolvenzgericht überstimmt, verliert er seine Schulden, indem er die Zahlungen leistet.


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Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung auch bei fortlaufender Arbeitslosigkeit

Die Privatinsolvenz gibt Ihnen nach dem Verlust Ihrer Arbeitsstelle die Möglichkeit, aufgelaufene Schulden zu verlieren – unabhängig davon, ob Sie den Gläubigern noch etwas zurückzahlen können. Sie geben lediglich den pfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren durch die Restschuldbefreiung alle Schulden.

Die Restschuldbefreiung tritt ein innerhalb von:

  • 3 Jahren – bei Zahlung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten
  • 5 Jahren – bei Zahlung der Verfahrenskosten
  • oder höchstens 6 Jahren – auch ohne jede Schuldenrückzahlung

Privatinsolvenz auch bei Arbeitslosigkeit möglich

Vielfach erreicht uns die Frage, ob ein Einkommen notwendig ist, um Privatinsolvenz anmelden zu können. Dies ist nicht der Fall, ein Einkommen ist nicht notwendig, um Privatinsolvenz anzumelden. Sämtliche Gebühren für den Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht können in dem Fall gestundet und bei fortwährender Erwerbslosigkeit schließlich gänzlich erlassen werden. Somit ist die Privatinsolvenz ein empfehlenswerter Ausweg aus der Schuldenfalle für erwerbslose Personen. Zu beachten ist, dass eine Verpflichtung besteht, nach einer Arbeitsstelle zu suchen (Erwerbsobliegenheit). Es kann Ihnen jedoch nicht zur Last gelegt werden, wenn diese Suche nicht erfolgreich ist.

Ablauf und Dauer der Privatinsolvenz


Privatinsolvenz - Ablauf & Hinweise - Alle Informationen


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Schuldenfrei ohne Insolvenz: Vergleich nach dem Jobverlust

Ein zweiter Weg, sich nach einem Jobverlust von den Schulden zu befreien, ist der außergerichtliche Vergleich. Sie zahlen Ihren Gläubigern einen geminderten Schuldenbetrag und werden ohne ein Insolvenzverfahren von Ihren Schulden befreit. Durch den Vergleich erreichen Sie

  • Schuldenfreiheit und einen
  • Stopp der Zinszahlungen

Für den außergerichtlichen Vergleich sind Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich. Wir können die Gläubiger von Ihrer finanziellen Lage unterrichten. Die Gläubiger sind oft bereit, auf bis zu 80 % der Forderungen zu verzichten, wenn sie von der unerwarteten Erwerbslosigkeit erfahren. Sie zahlen den Gläubigern 20 bis 30 % zurück – je nach Ihrer Möglichkeit als Einmalzahlung oder in Raten. Wir helfen Ihnen dabei, die Gläubiger davon zu überzeugen – regelmäßig mit dem Argument, dass eine Privatinsolvenz meist geringere Rückzahlungen und längere Wartezeit bedeutet. Der außergerichtliche Vergleich ist also für beide Seiten vorteilhaft.

Ablauf des außergerichtlichen Vergleichs


Schuldenvergleich: Tipps & Ablauf im Detail - Hier informieren


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2018-03-12 16:21:382020-11-02 14:47:05Arbeitslosigkeit und Schulden: Schuldenfrei durch Privatinsolvenz oder Vergleich

P-Konto nicht verbrauchtes Guthaben

7. März 2018/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Hallo,
ich habe zwar eben schon gelesen, dass es bis zur Pfändungsfreigrenze möglich ist Gelder mitzunehmen, aber was tun, wenn die Bank genau dieses Geld sperrt?
Das ist gerade bei mir der Fall, die Bank weist mich von einem zum nächsten „Sachverständigen Kundenberater“ und wieder zurück, ohne Ergebnis!
Ich liege mehr als 200.00 € unter der Freigrenze von 1133.00 € und habe ca. 93.00 € aus dem Vormonat stehen gelassen, diese sind nun seit 8 Tagen gesperrt!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-03-07 09:49:212018-03-07 09:49:21P-Konto nicht verbrauchtes Guthaben

Schuldnerberatung

25. Februar 2018/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Ich bin der geschäftsführender Gesellschafter der UG, die ich 2013 gegründet habe.
Jetzt muß ich für meine Schulden aus früherer Selbsständigkeit eine Vermögensauskunft abgeben.
Der Gerichtsvollzieher verlangt, daß ich auch Angaben über Vermögen, Bankverbindung, Umsatz der UG abgebeb muß.
Meine Frage: Muß ich das tun?

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-02-25 09:28:012018-02-25 09:28:01Schuldnerberatung

Überschuldung

14. Februar 2018/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Ich bin Angestellte, 59 Jahre, und verdiene 2450 € netto. Meine Schulden belaufen sich auf ca. 68.000 €. Es ist absehbar, dass ich in einigen Monaten nicht mehr meinen Ratenzahlungen nachkommen kann, weil ich nur noch aus dem Dispo lebe. Dieser wird bald ausgereizt sein. Ich habe insgesamt 6 Gläubiger. Ist in meinem Fall ein außergerichtlicher Vergleich erfolgversprechend, wenn ich 1000 € pro Monat als Ratenzahlung anbieten würde? Oder ist die Einleitung der Privatinsolvenz der kürzere und bessere Weg?

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-02-14 09:39:472018-02-14 09:39:47Überschuldung

Rücklagen bei Pfändung von P-Konto

9. Februar 2018/0 Kommentare/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Ich habe bereits ein P-Konto, bei der Bank.
Wie kann ich dann noch Rücklagen für die Kosten des Insolvenzantrages bilden, wenn bereits der Hauptgläubiger das Konto gepfändet hat,

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2018-02-09 18:32:312018-02-09 18:32:31Rücklagen bei Pfändung von P-Konto
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