Wann können Bausparer die Darlehensgebühr zurückverlangen?
Bausparer, deren Bausparvertrag in den ABB eine Klausel enthält, die eine Darlehensgebühr vorsieht und welche diese infolge einer Inanspruchnahme des Darlehens entrichten mussten, können die von ihnen gezahlte Gebühr zurückverlangen, da sie diese rechtsgrundlos gezahlt haben.
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