Lohnpfändung
Darf bei Lohnpfändung zusätzlich auf P-Konto gepfändet werden ?
Darf bei Lohnpfändung zusätzlich auf P-Konto gepfändet werden ?
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Besitz befindet sich eine Immobilie und Grundstücke, die allerdings mit Grundschulden belastet sind. Die Verbindlichkeiten sind nun aktuell fällig. Wie sieht es aus, wenn ich meine Grundstücke auf meine Kinder übertrage, bekommen diese dann auch die Grundschulden und müssen die Schulden zahlen oder bleiben diese bei mir und ich könnte somit eine Insolvenz beantragen? MfG Okko
Sehr geehrte Damen und Herren, kann ich die Finanzierung meines PKW auch auf meine Tochter übertragen und auch den PKW ummelden, um das Auto zu erhalten.
Mit freundl Gruß
Hallo, habe eine Bürgschaft für meinen ehem. Schwiegersohn übernommen über 150.000 Euro, hatte damals schon weitere Verbindlichkeiten und geringes Einkommen. Daraufhin Eintragung einer Grundschuld auf mein Eigentum. Der Kreditvertrag wurde gekündigt und ich wurde unter Androhung der Zwnagsversteigerung zu einer Zahlung verpflichtet. Wir haben zur Zeit eine Ratenzahlung vereinbart, die meine Tochter übernimmt. Als Rentner kann ich kaum alle anderen Belastungen tragen. Ist dies rechtens? Wir haben überlegt selbstständig ein Grundstück zu verkaufen um alle Schulden zu tilgen… aber dann sind wohl die Verhandlungsmöglichkeiten bei einem Vergleich geringer?
Viele Grüße
Ich hatte bei Ihnen schon ein erst Gespräch. Meine Frage, auf die Immobilie sind etwa 950000 € Belastung. Kann man da im Schuldenvergleich auch etwas machen? Weil die Immobilie ist in Thüringen, bei einer Zwangsversteigerung zum Beispiel, wenn überhaupt vielleicht 30000 € die Bank bekommen würden.
MfG A.W
Nach langem Suchen, hoffe ich hier auf Erfahrung und Antworten. Kurz zum Thema: Es geht um rückständige Zahlungen beim Finanzamt, nach 2 verpassten Terminen (der 2. leider aufgrund der Fehlinformation einer Kollegin in Vertretung beim Finanzamt / aufgrund eines zu späten Steuererklärungseingangs) ist der automatische Weg der Antrag auf richterliche Untersuchung, was laut Finanzamt schon in Gang und nicht zu stoppen ist. Die Bitte um einen neuen Termin wurde abgelehnt.
Das bedeutet: jederzeit kann mit Schlüsseldienst der GV hier rein. Laut FA kann das nächste Woche oder in 3 Monaten sein. Solange, bis ich gezahlt habe, was aufgrund einer abgelehnten Stundung und der finanziellen Situation nicht möglich ist.
Meine Fragen: Wann ist jederzeit? Wann kann der GV diese lästige Pflicht zumeist wahr machen (Uhrzeit)? Gibt es Erfahrungswerte?
Wann kann man damit grundsätzlich rechnen: Montag bis Freitag oder auch Samstag? Welche Uhrzeiten? Wann erfahrungsgemäß nicht. Ich bin nicht gewalttätig ;-) auch wenn meine Nerven langsam brach liegen und ich mich nicht mehr aus der Wohnung heraus traue! Ist es wirklich nicht möglich beim Finanzamt einen dritten Termin zu erwirken?
Danke!
Die Schuldnerberatung ist dazu da, um Sie ausführlich rechtlich über die Lösungen Ihrer Schuldensituation zu beraten. Danach sollte die Schuldnerberatung alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten. Die Schuldnerberatung nimmt Ihnen die Arbeit ab und übernimmt die Kommunikation mit den Gläubigern. Zunächst einmal gilt es jedoch, festzustellen welcher Entschuldungsweg für Sie der Richtige ist. Vorteil unserer anwaltlichen Schuldnerberatung ist, dass wir Sie auch rechtliche beraten und ohne Wartezeit tätig werden können.
Das erste Ziel ist es meistens, die Restschuldbefreiung zu bekommen. Restschuldbefreiung bedeutet für Sie, dass Sie alle Schulden gegenüber allen Ihren Gläubigern verlieren, unabhängig von der Schuldenhöhe.
Das zweite Ziel ist der sogenannte Vollstreckungsschutz. Der tritt dann ein, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Diesen erreicht man, wenn man sauber das Insolvenzverfahren schnell einleitet.
Das dritte Ziel ist der außergerichtliche Vergleich. Diesen sollten Sie nur angehen, wenn diese Option für Sie auch realistisch ist. Das heißt, wenn Sie die Vergleichsrate, die über dem liegen sollten, was die Gläubiger in der Insolvenz kriegen, tatsächlich über einen längeren Zeitraum tragen können. Auch ist dieser möglich, wenn aus dem Familienkreise eine Summe X zur Verfügung gestellt werden kann.
Mein Mann hat eine lohnpfändung, ich als Ehefrau habe ein monatliches Nettoeinkommen von 610,00 €. Kann meine Frau als unterhaltsberechtigt bei der lohnpfändung berücksichtigt werden aufgrund des geringen Einkommens?

