Was muss ich als Bausparer beachten?

Besonders wichtig ist es, jedenfalls die Zahlungen, die im Jahr 2014 geleistet wurden, so schnell wie möglich zurückzufordern. Die Rechtslage in Bezug auf die Verjährungsfristen ist nämlich bislang noch unklar.
Infrage kommen zwei Möglichkeiten: Eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis oder eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.
Ersteres würde bedeuten, dass Ansprüche aus 2014 bereits zum Ende von 2016 verjähren. Deswegen ist es von besonderer Priorität, schnellstmöglich an die Bausparkasse heranzutreten, um eine mögliche Verjährung zu hemmen. Es bleibt zu vermuten, dass die Bausparkassen auf Zeit spielen werden.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert