Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?
In der Regel sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, für eine Auseinandersetzung mit der Bausparkasse Deckungsschutz zu gewähren. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang unterliegen dem herkömmlichen Privatrechtsschutz. Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein.
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