Schulden stellen für die Betroffenen nicht nur in finanzieller Hinsicht eine Belastung dar, vielfach geht mit einer Schuldenproblematik auch ein starker psychischer Druck einher. Existenzielle Ängste und das Gefühl gescheitert zu sein, bestimmen den Alltag und erschweren die Bewältigung der Schuldenlast zusätzlich. Briefe werden nicht geöffnet, soziale Kontakte aus Scham vermieden, begleitet von einer stetigen Angst, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Mit dieser Situation sind diese Menschen jedoch nicht alleine. Laut Statistiken wird die Anzahl verschuldeter Haushalte in Deutschland auf ca. 3 Millionen geschätzt [1, 2]. Diese Personen sind nach einer Untersuchung des Soziologen Dr. Heiko Rüger von der Universität Mainz, überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen betroffen. Dabei geben ca. vier von zehn verschuldeten Personen an, unter physischen Problemen zu leiden. Zu den häufigsten Folgeerscheinungen gehören hier Selbstwertproblematiken, Depressionen, Angstzustände und der Konsum von gesundheitsbelastenden Genussmitteln [3, 4].
Die Wirkrichtung ist jedoch nicht nur einseitig zu betrachten. Schulden entstehen häufig nicht von einem Tag auf den anderen, akute Erkrankungen, familiäre Probleme oder bereits bestehende psychische Beschwerden, können auch zum Auslöser einer finanziellen Notsituation werden. Ein Teufelskreis entsteht: Während Schulden sich anhäufen und immer mehr Mahnungen ins Haus flattern, werden die Betroffenen immer hoffnungsloser und – in ihrer Angst und Depression – immer handlungsunfähiger. Bei Unternehmen droht hier gar eine Insolvenzverschleppung, die im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen kann.
Wie die Studie von Herrn Rüger zeigt, gehen die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung und die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit für psychische Erkrankungen einher [3]. Durch das Bekenntnis gescheitert zu sein und der Wille etwas an der eigenen Lebenssituation zu ändern, scheinen Betroffene ganz neue Kräfte zu aktivieren. Das Leben geht weiter, Ordnung wird geschaffen und die mit dem Insolvenzverfahren verbundenen Katastrophenvorstellungen und Existenzängste werden relativiert.
Was für nahezu jede Form psychischer Belastungen gilt, zeigt sich auch hier: Die Pflege sozialer Kontakte ist eklatant wichtig, um schlechte Lebensphasen zu überwinden, neuen Mut zu fassen und jemanden um Rat fragen zu können, wenn man selber den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Einsamkeit und mangelnde soziale Unterstützung, können hingegen Depressionen, Hilflosigkeitsgefühle und Ängste weiter verstärken. Je besser das soziale Netz, umso seltener leiden Personen auch an den psychischen Folgen der Insolvenz [3,5].

Besonders heute ist das Thema der Verschuldung gängiger Alltag in unserer Gesellschaft.
Soziale Kontakte pflegen, Insolvenzverfahren einleiten usw. all dies ist einfacher gesagt als getan. Viele Betroffene scheitern jedoch bereits an der einfachen Aufgabe eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufzusuchen. Schon der Gang zum Briefkasten wird vielfach zu einer Qual. Sie sehen einen unüberwindbaren Berg von Bürokratie, unangenehmen Behördengängen und Schuldeingeständnissen auf sich zukommen. Bisweilen sind Sie so sehr damit beschäftigt mit ihren Angstzuständen und ihrer Antriebslosigkeit zu kämpfen, dass kaum noch Energie für etwas anderes übrig bleibt. Im Prinzip sind Sie an einem Punkt angelangt, an dem sie die Bewältigung der Schuldenproblematik, ohne professionelle psychologische Hilfe nicht mehr angehen können. In diesem Fall kann die Inanspruchnahme einer psychologischen Beratung sinnvoll sein, um z.B. zunächst Symptome der Angst und Depression zu mindern, eigene Gedanken zu ordnen sowie erste Schritte aus der Schuldenfalle gemeinsam zu planen und in Angriff zu nehmen. Die Devise lautet hier „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!“.
Über den Verfasser:
dieser Artikel wurde von dem Online-Psychologen Said Giancoli verfasst und uns zur Verfügung gestellt. Mehr über den Verfasser erfahren Sie auf seinem Profil unter:
https://www.psyondo.de/psychologen/said-giancoli/
Quellen
[1] Deutscher Bundestag. (2005). Lebenslagen in Deutschland – Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Drucksache 15/5015.
[2] Deutscher Bundestag. (2008). Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Drucksache 16/9915.
[3] Rüger, H., Löffler, K.I., Ochsmann, E., Alsmann, C., Letzel, S. & Münster, E. (2010). Psychische Erkrankung und Überschuldung. Psychische Erkrankung, soziale Netzwerke und finanzielle Notsituation bei Überschuldung. Psychotherapie Psychosomatik und medizinische Psychologie, 60, 250-254.
[4] Pyle, S.A., Haddock, C.K., Poston, W.S., Bray, R.M. & Williams, J. (2007). Tobacco use and perceived financial strain among junior enlisted in the U.S. Military in 2002. Preventive Medicine, 45, 460-463.
[5] Fessman, N. & Lester, D. (2000). Loneliness and depression among elderly nursing home patients. The International Journal of Aging and Human Development, 51, 137-114.
Guten Tag
Ich bin im 5 Wohlverhaltungsjahr .also im März 2017 fertig mit den 6 Jahren . Meine Frage ? Wie wird das berechnet , mein Inzolvenzberater sagte mir das ich jetzt 10% mehr Einkommen behalten darf . Aber jeden Monat kommt was anders raus ich blicke dort nicht durch . Verdienst Ca . 1450 netto .. Würde mich über eine Antwort sehr freuen ..Danke
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
