Warum sind die Beitragsanpassungen unwirksam?

Der Rückzahlungsanspruch gegen die Krankenversicherung besteht, weil die Versicherungen die Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsanpassung nicht erfüllt haben. Grundsätzlich dürfen Versicherungen natürlich ihre Beiträge anheben, wenn ein Grund vorliegt. Diese Gründe müssen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden, so dass dieser sie verstehen und nachvollziehen kann.

Beitragserhöhungen werden nicht plausibel begründet

Mittlerweile haben das OLG Köln sowie zuvor bereits mehrere Landgerichte (z.B. LG Neuruppin und LG Frankfurt/Oder) festgestellt, dass die Erhöhungen formal unwirksam waren, weil dem Versicherten im Zuge der Beitragserhöhung nicht die maßgeblichen Gründe für diese Erhöhung mitgeteilt worden sind. Eine solche Mitteilung sieht nämlich § 203 Abs. 5 VVG vor. Der Versicherte muss nachvollziehen und zumindest grob prüfen können, warum seine Versicherung es für nötig hielt, die Beiträge zu erhöhen.

Diesen relativ niedrigen Anforderungen genügen viele Ankündigungen der Beitragserhöhungen nicht. Häufig erschöpfen sich die entsprechenden Mitteilungen in Floskeln oder in schlichter Wiederholung des Gesetzeswortlauts. Das reicht für eine wirksame Mitteilung nicht aus. Daher wurden dem Versicherten in dem Verfahren vor dem LG Neuruppin ca. 10.000 EUR zugesprochen.

Es lohnt sich also, sich die Ankündigungen von Beitragserhöhungen genauer anzuschauen. Vermissen Sie eine plausible Begründung der Erhöhung, stehen die Chancen gut, dass die Erhöhungen rechtswidrig gewesen sind. Ihnen steht in diesem Fall ein Rückforderungsanspruch zu.

Zu beachten ist hier allerdings die Verjährungsfrist. Diese ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch werden zum 31.12. eines jeden Jahres zahlreiche Ansprüche verjähren.

2 Kommentare
  1. Ernst K. .
    says:

    Ich bin seit 01.05.89 bei AXA in der PKV. Mein Vertrag beinhaltete eine Altersrückstellung und wurde auch so abgeschlossen. Da ich damals noch arbeitete, fand ich die Erhöhungen als normal, da sie auch nicht so gravierend hoch waren. Mir geht es eigentlich nur um die Zeit als Rentner und da benötige ich Ihre Kompetenz und Ihren Rat. ab 01.03.2013 wurden monatlich 322,42 EUR fällig.
    ab 01.04.2013 323.07EUR
    ab 01.01.2015 354,65 EUR
    ab 01.07.2015 360,60 EUR
    ab 01.01.2017 dann die Erhöhung um ca. 32 %
    auf 478,80 EUR.
    Mein Versicherungsvertreter sagte mir schon Anfang December 2016, AXA darf soviel erhöhen und ich könnte nichts dagegen tun! Ist das die Wahrheit?
    Mir geht es nur darum ob es rechtens ist, in dieser Höhe diese Beiträge zu erhöhen?
    Was kann ich tun?
    Würde mich zumindest auf eine Antwort freuen.
    Habe Rechtsschutzversicherung
    Vielen Dank
    Ernst K.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Kett,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dieses Problem der Beitragsexplosion betrifft viele Kunden der AXA. Es ist jedoch möglich, gegen diese Anpassungen rechtlich vorzugehen.
      Senden Sie uns die Mitteilungen über die Beitragsanpassungen zu und unsere Anwälte prüfen kostenfrei, ob Sie einen Anspruch auf Rückerstattung besitzen. Die Upload-Funktion für Ihre Unterlagen finden Sie unter: https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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