Was ist die Darlehensgebühr und wer musste sie zahlen?

Die Darlehensgebühr ist eine Zahlung, die Bausparer entrichten müssen, wenn Sie das Darlehen in Anspruch nehmen. Bausparer, die die Mindestbausparsumme erreicht haben, haben einen Anspruch auf Gewährung eines Darlehens zur Baufinanzierung. Nehmen sie dieses in Anspruch, wird die Darlehensgebühr fällig.
Sie beträgt in der Regel zwei Prozent der Darlehenssumme. Bei einem Darlehen von 100.000 Euro bedeutet das eine Darlehensgebühr von 2.000 €. Der BGH hat die Klausel zur Darlehensgebühr als Preisnebenabrede eingeordnet und sie damit der AGB-Kontrolle zugänglich gemacht. Bei der Prüfung hat er eine unangemessene Benachteiligung des Kunden festgestellt. Deswegen sind Klauseln, die eine Darlehensgebühr vorsehen, unwirksam.

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