Widerruf bei besicherter Immobilie

Hallo Herr Rechtsanwalt,
meine ehemalige Bank hat meinen Darlehensvertrag mit einer Immobilie besichert. Für die Anschlussfinanzierung nach einem Widerruf benötigt die neue Bank als Sicherheit eine Immobilie, die nicht besichert ist. Falls der Widerruf erfolgreich ist, kann ich meine alte Bank dazu bewegen, mich aus der Grundschuld für die Immobilie zu entlassen?
Danke!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Lieber Fragesteller,
    zu Ihrer Frage möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
    Wenn Sie das Hauptdarlehen nach dem Widerruf durch eine Anschlussfinanzierung getilgt haben, dann haben Sie gegen Ihre ehemalige Bank einen Anspruch auf die Löschung der Grundschuld ggf. auch auf Abtretung der Grundschuld an die neue Bank (was kostensparender wäre) und zwar in der getilgten Höhe. Da der Sicherungszweck mit der Rückzahlung des Darlehens wegfällt, haben Sie gegen die ehemalige Bank einen Anspruch auf Rückgewähr der Sicherungsgrundschuld. Dies ist allgemeine Geschäftspraxis und die Banken kennen diese Möglichkeit. Dies sollte für Sie kein Hindernis für eine Anschlussfinanzierung darstellen.
    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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