Haben Sie ein Darlehen mit variablem Zinssatz aufgenommen? Gerade Ärzte oder Apotheker, aber auch andere Unternehmer wählen ein solches Darlehen, um Betriebsmittel langfristig zu finanzieren.
Ein variabler Zinssatz bietet viele Vorteile, birgt aber auch das Risiko, dass Sie womöglich über Jahre hinweg zu hohe Zinsen gezahlt haben. Diese können Sie nun zurückverlangen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen jahrelange Erfahrung aus Hunderten gewonnenen Prozessen gegen Kreditinstitute und kann Sie auf Ihrem Weg kompetent unterstützen.
Das Darlehen mit variablem Zinssatz:
Aber von vorne: Ein Darlehen mit variablem Zinssatz zeichnet sich dadurch aus, dass der Zinssatz an einem Referenzzins orientiert ist. Steigt dieser, wird das Darlehen teurer, sinkt er, sinken auch die Kosten für das Darlehen. Die Praxis der Banken sieht leider aber oft anders aus als die Theorie. Zinsanpassungen nach oben wurden pflichtbewusst vorgenommen. Zinsanpassungen nach unten aber unterblieben oft völlig. Das Ergebnis ist das Gleiche: Sie zahlen zu hohe Zinsen.
Der Bundesgerichtshof hat folgenden Leitsatz formuliert:
Ein teurer Kredit darf teuer bleiben, ein billiger Kredit muss billig bleiben. Ob die Bank nun intransparente Klauseln nutzt, um die Zinsen falsch anzupassen oder eine Anpassung nach unten schlichtweg vergisst – Sie haben Rückzahlungsansprüche. Weil ein solches Vorgehen der Banken oft mehrere Jahre unbemerkt bleibt, entstehen Ihnen womöglich Rückzahlungsansprüche im sechsstelligen Bereich. Dies ist zum einen von der Höhe des Kredits und zum anderen von der bisherigen Vertragslaufzeit abhängig. Sie können die zuviel geleisteten Zinsen, Zinsbegrenzungsprämien und eine Verzinsung – den sogenannten Nutzungsersatz – verlangen.
Was müssen Sie beachten?
Ich rate Ihnen, nicht lange zu zögern und schnell Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Falschberechnung festzustellen. Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei von uns überprüfen und sich unverbindlich über Chancen und Risiken beraten.
Hier finden Sie viele weitere Informationen zum Thema “Variabler Zins”