Ist der Bausparvertrag eine Geldanlage?

Manche Bausparer wollen ihren Bausparvertrag für den Bau oder den Kauf einer Immobilie einsetzen. Vielen anderen ging es bei dem Abschluss weniger um den Anspruch auf das Bauspardarlehen, sondern viel mehr um Vermögensaufbau. Dementsprechend wurden und werden viele Bausparverträge von den Bausparkassen als Vermögensanlage beworben.

Als ein Produkt „Für Kinder und Enkelkinder“ und als eine „flexible Anlageform“ bewirbt beispielsweise die LBS das Bausparen. „Renditeorientiert“ und mit „Hohe(r) Flexibilität“ soll das PrämienBausparen der BHW sein – die Bausparer „profitieren von starken Erträgen.“

Wer ein Produkt so bewirbt, erweckt unweigerlich den Eindruck, bei Bausparverträgen handele es sich um Geldanlagen.

Damit sind die Bausparkassen in den letzten Jahrzehnten gut gefahren. Sie nahmen die aus der damaligen Sicht niedrig verzinsten Guthaben ein und gaben hoch verzinste Kredite wieder heraus. Das System funktionierte so gut, dass keine Vertragslaufzeiten vereinbart wurden, auch hatten sich die Bausparkassen für den Fall, dass die Zinsen fallen, kein Kündigungsrecht vorbehalten. Mit der anhaltenden Niedrigzinsphase und der Finanzpolitik Mario Draghis geht die Taktik der Sparkassen nun aber nicht mehr auf. Deswegen versuchen sie sich durch die Kündigung von hochverzinsten Altverträgen zu entlasten.

Inwiefern ein Kündigungsrecht der Bausparkassen auch dann besteht, wenn der Bausparvertrag als reine Vermögensanlage beworben wurde und es explizit und nachweisbar nicht um einen Abruf des Darlehens ging, wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden.

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