In meinem ersten Video zu diesem Thema habe ich Sie über falsche Zinsanpassungen und die daraus entstehenden Rückzahlungsansprüche aufgeklärt. Doch Rückzahlungsansprüche entstehen nicht nur, wenn eine Zinsanpassung fehlerhaft war. Zurückverlangen können Sie außerdem die sogenannten Kreditbearbeitungsgebühren.
Kreditbearbeitungsgebühren sind eine Konstruktion der Kreditinstitute, um etwas abzurechnen, was sie eigentlich ohnehin leisten müssen. Diese Gebühren wurden oft einfach berechnet, ohne dass es hierfür einen Grund gab. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Bearbeitung des Kreditantrags zur Sphäre der Bank zählt und damit keine zusätzlichen Kosten entstehen können.
Man kann also geleistete Kreditbearbeitungsgebühren verzinst zurückverlangen – das ist etwa 1 % des Nominal-Darlehensbetrags. Was bisher nur für Verbraucher galt, wurde nun auch gerichtlich für Unternehmer festgestellt. Wenn Ihnen als Unternehmer Kreditbearbeitungsgebühren berechnet wurden, sind sie hierdurch unangemessen benachteiligt worden und haben einen Rückzahlungsanspruch. Je nach Höhe Ihres Darlehensbetrages sind Rückzahlungsansprüche in einer fünfstelligen Höhe möglich. Außerdem können Sie Zinsen, den sogenannten Nutzungsersatz verlangen.
Was müssen Sie beachten?
Wie bei vielen anderen Sachen gilt auch hier: Warten Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in welchem sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt haben.
Hier gilt es auf anwaltliche Expertise zu vertrauen und keine Verjährung Ihrer Rückzahlungsansprüche zu riskieren. Unsere Sozietät bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung und jahrelange Erfahrung in der Verhandlung mit Banken an.
Sollte es sich bei Ihrem Kredit um einen Kontokorrentkredit oder einen Kredit mit variabler Verzinsung handeln, empfehle ich Ihnen, sich mein erstes Video zu diesem Thema anzusehen. Unter Umständen sind Ihre Ansprüche weitaus höher.