Welche Anforderungen werden an eine ordnungsgemäße Beratung gestellt?

Der Anleger hat einen Anspruch darauf, dass ihm Kapitalanlagen vorgeschlagen werden, die zu seinen Anlagezielen und Wünschen passen. Das bedeutet, dass der Anlageberater die finanziellen Möglichkeiten, die Kenntnis in Finanzgeschäften und die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen und dementsprechende Geldanlagen vermitteln muss. So ist es z.B. nicht zulässig einem unerfahrenen Anleger, der sein Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen möchte, riskante Geldanlagen zu vermitteln. Der Anleger muss über die bestehenden Risiken umfassend und verständlich aufgeklärt werden.

Ebenso muss dem Anleger die Funktionsweise eines geschlossenen Fonds dargelegt werden. Dazu gehört auch, dass dem Anleger klar ist, dass er in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwirbt und dementsprechend auch die Risiken mittragen muss.

Gleichzeitig ist der Anlageberater verpflichtet, sich selbst über die Kapitalanlage genau zu informieren. Er kann eine fehlerhafte Anlageberatung nicht mit eigener Unkenntnis erklären. Auch teilweise hohe Vermittlungsprovisionen müssen offengelegt werden. Denn hohe Provisionen können Anlageberater dazu verleiten, bestimmte Kapitalanlagen zu empfehlen, die besser zu seinem eigenen Provisionsinteresse als zu den Anlagezielen des Anlegers passen.

Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Anlageberatung diese Maßstäbe nicht erfüllt hat. Das ermöglicht es den Anlegern wiederum, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen.

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