Mein Anspruch ist bereits verjährt- gibt es dennoch Möglichkeiten?
Doch selbst wenn der Anspruch verjährt sein sollte, was bei länger zurückliegenden Falschberechnungen meistens der Fall ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, die erlittenen finanziellen Nachteile auszugleichen. Hier kommt Betroffenen die Rechtsfigur der Aufrechnung zur Hilfe. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass eine verjährte Forderung zwar nicht aktiv verlangt, jedoch mit einer noch bestehenden, nicht verjährten Gegenforderung verrechnet werden kann. Relevant wird diese Möglichkeit in erster Linie für noch laufende Kredite. Hier kann der Kunde durch Aufrechnung mit seinen Ansprüchen wegen Falschberechnung gegen die noch offene Darlehensvaluta seine Verbindlichkeiten reduzieren.
Bei bereits abgelösten Verträgen besteht diese Möglichkeit nicht.
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